Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung nach § 70 Absatz 3 Satz 3 Sächsische Bauordnung
Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte am 17.02.2026 die Genehmigung zur Errichtung eines Schüttgutlagers – Splittlager – für den Bauhof in 01904 Neukirch/Lausitz An der Feuerwache 2 Gemarkung Oberneukirch Flurstück 1895/7 (Az. 632.20251817).
Verfügender Teil der Baugenehmigung
Nach Maßgabe der eingereichten Bauvorlagen und der mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauzeichnungen sowie unter Beachtung der im weiteren Bescheid enthaltenen Auflagen wird für das Vorhaben die Baugenehmigung unter folgender Bedingung erteilt:
Die Betriebszeit wird auf die Zeit zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr festgesetzt.
Ihre Rechte
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form, schriftformersetzend oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten..
Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:
Auslegung der Unterlagen
Als Nachbar im Sinne der Sächsischen Bauordnung können Sie die vollständige Baugenehmigung und die Verfahrensakte im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, Zimmer E08 während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Bauordnungsrechtliche Verfahren":
Zustellung der Baugenehmigung an die Nachbarn
Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt 08/2026 vom 25.02.2025 gilt die Baugenehmigung als den Nachbarn zugestellt.
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für die Erteilung der Baugenehmigung sowie der öffentlichen Bekanntmachung können Sie auf Revosax, einer Seite des Freistaates Sachsen nachlesen: