Nachdem am 09. Januar 2026 der Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Görlitz amtlich festgestellt wurde, gilt die sofortige Aufstallung von Geflügel (ausgenommen Tauben und Laufvögel) in der Gemeinde Malschwitz und der Stadt Weißenberg mit jeweils dazugehörigen Ortsteilen. Spätestens ab Mittwoch, 15.01.2026, müssen Tierhalter, die Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Puten, Fasane, Wachteln oder ähnliche Arten) in den betroffenen Gebieten halten, ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Schutzvorrichtungen halten. Ziel der Maßnahme ist es, jeden direkten oder indirekten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern. Für Geflügelhalter außerhalb der betroffenen Gebiete wird eine Aufstallung ihres Geflügels dringend angeraten. Die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen ist zu beachten. Weiterhin gilt ab dem 15.01.2026 ein landkreisweites Verbot von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und ähnlichen Veranstaltungen.
Geflügelhalter, die ihre Bestände bisher nicht beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt gemeldet haben, sind angehalten dies unverzüglich nachzuholen (lueva@lra-bautzen.de, 03591-525139001).
Die entsprechenden Bekanntmachungen finden Sie untenstehend sowie im elektronischen Amtsblatt.