Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte am 20.04.2026 die Genehmigung zur Errichtung eines Agri-Photovoltaik-Parks in 01906 Burkau, Ortsteil Pannewitz, Gemarkung Pannewitz, Flurstück 70/5 (Aktenzeichen: 632.20253027).
Verfügender Teil der Baugenehmigung
Nach Maßgabe der eingereichten Bauvorlagen und der mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauzeichnungen sowie unter Beachtung der im weiteren Bescheid enthaltenen Nebenbestimmungen wird für das Vorhaben die Baugenehmigung unter der Bedingung erteilt, dass die geplanten Agri-Photovoltaik-Anlagen der landwirtschaftlichen Hauptnutzung untergeordnet sind.
Die Baugenehmigung enthält die Entscheidung nach § 17 Abs.1 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 12 Absatz 1 Sächsisches Naturschutzgesetz, die Zustimmung des Fernstraßen - Bundesamt gemäß § 9 Absatz 2 Bundesfernstraßengesetz und die denkmalschutzrechtliche Zustimmung.
Ihre Rechte
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form, schriftformersetzend oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten..
Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:
Auslegung der Unterlagen
Als Nachbar im Sinne der Sächsischen Bauordnung können Sie die vollständige Baugenehmigung und die Verfahrensakte im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, Zimmer 108 während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Term
Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Bauordnungsrechtliche Verfahren":
Zustellung der Baugenehmigung an die Nachbarn
Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt 25/2026 vom 24.06.2026 gilt die Baugenehmigung als den Nachbarn zugestellt.
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen zur Erteilung der Baugenehmigung und zur Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbaucherschutz und auf Revosax, einer Seite des Freistaates Sachsen:
- https://www.gesetze-im-internet.de/bbaugesetzbuch/35 Baugesetzbuch, § 35 Bauen im Außenbereich
- https://www.revosax.sachsen.de/saechsische-bauordnung/63 Sächsische Bauordnung, § 63 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- https://www.revosax.sachsen.de/saechsische_bauordnung/70 Sächsische Bauordnung, § 70 Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit