Wurde Ihr Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt, müssen Sie jetzt aktiv werden: Ab 19. Januar 2026 verliert Ihr Führerschein seine Gültigkeit.
Fahrerlaubnisinhaber, welche vor 1953 geboren wurden, haben noch bis zum Jahr 2033 Zeit um den Führerschien umzutauschen. Dabei ist die Art und das Ausstellungsjahr des Führerscheins unerheblich.
Aufgrund der Vielzahl der Anträge, kann es passieren, dass zeitnah keine freien Termine verfügbar sind. Wir empfehlen Ihnen daher Ihren Antrag online einzureichen.
Führerschein online umtauschen
Ohne Wartezeit und ohne Termin können Sie den Umtausch des Führerscheins bequem online beantragen. Alles was Sie brauchen ist ein Personalausweis mit freigeschalter Online-Funktion sowie die kostenfreie Smartphone-App "AusweisApp2".
Hier gelangen Sie direkt zum Online-Formular:
- Führerschein: Pflichtumtausch EU-Kartenführerschein Zur Nutzung unseres Onlineformulars benötigen Sie Ihre BundID und eine Kreditkarte oder ein PayPal-Konto.
Ausführliche Informationen zum Pflichtumtausch des Führerscheins und den Fristen finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Pflichtumtausch des Führerscheins":