Bautzen, DER LANDKREIS

Errichtung eines Discount- und Verbrauchermarktes in Neukirch/Lausitz genehmigt

07.10.2026

Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung nach § 70 Abs. 3 Satz 3 der Sächsischen Bauordnung

Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte mit Bescheid vom 02.10.2026 die 1. Tekturgenehmigung zur Baugenehmigung vom 25.06.2025 für die Errichtung eines Discount- und Verbrauchermarktes (Verkaufsfläche von 2650 m²) mit 123 Pkw-Stellplätzen in 01904 Neukirch/Lausitz, Hauptstraße, Gemarkung Oberneukirch, Flurstück 141, 140, 146/2 (Aktenzeichen 632.20232379-Ä02).

Verfügender Teil der Baugenehmigung

Nach Maßgabe der eingereichten Bauvorlagen und der mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauzeichnungen wird unter Beachtung der im weiteren Bescheid enthaltenen Auflagen für die Änderung der Ausführung des Vorhabens die 1. Tektur zur Baugenehmigung vom 25.06.2025 erteilt. Die Änderung betrifft die Verlegung der Zufahrt auf das Flurstück 146/2, die Ausweisung einer Abstellfläche für eine Notfall-Netzersatzanlage sowie die Änderung der Parkfläche in Form der Reduzierung der Stellplätze von 132 auf 123 Stück.

Ihre Rechte

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form, schriftformersetzend oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten..

Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:

Auslegung der Unterlagen

Als Nachbar im Sinne der Sächsischen Bauordnung können Sie die vollständige Baugenehmigung und die Verfahrensakte im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, Zimmer E08 während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Bauordnungsrechtliche Verfahren":

Zustellung der Baugenehmigung an die Nachbarn

Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt 40/2026 vom 07.10.2026 gilt die Baugenehmigung als den Nachbarn zugestellt.