Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß § 70 Abs. 3 Satz 3 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte am 06.05.2026 die Genehmigung zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit Zaunanlage, Trafogebäude, Batteriespeichern und Wechselrichtern in 01896 Ohorn, Südstraße, Gemarkung Ohorn, Flurstücke 367, 368, 368/b, 369, 371, 371/a, 371/b, 372, 373/3 (Az. 632.20240648).
Verfügender Teil der Baugenehmigung:
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Nach Maßgabe der eingereichten Bauvorlagen und der mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauzeichnungen sowie unter Beachtung der im weiteren Bescheid enthaltenen Auflagen wird für das Vorhaben die Baugenehmigung er-teilt. Die Baugenehmigung beeinhaltet auch die denkmalschutzrechtliche Zustimmung.
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Mit Erteilung der Baugenehmigung wird das von der Gemeinde Ohorn versagte gemeindliche Einvernehmen ersetzt.
Ihre Rechte
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form, schriftformersetzend oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten..
Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:
Auslegung der Unterlagen
Die vollständige Baugenehmigung und die Verfahrensakte können Sie im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, Zimmer E12 während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Bauordnungsrechtliche Verfahren":
Zustellung an die Nachbarn
Mit der Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt 19/2026 vom 13.05.2026 gilt die Baugenehmigung als den Nachbarn zugestellt
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für die Erteilung der Baugenehmigung sowie der öffentlichen Bekanntmachung können Sie auf Revosax, einer Seite des Freistaates Sachsen nachlesen: