Bautzen, DER LANDKREIS

Geflügelpest: Landratsamt hebt Allgemeinverfügungen auf

20.04.2026

Landkreis Bautzen hebt Stallpflicht und Ausstellungsverbot für Geflügel auf

Das Landratsamt Bautzen hebt  folgende Verfügungen auf:

  • das Aufstallungsgebot in Weißenberg und Malschwitz (Allgemeinverfügung 01/2026)
  • das Veranstaltungsverbot für Geflügel (Allgemeinverfügung 02/2026)
  • Ziffer 3 der Allgemeinverfügung vom 19.12.2025 zur Aufstallung  in Ottendorf-Okrilla, Königsbrück und Laußnitz.

Seit mehr als 4 Wochen gibt es im gesamten Landkreis Bautzen  keinen Erregernachweis der Geflügelpest bei Nutzgeflügel und Wildvögeln mehr.

Ihre Rechte

Gegen die Allgemeinverfügung vom 14.04.2026 können Sie Widerspruch einlegen. Den genauen Wortlaut der Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen Sie bitte dem Text der Allgemeinverfügung.

Geflügelausstellungen müssen dennoch genehmigt werden

Veranstaltungen, bei denen Geflügel ausgestellt wird, müssen weiterhin vom Landratsamt Bautzen, Lebensmittel- und Veterinäramt genehmigt werden.