Bautzen, DER LANDKREIS

Errichtung einer Agri-Photovoltaik-Anlage in Schmölln genehmigt

13.03.2026

Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte am 12.03.2026 die Genehmigung zur Errichtung einer Agri-Photovoltaik-Anlage mit Batterie-Energiespeichersystem mit einer Gesamt-Leistung von 720,72 kWp, in 01877 Schmölln-Putzkau, Kesselweg, Gemarkung Schmölln, Flurstücke 891/1; 885/2 (AZ 632.20252835).

Verfügender Teil der Baugenehmigung:

Nach Maßgabe der eingereichten Bauvorlagen und der mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauzeichnungen sowie unter Beachtung der im weiteren Bescheid enthaltenen Auflagen wird für das Vorhaben die Baugenehmigung erteilt. Die Baugenehmigung beeinhaltet auch die denkmalschutzrechtliche Zustimmung.

Ihre Rechte

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form, schriftformersetzend oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten..

Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:

Auslegung der Unterlagen

Als Nachbar im Sinne der Sächsischen Bauordnung können Sie die vollständige Baugenehmigung und die Verfahrensakte im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, Raum E12 während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Bauordnungsrechtliche Verfahren":

Zustellung an die Nachbarn

Mit der Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt 11/2026 vom 18.03.2026 gilt die Baugenehmigung als den Nachbarn zugestellt

    Rechtsgrundlagen

    Die Rechtsgrundlagen für die Erteilung der Baugenehmigung sowie der öffentlichen Bekanntmachung können Sie auf Revosax, einer Seite des Freistaates Sachsen nachlesen: