Naturschutzstationen können ihr Interesse bekunden
Der Sächsische Landtag wird im Doppelhaushalt 2027/28 für das Haushaltsjahr 2027 erneut Mittel für die Unterstützung der sächsischen Naturschutzstationen zur Verfügung stellen. Eine finanzielle Unterstützung im Jahr 2028 kann vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel erfolgen.
Mindestkriterien
Für eine finanzielle Unterstützung der Naturschutzstationen müssen folgende Mindestkriterien erfüllt sein:
- kontinuierliche, ganzjährige Tätigkeit in eigenen Räumlichkeiten (dieses Mindestkriterium gilt auch als erfüllt, wenn die Räumlichkeiten dauerhaft angemietet sind),
- Beschäftigung von fest angestelltem, fachkompetenten Personal als Ansprechpartner oder in der Projektleitung (dieses Mindestkriterium gilt auch als erfüllt, wenn erst mit Hilfe der finanziellen Unterstützung festangestelltes Personal, auch befristet, bei der Naturschutzstation beschäftigt wird),
- landkreisorientierte Arbeit, regionale Vernetzung und enge Zusammenarbeit mit der unteren Naturschutzbehörde (Sofern durch einen gemeinsamen Naturraum geboten, kann die Unterstützung auch die kreisübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Naturschutzstationen umfassen.),
- Ausübung von Tätigkeiten im Bereich der praktischen Naturschutzarbeit und Umweltbildung,
- Mitfinanzierung und Trägerschaft der Koordinierungsstelle zu gleichen Teilen mit allen anderen anerkannten Naturschutzstationen im Landkreis,
- Unterstützung der Tätigkeit der Koordinierungsstelle im Rahmen ihrer Aufgaben zur Etablierung der Nachwuchsgewinnung innerhalb des Projektes Junge Naturwächter (JuNa),
- Unterstützung des Landkreises bei der Koordinierung der Arbeit des ehrenamtlichen Naturschutzdienstes, insbesondere bei der Kontaktpflege und im Rahmen von Fortbildungen.
Naturschutzstationen können ihr Interesse bis Ende Juli bekunden
Die Naturschutzstationen im Landkreis Bautzen, welche
- die Mindestkriterien erfüllen und
- ein grundsätzliches Interesse an einer Unterstützung haben und/oder
- sich für die Koordinierung des Programmes JuNa bewerben möchten,
werden gebeten, sich über das geplante Verfahren zu informieren und das Formblatt zur Interessensbekundung bis zum 31.07.2026 an das Landratsamt zu senden.
Kontakt im Landratsamt
Den Kontakt für die Anforderung und die Rücksendung des Formblattes zur Interessensbekundungfinden Sie auf der Seite der Dienstleistung Unterstützung der Naturschutzstationen.
Ausführliche Informationen zu finanziellen Unterstützung der Naturschutzstationen finden Sie auf der Seite der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt: