Bautzen, DER LANDKREIS

Geflügelpest: Landratsamt erlässt neue Allgemeinverfügung zur Errichtung einer Überwachungszone

22.12.2025

Update vom 19.12.2025

Wegen einer Anpassung der Gebietskulisse im Landkreis Meißen musste die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest geändert werden. Die Gemarkung Hermsdorf ist nun gänzlich Teil der Überwachungszone.

Ursprüngliche Meldung

Das Landratsamt Bautzen, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, erließ am 15.12.2025 eine neue  Allgemeinverfügung zur Festlegung einer Überwachungszone zum Schutz gegen die Geflügelpest im Westen des Landkreises und beinhaltet unter anderem Anzeige- und Aufstallungspflichten für im Gebiet ansässige Geflügelhalter. Alle zu treffenden Maßnahmen beziehungsweise den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung.

Ihre Rechte

Gegen die geänderte Allgemeinverfügung vom 19.12.2025 können Sie Widerspruch einlegen. Den genauen Wortlaut der Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen Sie bitte dem Text der Verfügung.
Da die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügungen angeordnet wurde, müssen Sie die Regeln bis zur Entscheidung über den Widerspruch dennoch beachten.

1. Änderung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 19.12.2025