Das Landratsamt Bautzen, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, erließ am 15.12.2025 eine neue Allgemeinverfügung zur Festlegung einer Überwachungszone zum Schutz gegen die Geflügelpest im Westen des Landkreises und beinhaltet unter anderem Anzeige- und Aufstallungspflichten für im Gebiet ansässige Geflügelhalter. Alle zu treffenden Maßnahmen beziehungsweise den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung.
Ihre Rechte
Gegen die Allgemeinverfügung vom 15.12.2025 können Sie Widerspruch einlegen. Den genauen Wortlaut der Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen Sie bitte dem Text der Verfügung.
Da die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügungen angeordnet wurde, müssen Sie die Regeln bis zur Entscheidung über den Widerspruch dennoch beachten.