Bautzen, DER LANDKREIS

Ergebnisse der 16. Sitzung des Kreistages

Zur Sitzung vorbereiteter Platz eines Kreisrates
Zur Sitzung vorbereiteter Platz eines Kreisrates
19.07.2022

In seiner Sitzung am 18.07.2022 befasste sich der Kreistag unter anderem mit diesen Themen:

neue Beigeordnete
v.l.n.r.: Landrat Michael Harig, Dr. Romy Reinisch, 1. Beigeordneter Udo Witschas

Wahl der Beigeordneten mit dem Geschäftskreis „Leitung des Geschäftsbereiches 2 des Landratsamtes Bautzen“

Der Kreistag bestellte Frau Dr. Romy Reinisch zur Beigeordneten mit dem Geschäftskreis „Leitung des Geschäftsbereiches 2 des Landratsamtes Bautzen“. Frau Dr. Reinisch tritt zum 01.09.2022 die Nachfolge von Birgit Weber an. Sie war zuvor bei der Sächsischen Agentur für Strukturentwicklung GmbH in Weißwasser tätig und war dort unter anderem für die Steuerung der Strukturentwicklung im Lausitzer Revier, die Vernetzung von verschiedenen Projektträgern komplexer Vorhaben sowie strategische Fragestellungen in dem Bereich zuständig. Sie übernimmt nun den Geschäftsbereich 2 zu dem das Ordnungsamt, das Straßenverkehrsamt, das Kreisentwicklungsamt, das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt, das Bauaufsichtsamt, das Straßen- und Tiefbauamt, das Umwelt- und Forstamt sowie das Abfallamt gehören. Die Amtszeit der Beigeordneten als hauptamtliche Beamtin auf Zeit beträgt 7 Jahre.

Verzicht auf einen Teil der Eigenanteile für die Schülerbeförderung 

Der Kreistag beschloss im Zusammenhang mit der Einführung des 9-Euro-Tickets auf die Erhebung eines Teils der Eigenanteile zur Schülerbeförderung im Schuljahr 2021/2022 zu verzichten. Für die Monate Juni und Juli erfolgt damit für alle Schüler, die eine Abo-Fahrkarte im Linienverkehr über den Landkreis erworben haben, die Rückerstattung des Differenzbetrages zwischen dem 9-Euro-Ticket und dem Betrag des Bildungstickets (15 Euro).

Grundsatzbeschluss für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen an Kreisstraßen

Die Kreisräte beschlossen den barrierefreien Ausbau von 54 Haltestellen an Kreisstraßen bis zum Jahr 2025. Die dafür erforderlichen Eigenmittel von insgesamt 97.000 Euro sollen je nach Bedarf im entsprechenden Haushaltsjahr aus der Instandsetzungs- und Erneuerungspauschale gemäß §20a Sächsisches Finanzausgleichgesetz gedeckt werden. 

Entsprechend dem Sächsischen Straßengesetz ist der Landkreis für die Haltestellen zuständig, die sich außerhalb der Ortsdurchfahrten an der Straße befinden. Die betreffenden 54 Haltestellen an 38 Standorten wurden in Maßnahmenpakete unterteilt, die in Jahresscheiben umgesetzt werden sollen. 

•    2022: 10 Haltestellen im Bereich Weißenberg/ östliches Kreisgebiet
•    2023: 19 Haltestellen im Bereich Bautzen/ südliches Kreisgebiet
•    2024: 18 Haltestellen im Bereich Bischofswerda – Kamenz/ westliches Kreisgebiet
•    2025: 7 Haltestellen im Bereich Hoyerswerda/ nördliches Kreisgebiet

Planung und Fortführung des Umbaus und der Erweiterung der 2-zügigen Oberschule in Malschwitz OT Baruth genehmigt

Der Kreistag beschloss die Freigabe der Entwurfsplanung und genehmigte damit die Fortführung der Planung, das Einreichen der Bauantragsunterlagen und die Bauausführung der Maßnahme zum Umbau und zur Erweiterung einer 2-zügigen Oberschule in Baruth. Darüber hinaus wurde nach Feststehen der finalen Kostenberechnung eine Erhöhung der Eigenmittel des Kreises um 243.800 Euro auf insgesamt 7.345.100 Euro für die Maßnahme beschlossen. Seitens der Verwaltung ist dem Kreistag bis zur Sitzung am 12.12.2022 die Variantenuntersuchung zur Beheizungsmöglichkeit unter Beachtung der aktuellen Marktentwicklung inklusive einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit Vorausschau vorzulegen. Die Erkenntnisse der wirtschaftlichsten Variante sind dann in den weiteren Planungsphasen zu berücksichtigen.

Die geplante Maßnahme beinhaltet neben dem Umbau und der Sanierung der Bestandsschulgebäude eine bauliche Erweiterung des Schulkomplexes mit einem neuen Foyer als Bindeglied und zentraler Erschließungsstelle zwischen Altbau und Neubauten. Ebenso soll der Schulgebäudekomplex direkt an die momentan im Bau befindliche Sporthalle anschließen. Mit dem Bauvorhaben soll der Schulstandort Malschwitz mit neuem Standort in Baruth erhalten und erweitert werden.

Der Baubeginn ist für Juni 2023 vorgesehen. Die voraussichtliche Inbetriebnahme des Schulstandortes soll mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 erfolgen.

Änderung der Verwaltungskostensatzung

Aufgrund einer Neufassung des Sächsischen Kostenverzeichnisses war die Verwaltungskostensatzung des Landkreises in einzelnen Punkten anzupassen. Konkret betrifft dies die Gebühren für Mahnungen, die sich nun auf 8 bis 40 Euro (vorher: 6 bis 35 Euro) belaufen können. Darüber hinaus wurde als neue Tarifstelle die Vollstreckungsankündigung in die Satzung aufgenommen, für die Kosten zwischen 8 und 40 Euro entstehen können. Weiterhin erfolgten kleine redaktionelle Änderungen. Die Kreisräte stimmten der formal notwendigen Änderung zu.

Elternbeiträge zur Ganztagsbetreuung von Schülern aus Schulen mit den Förderschwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Entwicklung einheitlich geregelt

Bisher existierten im Landkreis noch unterschiedliche Elternbeiträge für Förderhorte, die auf den verschiedenen Satzungen der jeweiligen Alt-Landkreise Bautzen und Kamenz basierten. Durch den Erlass einer neuen Satzung soll eine einheitliche Festlegung zur Höhe der Elternbeiträge zur Ganztagsbetreuung von Schülern aus Schulen in Trägerschaft des Landkreises mit den Förderschwerpunkten Lernen sowie soziale und emotionale Entwicklung erfolgen. Die Bemessungsgrenze des ungekürzten Elternbeitrages beträgt 15 Prozent der bekannt gemachten Betriebskosten. Die neue Satzung tritt am 01.09.2022 in Kraft.

Verkauf des Flurstückes der ehemaligen Straßenmeisterei Wachau

Der Kreistag beschloss den Verkauf des Flurstückes 665/7 der Gemarkung Wachau für 437.777 Euro. Das Flurstück hat eine Größe von 1.115 Quadratmetern und ist bebaut mit einer ehemaligen Fabrikantenvilla, welche von der Straßenmeisterei als Sozial- und Verwaltungsgebäude genutzt wurde. Durch die Errichtung einer neuen modernen Straßenmeisterei in Königsbrück, konnte das Objekt in Wachau freigezogen werden und wird für die Erfüllung der Pflichtaufgaben des Landkreises nicht mehr benötigt.

Überplanmäßige Ausgaben

Bereich Ausländeramt

Die Kreisräte bewilligten überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 7.540.000 Euro im Bereich des Ausländeramtes. 7,4 Mio. Euro davon werden vom Freistaat Sachsen ersetzt. Es verbleiben damit 140.000 Euro Eigenmittel als Mehrausgaben für den Landkreis.

Aufgrund zurückliegender und aktueller Veränderungen der internationalen Lage kam es insbesondere im Bereich der Asylbewerberangelegenheiten zu ungeplanten Mehrkosten. Einerseits führte der Migrantenstrom aus Belarus im letzten Quartal 2021 zu einem Anstieg der Zuweisungen von Asylbewerbern durch den Freistaat. Darüber hinaus hat der Landkreis im Zusammenhang mit der Machtübernahme der Taliban auf Beschluss der Bundesregierung hin afghanische Ortskräfte aufgenommen und untergebracht. Zusätzlich führte der Flüchtlingsstrom aus der Ukraine dazu, dass zwischenzeitlich rund 3.000 ukrainische Flüchtlinge unterzubringen waren. Da der Landkreis keine Unterbringungsobjekte „auf Vorrat“ unterhält, mussten die Unterbringungskapazitäten erweitert bzw. neu organisiert werden. Notunterkünfte waren einzurichten, Kosten für Leistungen zum Lebensunterhalt, für die Unterbringung und Krankenleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz waren zu zahlen. Zusätzlich fielen und fallen weiterhin Kosten für den Weiterbetrieb und die Instandhaltung von bestehenden Unterkünften an.

Die überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich der Asylbewerberangelegenheiten sollen durch Mehreinnahmen aus der Flüchtlingspauschale gedeckt werden. Die Mehrkosten im Bereich der Ausländerangelegenheiten soll durch Mehreinnahmen aus der Kreisumlage erfolgen.

Bereich ÖPNV

Der Kreistag bewilligte Mehrausgaben für den ÖPNV in Höhe von 4.846.000 Euro.
Ursächlich für die gestiegenen Kosten sind mehrere Faktoren. Zum einen spielen Einnahmeverluste der Unternehmen durch verändertes Nutzerverhalten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, der Ukraine-Krise und vergünstigter Tarif-Angebote eine Rolle. Gestiegene Lohn- und Kraftstoffkosten der Unternehmen in Verbindung mit einer Steigerung der Fahrplankilometer wirken sich ebenso aus wie die notwendige Anpassung der Linienplanung zur Sicherung der Schülerbeförderung. 

Nichtsdestotrotz arbeitet die Verwaltung weiterhin an einer Steigerung der Wirtschaftlichkeit des ÖPNV. Das geschieht z.B. durch die Optimierung von Linienwegen, die Reduzierung von parallelen Fahrten und die Umwandlung schwach genutzter Fahrten in Rufbusangebote bzw. die Umwandlung regelmäßig abgerufener Rufbusfahrten in reguläre Fahrten. Diese Maßnahmen werden in enger Abstim-mung zwischen Landkreis, Verkehrsunternehmen, Gemeinden und Schulen durchgeführt. Zudem sollen dem Kreistag bis zum 30. Juni 2023 durch das Fachamt Maßnahmenvorschläge zur Kostenreduzierung im ÖPNV vorgelegt werden.

Das Kreistagsinformationssystem für Bürgerinnen und Bürger

Alle Informationen zu Kreistagssitzungen finden Sie im Kreistagsinformationssystem: