Bautzen, DER LANDKREIS

Geflügelpest: Aufhebung der Schutz- und Überwachungszone im westlichen Landkreis Bautzen, Aufstallungspflicht bleibt bestehen

Enten auf einer Wiese
04.02.2026

Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landkreises Bautzen vom 19.12.2025 wird zum 04.02.2026 teilweise aufgehoben. Die Überwachungszone, die Teile der Gemeinden Ottendorf-Okrilla und Laußnitz sowie Teile der Stadt Königsbrück betraf, ist entsprechend aufgehoben. Die Aufstallungspflicht in den genannten Bereichen bleibt bestehen. Die entsprechende Bekanntmachung finden Sie untenstehend sowie im elektronischen Amtsblatt.
Das landkreisweite Verbot von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und ähnlichen Veranstaltungen bleibt bestehen.
 

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 03/2026 zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 02.02.2026