Bautzen, DER LANDKREIS

Ergebnis der 8. Sitzung des Kreistages

Zur Sitzung vorbereiteter Platz eines Kreisrates
09.12.2025

In seiner Sitzung am 08.12.2025 befasste sich der Kreistag Bautzen unter anderem mit diesen Themen:

Beteiligung am Tourismusverband Oberlausitz

Der Kreistag beschloss die Gründung des Tourismusverbandes Oberlausitz e.V.,  der Landkreis wird auch Gründungsmitglied. Der Tourismusverband Oberlausitz e.V.  übernimmt künftig statt der Marketinggesellschaft Oberlausitz-Niederschlesien das Destinationsmanagement und die touristische Vermarktung der Region, bündelt die Kräfte der Landkreise, Städte und Gemeinden sowie der touristischen Gebietsgemeinschaften.

So verläuft die Gründung

Zunächst erfolgt der Beitritt des Tourismusverbandes Oberlausitz e.V. in die Marketinggesellschaft Oberlausitz-Niederschlesien GmbH und der Erwerb deren Anteile in Höhe von 14.400 Euro durch den Tourismusverband. 

In einem zweiten Schritt soll die Umwandlung der Marketinggesellschaft Oberlausitz-Niederschlesien GmbH in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts erfolgen und die Landkreise Bautzen und Görlitz scheiden nach Wirksamwerden des Formwechsels aus der Gesellschaft aus. 

Der Landrat wurde von den Kreisräten ermächtigt, alle dafür erforderlichen rechtlichen Schritte umzusetzen.

Ziel:

Der neue Verband sichert dauerhaft die Fördermittelfähigkeit, stärkt die Steuerungsfähigkeit und ermöglicht die Mitwirkung aller relevanten Akteure – sowohl kommunal als auch privat. Ein zentraler Bestandteil des neuen Modells ist die Einführung der „Gästekarte Oberlausitz“, die die Attraktivität der Region steigern und die Aufenthaltsdauer der Gäste verlängern soll. Ab 2027 wird der Landkreis Bautzen einen jährlichen Beitrag von bis zu 201.000 Euro leisten.

Diese Umstrukturierung zielt darauf ab, die touristische Entwicklung der Oberlausitz nachhaltig zu fördern und die Region als eines der führenden Reiseziele Sachsens zu positionieren.

Neues Integrationskonzept des Landkreises Bautzen

Aufgrund der Vorgaben des Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz hat der Landkreis Bautzen ein Integrationskonzept erarbeitet. Dieses sollte durch den Kreistag beschlossen werden, wurde jedoch nach kontroverser Diskussion zunächst zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und sorbische Angelegenheiten verwiesen.

Das Konzept umfasst eine Vielzahl von Zielen und Maßnahmen in den Bereichen Sprache, Bildung, Arbeit, Wohnen, gesellschaftliche Teilhabe und Rückkehrhilfe für Zugewanderte dar. Besonders betont wird dabei die Förderung der deutschen Sprache, der Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt sowie die Integration in das soziale und kulturelle Leben der Region.

Das Konzept definiert auch klare Handlungsfelder, darunter die Schaffung passgenauer Angebote für Zugewanderte und die Förderung von interkulturellem Dialog und bürgerschaftlichem Engagement. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, sozialen Einrichtungen, Migrantenselbstorganisationen und anderen Akteuren ist dabei zentral, um die Integration nachhaltig zu fördern. Die Finanzierung erfolgt durch Landesmittel und gegebenenfalls ergänzende Fördermittel.  

Weiterführung des Ausbildungszentrums für Straßenwärter in Zwickau

Der Kreistag beschloss die Weiterführung des Ausbildungszentrums für Straßenwärter in Zwickau und stimmte der 2. Änderung zur Übertragung der Aufgaben der Ausbildungsstätte zu. Im Jahr 2011 wurde eine Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Zwickau zur Führung des Ausbildungszentrums abgeschlossen, die 2018 geändert wurde.

Das Ausbildungszentrum in Zwickau bietet eine hochqualifizierte Ausbildung für Straßenwärter und ist die einzige sachsenweite Einrichtung dieser Art. Der Landkreis Zwickau übernimmt die organisatorische und finanzielle Verantwortung für den Betrieb des Zentrums.

Ab 2026 wird die Kostenverteilung zwischen den beteiligten Landkreisen neu geregelt, basierend auf der Länge des Straßennetzes. Die Zweckvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann frühestens zum Ende des Jahres 2030 mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten beendet werden.

Die finanziellen Beiträge des Landkreises Bautzen für die nächsten Jahre betragen:

  • 2026: 145.186 Euro
  • 2027: 149.541 Euro
  • 2028: 154.020 Euro
  • 2029: 158.648 Euro
  • 2030: 163.414 Euro

Prioritätenliste des Landkreises zu Kreisstraßen- und Kreisbrückenbaumaßnahmen für das Jahr 2026 

Der Kreistag bestätigte die Prioritätenliste des Landkreises Bautzen für das Jahr 2026 zum Kommunalbudget des § 20b Sächsisches Finanzausgleichsgesetz und nahm die mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag e.V., Kreisverband Bautzen, bestätigten Maßnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zur Kenntnis.

Die Verwaltung wurde beauftragt, eine gemeinsame Prioritätenliste mit den Maßnahmen der Städte und Gemeinden sowie des Landkreises Bautzen zu erstellen und diese termingerecht der Landesdirektion Sachsen vorzulegen.

Zur Prioritätenliste des Landkreises gehören Gemeinschaftsmaßnahmen mit Städten und Gemeinden, wie zum Beispiel der Ausbau der Ortsdurchfahrt Lichtenberg, Pannewitz und Wölkau-Stacha. Zu den landkreiseigenen Maßnahmen gehören zum Beispiel der Ausbau der Ortsdurchfahrt Miltitz sowie verschiedene Fahrbahnerneuerungen unter anderem in der Ortsdurchfahrt Burkau, Radibor oder Lieske.

Die gemeinsame Prioritätenliste muss bis zum 15. Februar 2026 an die Landesdirektion Sachsen übergeben werden. 

Finanzen

Überplanmäßig Aufwendungen 2025 für das Sozialamt

Der Kreistag beschloss überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 890.000 Euro für das Sozialamt im Jahr 2025. Die Mehraufwendungen sind durch eine starke Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, insbesondere durch Ukrainer und Landkreiseinwohner ohne Krankenversicherung, gestiegene Kosten in der Eingliederungshilfe sowie höhere Sachverständigenkosten im Schwerbehindertenrecht entstanden. Die Mehraufwendungen werden durch Einsparungen bei den ÖPNV-Zuschüssen (345.000 Euro) und Mehreinnahmen aus der Kreisumlage (545.000 Euro) gedeckt. 

Überplanmäßige Aufwendungen 2025 für pflichtige Leistungen der Jugendhilfe

Der Kreistag beschloss überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von insgesamt 5 Millionen Euro für pflichtige Jugendhilfeleistungen im Jahr 2025. Die Mehraufwendungen ergeben sich aus allgemeinen Kostensteigerungen, insbesondere durch höhere Personalkosten, gestiegene Energiekosten, höhere Lebenshaltungskosten und Krankenkassenbeiträge. Zudem führt die zunehmende Komplexität der Fälle zu höheren Aufwendungen, insbesondere im Bereich der Hilfen zur Erziehung, Sozialpädagogische Familienhilfe und Heimerziehung.

Die größten Steigerungen zum Planansatz betreffen:

  • Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer
  • Sozialpädagogische Familienhilfe
  • Erziehung in der Tagesgruppe
  • Heimerziehung und betreute Wohnformen
  • Erstattungen an Gemeinden

Die Mehraufwendungen werden durch Mehrerträge im Bereich der Jugendhilfe (2,2 Millionen Euro) sowie durch Einsparungen und Zuweisungen aus anderen Bereichen (2,8 Millionen Euro) gedeckt. 

Überplanmäßige Aufwendungen für die Sozialumlage 2025

Der Kreistag beschloss überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro für die Sozialumlage an den Kommunalen Sozialverband Sachsen im Jahr 2025. Die Sozialumlage wird vom Kommunalen Sozialverband Sachsen erhoben, um den nicht durch eigene Erträge gedeckten Finanzbedarf zu decken.

Aufgrund einer Anpassung der Umlagegrundlagen für 2025, die zu einer Erhöhung der Sozialumlage um 88,5 Millionen Euro führt, ist eine Nachtragssatzung notwendig. Der Fehlbetrag im Haushaltsvollzug 2025, der voraussichtlich 15,76 Millionen Euro betragen wird, wird ebenfalls berücksichtigt. Der Anteil des Landkreises Bautzen an diesem Fehlbetrag beträgt rund eine Million Euro.

Die Entwicklung der Sozialumlage zeigt einen kontinuierlichen Anstieg, vor allem aufgrund steigender Transferaufwendungen, insbesondere im Bereich der Eingliederungshilfe nach Sozialgesetzbuch 9. Für 2025 wird eine Gesamtumlage von rund 850 Millionen Euro erwartet, wovon der Landkreis Bautzen etwa 52 Millionen Euro zu zahlen hat. Die Mehraufwendungen des Landkreises werden durch Minderausgaben in den Bereichen Asyl und ÖPNV gedeckt.

Investitionszuschuss für den Taubblindendienst der EDK e.V.

Der Kreistag beschloss eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 300.000 Euro als Investitionszuschuss an den Taubblindendienst der Evangelischen Kirche in Deutschland  e.V. in Radeberg für die Sanierung der „Begegnungs-, Ferien- und Seelsorgestätte Villa Storchennest“.

Die „Villa Storchennest“ ist eine deutschlandweit einzigartige Einrichtung für taubblinde Menschen. Die Sanierung ist erforderlich, um die Nutzung als Begegnungsstätte auch in Zukunft zu sichern. Aufgrund von Baupreissteigerungen und unerwarteten Mängeln während der Sanierung sind zusätzliche Kosten entstanden, die den ursprünglich veranschlagten Betrag überschreiten. Die Stadt Radeberg konnte die Trägerschaft für das Projekt nicht fortführen, weshalb der Landkreis Bautzen die Trägerschaft übernommen hat.

Für die Weiterführung der Maßnahme sind nun zusätzliche Mittel in Höhe von 300.000 Euro notwendig, um die verbleibende Finanzierungslücke zu schließen. Diese Mehrausgaben resultieren aus Preissteigerungen, unerwarteten Mängeln und notwendigen Sanierungsmaßnahmen. Die außerplanmäßige Auszahlung wird aus Restmitteln in Höhe von 230.000 Euro aus der Maßnahme Oberschule Arnsdorf und 70.000 Euro aus der Maßnahme Erwerb Container Großröhrsdorf gedeckt.

Anträge von Fraktionen

Änderung der Geschäftsordnung

Die SPD-Fraktion beantragte Änderungen der Geschäftsordnung des Kreistages, um die Ordnung und Würde der Sitzungen zu wahren. Das Verteilen von Informationsmaterial sollte nur mit vorheriger Genehmigung der Landkreisverwaltung als Hausrechtsinhaber gestattet sein. Zudem sollte es künftig ein Verbot geben, Kleidung oder Gegenstände zu tragen, die eine extremistische Haltung oder eine Verletzung der Menschenwürde erkennen lassen, einschließlich ähnlicher Symbole oder Kennzeichen.

Film- und Tonaufnahmen sowie Fotos sollten ausschließlich durch die Medien angefertigt werden dürfen. Grund für den Antrag waren verschiedene Situationen, die in vorherigen Kreistagssitzungen zu Unmut führten. 
Nach einer langen Diskussion stimmte die Mehrheit der Kreisräte gegen den Antrag.

Abberufung und Neuwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes

Auf Antrag der AfD-Fraktion wurde Herr Maik Förster als Vertreter des Landkreises Bautzen im Aufsichtsrat der Flughafen Dresden GmbH abberufen. Die AfD schlug vor, Herrn Timo Schreyer als neuen Vertreter zu entsenden. Das Bündnis Links/Grün brachte ebenfalls einen Vorschlag ein. Sie sprachen sich für Roland Dantz aus. 

Grund für den Antrag war, dass Herr Förster seit den Kommunalwahlen 2024 nicht mehr dem Kreistag angehört. Obwohl die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat kein Mandat im Kreistag erfordert, wird das Informationsrecht des Kreistages durch seine Abwesenheit nicht ausreichend gewährleistet. Aufgrund der wirtschaftlichen Risiken für den Landkreis, insbesondere bei erforderlichen Investitionen, soll ein aktives Kreistagsmitglied im Aufsichtsrat vertreten sein, um die Interessen des Landkreises besser zu sichern.

Beim Wahlvorgang bestimmten die Kreisräte Roland Dantz zum Nachfolger von Maik Förster.

Jahresabschlüsse 

Die Kreisräte stellten die Jahresabschlüsse folgender Einrichtungen fest und entlasteten die jeweiligen Betriebsleitungen für das entsprechende Wirtschaftsjahr:

Einrichtung und Wirtschaftjahr Bilanzsumme Jahresüberschuss oder Fehlbetrag
Eigenbetrieb Deutsch- Sorbisches Volkstheater (Jahresabschluss 2023) 13.152.131,63  Euro 163.542,69 Euro
Kreismusikschule/Kreisvolkshochschule Bautzen (Jahresabschluss 2021) 798.253,56 Euro 111.397,46 Euro
Oberlausitz Kliniken gGmbH  (Jahresabschluss 2024) 08.937.882,78 Euro -3.385.363,24 Euro

Namensänderung für die Oberschule Ottendorf-Okrilla

Der Kreistag stimmte der Namensgebung für die Oberschule Ottendorf-Okrilla in Oberschule „Heiderand“ zu.

Im Rahmen einer Feierstunde zum Tag der offenen Tür am 22. Januar 2026 soll der neue Name feierlich verliehen werden. Der Name spiegelt das Einzugsgebiet der Schule wider und stärkt die Identifikation der Schüler mit ihrer Schule und Heimatregion, die von Gebieten wie der Lausnitzer Heide, Königsbrücker Heide und Dresdner Heide umgeben ist.

Der Begriff „Heiderand“ hat historische Bedeutung für die Region und beschreibt die waldige Aussicht auf den Schulhof. Diese Namenswahl wird von der Schulleitung, den Schülern, den Lehrern und dem Landkreis als Schulträger unterstützt. Die Kosten für die Namensverleihung belaufen sich auf etwa 2.500 Euro.

Personalien

Der Kreistag bestellte Herrn Tornike Kobalava zum hauptamtlichen Beauftragten für Integration und Teilhabe im Landkreis Bautzen. Die Stelle wird als Teilzeitstelle besetzt. Die Kosten trägt zu 100 Prozent der Freistaat Sachsen. Herr Kobalava arbeitet bereits für die Landkreisverwaltung im Welcome Center und wird dort weiterhin eine halbe Stelle ausfüllen.

Der Kreistag verabschiedete den langjährigen Amtsleiter des Ordnungsamtes, René Burk offiziell in den Ruhestand. René Burk war mehr als 30 Jahre in der Verwaltung tätig. Er wurde bereits in der Kreistagssitzung am 30.11.2025 von seiner Tätigkeit abberufen. Landrat Witschas dankte ihm in seiner Laudatio für sein Lebenswerk und wünschte ihm alle Gute für die Zeit des „(Un)ruhestandes“.

Jan Zschornack wurde von den Kreisräten zum 31.12.2025 von seiner Funktion als Amtsleiter des Abfallamtes entbunden. Die Abberufung erfolgte auf Wunsch von Herrn Zschornack aus persönlichen Gründen. Zum 1.1.2026 folgt ihm Maren Widera als kommissarische Leiterin des Abfallamtes. Frau Widera ist Juristin und war zuletzt Sachgebietsleiterin im Jobcenter.