Wurde Ihr Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt, müssen Sie jetzt aktiv werden: Ab 19. Januar 2026 verliert Ihr Führerschein seine Gültigkeit. Nur, wenn Sie vor 1953 geboren wurden, haben Sie noch bis zum Jahr 2033 Zeit zum Umtausch.
Bis 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in neue EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden.
Ausführliche Informationen zum Pflichtumtausch des Führerscheins und den Fristen finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Pflichtumtausch des Führerscheins":
Führerschein online umtauschen
Ohne Wartezeit und ohne Termin können Sie den Umtausch des Führerscheins bequem online beantragen. Alles was Sie brauchen ist ein Personalausweis mit freigeschalter Online-Funktion sowie die kostenfreie Smartphone-App "AusweisApp2".
Hier gelangen Sie direkt zum Online-Formular:
- EU-Kartenführerschein: Antrag auf Umstellung der Fahrerlaubnis Zur Nutzung unseres Onlineformulars benötigen Sie Ihre BundID und eine Kreditkarte oder ein PayPal-Konto.