Bautzen, DER LANDKREIS

Errichtung eines Antennenträgers in Elsterheide genehmigt

13.05.2026

Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung nach § 70 Absatz 3 Satz 3 Sächsische Bauordnung

Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte am 30.04.2026 die Genehmigung zur Errichtung eines Antennenträgers (Höhe Stahlgittermast: 60 m, Höhe inklusive der Antennentragrohre 61,30 m) mit Outdoorsystemtechnik auf einer Schotterfläche in 02979 Elsterheide Ortsteil Bluno, Nordstraße, Gemarkung Bluno Flur 4, Flurstück 24/26 (Az. 632.20241611).

Verfügender Teil der Baugenehmigung

Nach Maßgabe der eingereichten Bauvorlagen und der mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauzeichnungen sowie unter Beachtung der im weiteren Bescheid enthaltenen Auflagen wird für das Vorhaben die Baugenehmigung erteilt. Die Baugenehmigung beinhaltet auch die denkmalschutzrechtliche Genehmigung.

Antragsgemäß wird mit der Baugenehmigung auch eine Befreiung von den Festsetzungen des am Standort geltenden Bebauungsplanes „Industriegebiet Bluno/Sabrodt“ zugelassen.

Ihre Rechte

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form, schriftformersetzend oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten..

Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:

Auslegung der Unterlagen

Als Nachbar im Sinne der Sächsischen Bauordnung können Sie die vollständige Baugenehmigung und die Verfahrensakte im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, Zimmer E08 während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Bauordnungsrechtliche Verfahren":

Zustellung der Baugenehmigung an die Nachbarn

Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt 20/2026 vom 20.05.2026 gilt die Baugenehmigung als den Nachbarn zugestellt.

    Rechtsgrundlagen

    Die Rechtsgrundlagen für die Erteilung der Baugenehmigung sowie der öffentlichen Bekanntmachung können Sie auf Revosax, einer Seite des Freistaates Sachsen nachlesen: