Bautzen, DER LANDKREIS

Ergebnis der 8. Sitzung des Kreistages

Kreistagsmappe
Zur Sitzung vorbereiteter Platz eines Kreisrates.
08.12.2020

In der Sitzung am 07.12.2020 befasste sich der Kreistag Bautzen unter anderem mit diesen Themen:

Ausscheiden von Kreisräten und Nachbesetzung

Der Kreistag am 07.12.2020 begann aus traurigem Anlass mit einer Schweigeminute für die an Corona verstorbene Kreisrätin Dr. Cordula Heß (SPD). Für sie rückt Jürgen Wähnert als Kreisrat der SPD-Fraktion nach.

Aus Altersgründen beendete Peter Beer (Freie Wähler) seine ehrenamtliche Tätigkeit im Kreistag. Für ihn rückt Gunnar Schneider (Freie Wähler) als Kreisrat nach.

Abberufung und Neubestellung des hauptamtlichen Kreisbrandmeisters

Nach langjähriger Tätigkeit beendet Manfred Pethran am 31.12.2020 auf eigenen Wunsch seine Tätigkeit als hauptamtlicher Kreisbrandmeister. Er wurde vom Kreistag offiziell abberufen.
Landrat Michael Harig dankte Herrn Pethran für seine jahrzehntelange engagierte Tätigkeit und wünschte ihm alles Gute für seinen neuen Lebensabschnitt.

Zum neuen hauptamtlichen Kreisbrandmeister bestellte der Kreistag ab dem 01.01.2021 Stefan Hentschke, der bisher als ehrenamtlicher stellvertretender Kreisbrandmeister im Landkreis tätig war.

Körse-Therme Kirschau

In der September-Sitzung des Kreistages hatten sich die Kreisräte darauf verständigt, dass sich der Landkreis Bautzen grundsätzlich zum Erhalt der Körse-Therme bekennt und den Fortbestand und die Entwicklung der Einrichtung unterstützen wird. In dem Beschluss hieß es außerdem, dass die Wiedereröffnung der Körse-Therme bis spätestens 01.11.2020 erfolgen sollte.

Aufgrund der Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen vom 30.10.2020 konnte die Wiedereröffnung allerdings nicht wie geplant erfolgen. Daher wurde der Kreistags-Beschluss vom 28.09.2020 dahingehend geändert, dass die Wiederaufnahme des Betriebes erfolgen soll, sobald die geltenden Corona-Bestimmungen dies zulassen.

Satzungen, Verordnungen und Richtlinien

Gebührensatzung Rettungsdienst

Der Kreistag ermächtigte den Landrat zum Abschluss der Vereinbarung über Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst mit Geltung ab 01.01.2021. Auf der Grundlage des § 32 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz sind zwischen dem Träger des Rettungsdienstes und den Kostenträgern einheitliche, leistungsgerechte Entgelte für den Rettungsdienst zu vereinbaren.

Der Landkreis Bautzen ist für die Sicherstellung des bodengebundenen Rettungsdienstes zuständig. Er ist Träger des Rettungsdienstes in seinem Zuständigkeitsbereich. Mit den zu vereinbarenden Benutzungsentgelten werden die Kosten des Rettungsdienstes gedeckt. Dazu zählen insbesondere die Kosten der Leistungserbringer, die damit zu 100% gedeckt sind.

Die Kosten für die Integrierte Regionalleitstelle Ostsachsen in Hoyerswerda sowie die Funksysteme im Landkreis Bautzen werden zu 50% durch die Entgelte gedeckt. Die anderen 50% werden durch den Landkreis getragen, da sie dem gesetzlichen Auftrag des Landkreises zur Daseinsvorsorge und der Feuerwehr zuzuordnen sind.

Auf der Grundlage des mit den Kostenträgern neu verhandelten Budgets beschloss der Kreistag die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes (Gebührensatzung Rettungsdienst). Die Satzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.

Für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes werden folgende
Gebühren neu festgesetzt:

Krankentransport:

  • Pauschale je beförderter Person: neu 171,20 Euro (alt 162,20 Euro )
  • zuzüglich für jeden ab dem 151. Kilometer gefahrenen Kilometer zwischen Einsatzort und Transportziel (Besetzt-Kilometer) je beförderter Person: neu 3,90 Euro (alt 4,00 Euro)

Rettungseinsatz mit Rettungstransportwagen

  • Pauschale je beförderter Person: neu: 613,50 Euro (alt 558,70 Euro)

Einsatz des Notarztes mit Notarzteinsatzfahrzeug oder mit Rettungstransportwagen

  • Pauschale je behandelter Person: neu 249,50 Euro (alt 212,80 Euro)

Archivsatzung

Der Kreistag beschloss die Änderung der Satzung über die Aufgaben und die Benutzung des Kreisarchivs Bautzen (Archivsatzung). Anpassungen erfolgten insbesondere vor dem Hintergrund des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie hinsichtlich des freien Datenverkehrs.

Überplanmäßige Ausgaben bewilligt

Der Kreistag beschloss überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 900.000 Euro für die Ertüchtigung des Gebäudes auf der Taucherstraße 23 in Bautzen. Die Ausgaben für die Baumaßnahmen werden aus Einsparungen bzw. Verschiebungen in anderen geplanten Projekten erbracht.

Auf der Taucherstraße soll zukünftig das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt zentral untergebracht werden. Um die speziellen Anforderungen für das Amt zu schaffen (spezielle Funktionsräume wie Labore, Möglichkeit der Abgabe von Proben und Fundtieren) müssen allerdings baulich einige Veränderungen vorgenommen werden.

Nutzung des gemeinsamen elektronischen Kreisarchivs

Der Kreistag hat die Nutzung des im Aufbau befindlichen gemeinsamen kommunalen Kreisarchives durch den Landkreis Bautzen beschlossen. Dafür fallen jährlich Ausgaben in Höhe von 55.500 Euro an.

Der Landkreis Bautzen ist als kommunaler Träger der Selbstverwaltung verpflichtet, sein Archivgut zur allgemeinen Nutzung in eigener Zuständigkeit zu archivieren. Da insbesondere die Archivierung von elektronischem Archivgut einen hohen fachlichen, technischen und organisatorischen Aufwand mit sich bringt, soll bis Oktober 2021 ein gemeinsames elektronisches Kommunalarchiv für die sächsischen Kommunen geschaffen werden, in dem diese ihre elektronischen Daten und Dokumente archivieren können.

Betrieben werden soll das elektronischen Kreisarchiv durch die Sächsische Anstalt für kommunale Datendienste.

Fortschreibung des Schulnetzplanes für die Gymnasien in der Planungsregion Radeberg und Erweiterung des Humboldt-Gymnasiums Radeberg

Der Kreistag beschloss die Fortschreibung des Teilschulnetzplanes für die Gymnasien im Bereich Radeberg. Positive wirtschaftliche Entwicklungen in der Region und damit verbundene stetig steigende Schülerzahlen erforderten die vorgezogene Fortschreibung für den Bereich, zu dem die Gemeinden Arnsdorf, Lichtenberg, Ottendorf-Okrilla, Wachau sowie die Stadt Großröhrsdorf und die Große Kreisstadt Radeberg gehören.

Die Betrachtung der Schülerzahlenentwicklung in den kommenden Jahren dient als Grundlage für zeitnah zu treffende Sachentscheidungen des Kreistages.

Auf Grund der hohen Anmeldezahlen für die Gymnasien in dem Bereich, die sich auch auf absehbare Zeit nicht verändern werden, hatte Landrat Michael Harig bereits am 05. Mai 2020 eine Eilentscheidung zur vorübergehenden Kapazitätserweiterung des Humboldt-Gymnasiums Radeberg und des Ferdinand-Sauerbruch-Gymnasiums Großröhrsdorf durch Containerbauten getroffen.

Gleichzeitig besteht nach wie vor Handlungsbedarf zur Schaffung zusätzlicher Unterrichtsräume. In dem Zusammenhang wird seitens der Verwaltung ein Entwicklungskonzept erstellt, in dem verschiedene Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung und deren Auswirkungen gegenübergestellt werden. Das Entwicklungskonzept soll im 1. Quartal 2021 dem Kreistag vorgelegt werden.

Bezogen auf den Standort des Humboldt-Gymnasiums Radeberg erfolgte neben der zügig notwendigen Errichtung von 4 Containereinheiten auch die Prüfung der Möglichkeiten zur Erweiterung des Hauptgebäudes, um zusätzliche Containerlösungen ab dem Schuljahr 2021/22 zu vermeiden. Im Ergebnis erwies sich ein Ausbau der Dachterrasse des Hauptgebäudes als umsetzbar, um vier Unterrichtsräume und ein Fachkabinett zu schaffen.

Die Kreisräte stimmten der Erweiterung des Humboldt-Gymnasiums Radeberg in der Form zu. Die Baumaßnahme könnte noch im Schuljahr 2020/21 umgesetzt werden, so dass eine Nutzung im Schuljahr 2021/22 erfolgen könnte. Mit der Maßnahme sind Mehrausgaben von 2.130.000 Euro verbunden.

Aufgabenübertragung im Öffentlichen Personennahverkehr auf den Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien

Der Landkreis ist als Aufgabenträger für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs in seinem Gebiet zuständig. Diese Aufgabe kann der Landkreis gemäß der Verbandssatzung bezogen auf den straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr auch auf den Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien übertragen.

Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Plus- und Takt-Busverkehre der Landkreise mit dem Bahnverkehr und untereinander besser zu verknüpfen, stimmten die Kreisräte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Aufgabenübertragung zu.

Weitere Themen:

Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse

Auf der Tagesordnung standen weiterhin der Wirtschaftsplan 2021/2022

•    des Eigenbetriebes Deutsch-Sorbisches Volkstheater Bautzen
•    des Eigenbetriebes Kreismusikschule / Kreisvolkshochschule

sowie die Jahresabschlüsse 2019

  • der Polysax-Bildungszentrum Kunststoffe GmbH
  • der Kamenzer Bildungsgesellschaft gGmbH
  • der Oberlausitz Kliniken gGmbH
  • der Lausitzer Technologiezentrum GmbH

Zuschuss für die Marketing-Gesellschaft Oberlausitz-Niederschlesien

Ebenfalls beschlossen hat der Kreistag, der Marketing-Gesellschaft Oberlausitz-Niederschlesien mbH ab dem Jahr 2021 einen jährlichen Zuschuss von 176.000 Euro zu zahlen. Die Marketing-Gesellschaft Oberlausitz-Niederschlesien mbH übernimmt ab dem Jahr 2021 zusätzlich die Aufgaben des Tourismusverbandes Oberlausitz-Niederschlesien, der zum 31.12.2020 aufgelöst wird.

Der bisherige Zuschuss von 150.000 Euro an die Marketinggesellschaft Oberlausitz-Niederschlesien wird daher um den bisherigen Mitgliedsbeitrag an den Tourismusverband von rund 26.000 Euro aufgestockt, um weiterhin die Aufgaben im touristischen Destinationsmanagement zu erfüllen.

Regulierung der Wölfe im Landkreis Bautzen

Auf Antrag der AfD-Fraktion befassten sich die Kreisräte mit dem Thema Wolfsregulierung. Im Beschlussantrag forderte die Fraktion die Erstellung eines Tierseuchenkrisenplanes durch den Landkreis im Hinblick auf die mögliche Übertragung der Afrikanischen Schweinepest durch den Wolf.

Darüber hinaus solle der Landkreis einen Weideschutztierplan für Schafe, Ziegen und Mutterkühe erstellen mit Zonen, in denen der Wolf nicht zu dulden sei. Außerdem solle eine Vollzugsverordnung erarbeitet werden, durch die den Bürgermeistern die Möglichkeit zur Entnahme von Wölfen in Gefahrensituationen gegeben werde.

In der Stellungnahme der Verwaltung wurde einerseits darauf verwiesen, dass es laut Friedrich-Löffler-Institut keine Hinweise darauf gibt, dass Raubtiere bei der Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest eine besondere Rolle spielen. Darüber hinaus gilt laut Fachstelle Wolf höheres Recht, so dass der Landrat keinen Beschluss hinsichtlich eines solchen Krisenplanes treffen kann. Hinsichtlich der Ausweisung von wolfsfreien Zonen fehlt laut Verwaltung die rechtliche Grundlage. Dies ist nicht zulässig.

Bezogen auf die Erarbeitung einer Vollzugsverordnung, die den Bürgermeistern Entnahmeentscheidungen ermöglicht, teilt die Verwaltung mit, dass es sich dabei nicht um Aufgaben des Polizei- und Ordnungsrechtes handelt, die übertragen werden können. Stattdessen ist die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme im Bundesnaturschutzgesetz als Weisungsaufgabe ausschließlich dem Landkreis als Untere Naturschutzbehörde zugewiesen. Diese kann nicht übertragen werden.

Der Antrag der AfD-Fraktion wurde seitens der Kreisräte abgelehnt, weil dieser nicht beschlussfähig war. Stattdessen einigten sich die Kreisräte darauf, dem eingebrachten Antrag der CDU-Fraktion zuzustimmen und den Landrat zu beauftragen, im Sächsischen Landkreistag für ein einheitliches Vorgehen aller Landräte hinsichtlich der Wolfsproblematik zu werben.

Ziel soll es sein, das Thema „Wolf“ bei der Staatregierung des Freistaates prioritär zu platzieren und gemeinsam mit der Bundesregierung eine Statusänderung für den Wolf in der FFH-Richtlinie von „streng geschützt“ zu „bedingt geschützt“ zu erwirken. Damit wäre eine planbare Regulierung der Wolfsbestände möglich.

Vergabeentscheidung für Breitbandausbau im Cluster 10

Nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens für den Breitbandausbau im Cluster 10 steht fest, dass die Telekom Deutschland GmbH auch hier die Erschließung vornehmen wird. Das Cluster 10 umfasst alle förderfähigen Ausbauadressen (etwa 5.000 Adresspunkte mit rund 7.800 zugehörigen Haushalten oder Unternehmen), die im Zuge der bisherigen Ausbauplanung bisher nicht berücksichtigt wurden.

Die Kreisräte bestätigten die Vergabeentscheidung. Die Umsetzung des Ausbaus im Cluster 10 beginnt nach Vertragsabschluss mit Vorliegen des endgültigen Bewilligungsbescheides im Jahr 2021.

Das Kreistagsinformationssystem für Bürgerinnen und Bürger

Alle Informationen zu Kreistagssitzungen finden Sie im Kreistagsinformationssystem: