Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung nach § 70 Abs. 3 Satz 3 der Sächsischen Bauordnung
Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte mit Bescheid vom 04.09.2026 die Baugenehmigung zur Errichtung eines 50,61m hohen Stahlgitterturmes einschließlich der notwendigen Infrastruktur für eine Mobilfunkbasisstation in 02979 Spreetal, Ortsteil Neustadt/Spree, nahe der Dorfaue, Gemarkung Neustadt Flur 1, Flurstück 45/7 (Aktenzeichen 632.20240069). Die Baugenehmigung wurde unter Bedingungen erteilt.
Ihre Rechte
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form, schriftformersetzend oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten..
Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:
Auslegung der Unterlagen
Als Nachbar im Sinne der Sächsischen Bauordnung können Sie die vollständige Baugenehmigung und die Verfahrensakte im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, Zimmer E08 während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Bauordnungsrechtliche Verfahren":
Zustellung an die Nachbarn
Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt 37/2026 vom 16.09.2026 gilt die Baugenehmigung als den Nachbarn zugestellt.
- Elektronisches Amtsblatt 37/2026 barrierefreies Dokument
Rechtsgrundlagen
- https://www.revosax.sachsen.de/saechsische_bauordnung/64 Sächsische Bauordnung, § 64 Baugenehmigungsverfahren
- https://www.revosax.sachsen.de/saechsische_bauordnung/70 Sächsische Bauordnung, § 70 Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit