Bautzen, DER LANDKREIS

Errichtung eines Umspannwerkes in Elsterheide genehmigt

17.11.2025

Bekanntgabe einer Baugenehmigung

Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte am 07.11.2025 die Genehmigung zur Errichtung eines 110-/30-kV- Umspannwerkes mit dazugehörigen Nebenanlagen in 02979 Elsterheide, Gemarkung Neuwiese Flur 7, Flurstück 469 (Az. 632.20242468).

Verfügender Teil der Baugenehmigung

Nach Maßgabe der eingereichten Bauvorlagen und der mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauzeichnungen sowie unter Beachtung der im weiteren Bescheid enthaltenen Bedingungen und Auflagen wird für das Vorhaben die Baugenehmigung erteilt.

Die Baugenehmigung beinhaltet sowohl die denkmalschutzrechtliche Zustimmung als auch die Befreiung von den Verboten nach § 26 (2) Bundesnaturschutzgesetz für das Landschaftsschutzgebiet „Elstergebiet bei Neuwiese“.

Ihre Rechte

Gegen die Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten.

Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:

Auslegung Unterlagen

Die vollständige Baugenehmigung und die Verfahrensakte können Sie im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, Zimmer E08 während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Bauordnungsrechtliche Verfahren":

Zustellung der Baugenehmigung an die Nachbarn

Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt 47/2025 vom 19.11.2025 gilt die Baugenehmigung als den Nachbarn zugestellt.

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die Erteilung der Baugenehmigung sowie der öffentlichen Bekanntmachung können Sie auf Revosax, einer Seite des Freistaates Sachsen nachlesen: