Update vom 19.12.2025
Wegen einer Anpassung der Gebietskulisse im Landkreis Meißen musste die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest geändert werden. Die Gemarkung Hermsdorf ist nun gänzlich Teil der Überwachungszone.
Ursprüngliche Meldung
Das Landratsamt Bautzen, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, erließ am 15.12.2025 eine neue Allgemeinverfügung zur Festlegung einer Überwachungszone zum Schutz gegen die Geflügelpest im Westen des Landkreises und beinhaltet unter anderem Anzeige- und Aufstallungspflichten für im Gebiet ansässige Geflügelhalter. Alle zu treffenden Maßnahmen beziehungsweise den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung.
Ihre Rechte
Gegen die geänderte Allgemeinverfügung vom 19.12.2025 können Sie Widerspruch einlegen. Den genauen Wortlaut der Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen Sie bitte dem Text der Verfügung.
Da die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügungen angeordnet wurde, müssen Sie die Regeln bis zur Entscheidung über den Widerspruch dennoch beachten.