Bautzen, DER LANDKREIS

Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in Elsterheide genehmigt

16.09.2026

Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung nach § 70 Abs. 3 Satz 3 der Sächsischen Bauordnung

Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte mit Bescheid vom 09.09.2026 die Baugenehmigung zur 1. Tektur zur Baugenehmigung vom 09.12.2025 für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage, baulichen Nebenanlagen sowie einer Einfriedung in 02979 Elsterheide, Ortsteil Neuwiese, Gemarkung Neuwiese Flur 10, Flurstück 47, 65/2, 39/3, 68/1, 32, 43, 76, 60, 44, 88, 50, 67, 77, 37/3, 71/1, 35/1, 53, 31/3, 33, 79, 54, 87, 57, 58, 72/1, 41, 52, 62/3, 83, 84, 56, 73/1, 70/1, 46, 63/2, 36, 74, 40, 82, 69, 80, 30/2, 59, 48, 45, 34, 49, 61/3, 51, 81, 55; Neuwiese Flur 2 24/1, 28/1, 18/3, 90, 40/1 (Aktenzeichen 632.20251579-Ä01). 

Ihre Rechte

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form, schriftformersetzend oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten..

Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:

Auslegung der Unterlagen

Als Nachbar im Sinne der Sächsischen Bauordnung können Sie die vollständige Baugenehmigung und die Verfahrensakte im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, Zimmer E08 während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Bauordnungsrechtliche Verfahren":

Zustellung an die Nachbarn

Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt 37/2026 vom 16.09.2026 gilt die Baugenehmigung als den Nachbarn zugestellt.

Rechtsgrundlagen