Verdacht auf Geflügelpest im Landkreis Bautzen – Dringende Empfehlungen für Geflügelhalter
Information vom 25.11.2025
Aktuell gibt es neue Verdachtsfälle auf Geflügelpest im Landkreis Bautzen. So wurde das Geflügelpest-Virusgenom bei einer Wildgans in Steinitz (Gemeinde Lohsa) nachgewiesen.
In Rammenau wurden bereits am 14. November 2025 tote Schwäne auf dem Grubenteich gefunden. Bei den vier geborgenen Kadavern wurde ebenfalls das H5N1-Virusgenom nachgewiesen, was den Verdacht auf Geflügelpest bestärkt.
Das Landratsamt, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, rät dringend zur Aufstallung von Geflügel in geschlossenen Ställen, um das Risiko einer weiteren Ausbreitung des Virus zu minimieren. Als Alternative zur Aufstallung kann auch der Bau einer Voliere in Erwägung gezogen werden. Diese sollte ein flüssigkeitsdichtes Dach sowie überstehende Seiten- und Frontwände aus Netz oder Geflügeldraht mit einer maximalen Maschenweite von 2,5 Zentimetern aufweisen.
Eine Stallpflicht für Geflügel wurde jedoch bisher noch nicht angeordnet.
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Bautzen mahnt Geflügelhalter zu besonderer Vorsicht
Information vom 10.11.2025
Im Landkreis Bautzen wurde der erste Fall von Geflügelpest bei einem Wildvogel amtlich festgestellt. Es handelt sich um einen Kranich, der in Lohsa geborgen wurde.
Geflügelhalter können vorsorgen
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt rät allen Haltern von Haus- und Nutzgeflügel diese Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten:
- Vermeiden Sie jeglichen Kontakt zwischen gehaltenem Geflügel und Wildvögeln.
- Füttern und tränken Sie Ihr Geflügel nur in geschützten Bereichen.
- Wechseln Sie das Schuhwerk oder desinfizieren Sie es, bevor Sie die Stallungen betreten.
- Wechseln oder desinfizieren Sie die verwendeten Geräte.
- Stallen Sie auf. Auch wenn sie derzeit nicht verpflichtend angeordnet ist, wird die Unterbringung der Tiere in geschlossenen Ställen ausdrücklich empfohlen.
Als Alternative zu geschlossenen Ställen bietet sich der Bau einer Voliere an: nach oben flüssigkeitsdichtes Dach, seitlich und nach vorne überstehend. Die Vorder- und Seitenfronten sind durch Netze oder Geflügeldraht mit einer Maschenweite von maximal 2,5 cm abzuschirmen.
Denken Sie daran: Infizierte Hausgeflügelbestände müssen umgehend getötet werden.
Bei ersten Anzeichen Tierarzt kontaktieren
Bei Anzeichen einer Erkrankung des Geflügels - etwa Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche oder Atemnot - kontaktieren Sie bitte umgehend einen Tierarzt.
Geflügelausstellungen werden reglementiert
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt reglementiert Geflügelausstellungen. Zum Einsetzen muss eine tierärztliche Untersuchung stattfinden. Ausgestelltes Wassergeflügel muss über einen negativen Untersuchungsnachweis (PCR) nach § 7 Abs. 2 Satz 1 Geflügelpestverordnung verfügen. Eine sogenannte Sentinelbescheinigung wird nicht anerkannt.
Totfunde von Wildvögeln melden
Finden Sie tote Wildvögel, insbesondere Wassergeflügel, melden Sie uns bitte Ihren Fund - am besten mit Foto und den Koordinaten des Fundortes:
Übertragung und Ansteckung
Eine Infektion mit dem hochpathogenen Erreger der Geflügelpest (aviäres Influenzavirus HPAIV) ist hoch ansteckend und kann insbesondere bei Hühnern und Puten zu schweren allgemeinen Symptomen sowie hohen Tierverlusten führen.
Sehr empfänglich sind außerdem bestimmte Wildvögel - vor allem Wassergeflügel wie Schwäne, Enten, Gänse und Möwen sowie Greifvögel, wie Habichte und Bussarde, aber auch aasfressende Vögel wie Krähen. Dieses Jahr sind verstärkt Kraniche von der Erkrankung betroffen. Wildvögel können auch symptomlose Überträger dieses Krankheitserregers sein.
Das Friedrich-Loeffler-Institut, die Bundesforschungseinrichtung für Tiergesundheit, schätzt das Risiko einer Einschleppung des Erregers in Geflügelbestände durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln aktuell als hoch ein. Ursache sei insbesondere die verstärkte Aktivität des Virus unter Wildvögeln in den Herbst- und Wintermonaten. Wildvögel gelten als Hauptüberträger der Geflügelpest.
Auch wenn es immer wieder zu sporadischen Infektionen bei Menschen kommt, wird nach einer aktuellen Einschätzung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten das Risiko einer Influenzaübertragung auf die Bevölkerung weiterhin als gering eingestuft. Es wird jedoch von einem geringen bis moderaten Risiko für beruflich exponierte Gruppen ausgegangen.
Geflügelpestausbrüche nun auch in Thüringen und in Brandenburg
Information vom 17.10.2025
Am 02.10.2025 und am 06.10.2025 wurden in je einer Geflügelhaltung in Thüringen und am 11.10.2025 in einer Geflügelhaltung in Brandenburg im Landkreis Märkisch-Oderland der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt.
Es wird hiermit auf das erhöhte Risiko der Einschleppung der Geflügelpest (HPAIV) in Geflügelhaltungen hingewiesen. Sämtliche Geflügelhalter werden gebeten, bereits jetzt besondere Vorsicht walten zu lassen und ihre Bestände entsprechend zu schützen. Es wird dringend empfohlen, die betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen, zu optimieren und konsequent umzusetzen. Der direkte und indirekte Kontakt von Hausgeflügel mit Wildvögeln soll vermieden werden.
Weitere Informationen sowie Handlungsanweisungen zur Vermeidung der Einschleppung der Geflügelpest in Tierhaltungen finden Sie unter untenstehenden Links.
Informationen und Handlungsanweisungen zur Geflügelpest
Weitere Informationen sowie Handlungsanweisungen zur Vermeidung der Einschleppung der Geflügelpest in Tierhaltungen finden Sie unter untenstehenden Links.
- https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/ Informationen zur Geflügelpest des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI)
- https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/karten-zur-klassischen-gefluegelpest/ Übersichtskarte der festgestellten Ausbrüche
- https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00049676/Checkliste-Gefluegelpest-2017-03-17_bf.pdf Checkliste zu Biosicherheitsmaßnahmen für kommerzielle Geflügelhaltungen zur Vermeidung der Einschleppung der Geflügelpest
- https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00000891/Merkblatt-AI_2016-11-25_bf_K.pdf Merkblatt zu Schutzmaßnahmen in Kleinhaltungen des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI)
- https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00050612/Empfehlungskatalog-AI_2022-12-09_bf.pdf Empfehlungskatalog des FLI zu Maßnahmen gegen HPAI-Eintrag und -Ausbreitung bei Geflügel und Wildvögeln
- https://www.efsa.europa.eu/de/no-bird-flu Informationen zur Geflügelpest der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
Infobrief des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhang (SMS)
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhang (SMS) wird künftig einen Infobrief mit allen wichtigen Informationen zur Lage, zur Prävention und zur Bekämpfung von Tierseuchen veröffentlichen. Beteiligt sind auch das Landwirtschaftsministerium und die Sächsische Tierseuchenkasse. Mit dem Infobrief wird über die derzeitige Seuchenlage informiert und praxisnahe Empfehlungen zur Erhöhung der Biosicherheit gegeben. Dazu gehören unter anderem konsequente Hygienemaßnahmen, klare Zutrittsregelungen sowie eine sorgfältige Beobachtung der Tiere. Der Infobrief enthält Fachinfos, die für Tierhalter und weitere Akteure wichtig sind. Den Anmeldelink für den Info-Brief finden Sie unten.
- https://www.tiergesundheit.sachsen.de/tierseuchen-infobrief.html Anmeldung Tierseuchen-Infobrief (Bezieher des bisherigen Newsletters mit Informationen zur Afrikanischen Schweinepest müssen sich nicht anmelden. Dieser Adressatenkreis wird automatisch beliefert.)