

In seiner 6. Sitzung am 23.06.2025 befasste sich der Kreistag Bautzen unter anderem mit diesen Themen:
Landrat erhält Mandat für Zustimmung zum Zusammenschluss des ZVON mit dem ZVOE
Der Kreistag Bautzen hat den Landrat beauftragt, in seiner Funktion als Vertreter des Landkreises in den Verbandsversammlungen des Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien sowie des Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberelbe dem öffentlich-rechtlichen Eingliederungsvertrag sowie der neuen Verbandssatzung des künftig fusionierten Zweckverbandes Verkehrsverbund Ostsachsen zuzustimmen. Der Landrat wurde ermächtigt, redaktionelle Änderungen sowie unwesentliche inhaltliche Anpassungen am öffentlich-rechtlichen Vertrag und an der Verbandssatzung zuzustimmen. Darüber hinaus soll der Landrat auf eine schnellstmögliche Vereinheitlichung des zukünftigen Tarifes hinwirken.
Hintergrund:
Seit dem Zusammenschluss der Altkreise Bautzen und Kamenz im Jahr 2008 verläuft im Kreisgebiet die Grenze der Verkehrsverbünde VVO und ZVON Dies wirkt sich nachteilig für viele Bahnreisende aus. Bereits 2012 wurde ein erster Fusionsversuch unternommen, der seinerzeit nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Auch ein Austritt des Landkreises Bautzen aus dem ZVON konnte 2018 nicht realisiert werden. Auch aufgrund der Großansiedlungen von Dresden bis Görlitz sieht der Landkreis Bautzen einen Mehrwert für einen einheitlichen Verkehrsverbund in Ostsachsen.
Die Verbandsversammlung des ZVON hat daraufhin am 09.08.2024 die Geschäftsführung beauftragt, gemeinsam mit dem Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberelbe konkrete Vorschläge für eine Eingliederung zu erarbeiten. Grundlage hierfür war eine von beiden Seiten unterzeichnete Absichtserklärung, die durch Staatsminister Dulig persönlich mitunterzeichnet wurde.
Der angestrebte Zusammenschluss des ZVON mit dem ZVOE verfolgt das Ziel, die Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs in Ostsachsen langfristig leistungsfähiger, agiler und zukunftssicher aufzustellen.
Breitbandausbau geht mit Cluster 12 und 15 weiter
Die Kreisräte stimmten zu, den Breitbandausbau in den Cluster 12 und 15 an die Glasfaser Plus GmbH aus Köln zu vergeben. Zu den Clustern 12 und 15 gehören insgesamt mehr als 8.000 identifizierte förderfähige Ausbauadressen. Cluster 12 mit rund 4.700 förderfähigen Adressen umfasst die Kommunen Elstra, Königsbrück, Pulsnitz, Burkau, Kamenz, Crostwitz, Großnaundorf, Haselbachtal, Nebelschütz, Neschwitz, Ohorn, Panschwitz-Kuckau, Puschwitz, Räckelwitz, Ralbitz-Rosenthal, Schwepnitz und Steina.
Cluster 15 mit rund 3.600 förderfähigen Adressen umfasst die Kommunen Bernsdorf, Elsterheide, Frankenthal, Laußnitz und Neukirch bei Königsbrück. Die Umsetzung beginnt nach Vertragsabschluss mit Vorliegen des endgültigen Bewilligungsbescheides im Jahr 2025. Bisher liegen vorläufige Bewilligungsbescheide der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Sachsen vor. Im Zuge des Vorhabens werden 360 km Tiefbauarbeiten durchgeführt und 1.750 km Glasfaserkabel verlegt.
Gebäudebeflaggung an Verwaltungsstandorten und Schulen in Landkreis-Trägerschaft
Die Kreisräte haben entschieden, die Verwaltungsgebäude des Landratesamtes in Bautzen und Kamenz ganzjährig mit der Europa-, Bundes- und Landesflagge sowie mit der Fahne der Sorben zu beflaggen - als sichtbares Bekenntnis zu Heimat, Herkunft und gemeinsamen Werten. Weiterhin sollen ebenfalls alle Schulen in Landkreisträgerschaft mit der Bundes- und der Landesflagge beflaggt werden. Die Schulen im sorbischen Siedlungsgebiet werden mit der Fahne der Sorben, der Bundes- und der Landesflagge beflaggt.
Derzeit erfolgt die Beflaggung an Gebäuden des Landkreises lediglich zu einzelnen nationalen Anlässen. Zunächst soll die neue Flaggenregelung an jenen Gebäuden im Eigentum des Landkreises umgesetzt werden, die über Fahnenmasten verfügen.
Neue Software für die Buchung, Nutzung und Verwaltung der landkreiseigenen Sportstätten
Sportstätten im Landkreis Bautzen können künftig bequem online gebucht werden. Das Schulamt des Landkreises Bautzen wird künftig für die Nutzung seiner Sportstätten die webbasierte Verwaltungssoftware Locaboo verwenden. Locaboo ist eine KI-gestützte Ressourcen Management Software. Sie dient der Optimierung und Digitalisierung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens und somit der Verbesserung der Sportstättenverwaltung.
Durch die Einführung des neuen Buchungsprogrammes ist eine Anpassung der bestehenden Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung der Sportstätten notwendig. Die redaktionellen Änderungen betreffen insbesondere den Geltungsbereich, die Regelungen zum Anmeldeverfahren, die Bestätigung der Nutzungszeiten durch das Schulamt und die Festlegung der Fälligkeit der Entgelte durch Rechnungslegung. Alle weiteren Regelungen der Benutzungs- und Entgeltordnung behalten ihre Gültigkeit. Auch die Höhe der zu zahlenden Nutzungsentgelte bleibt unverändert. Die Kreisräte stimmten den Anpassungen zu.
Richtlinie zur Ehrenamtsförderung wird angepasst
Das Antragsverfahren im Ehrenamt erfreut sich großer Beliebtheit im Landkreis und wird von vielen engagierten Bürgerinnen und Bürgern genutzt, um ihre Projekte zu realisieren.
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Freistaat Sachsen hat der Landkreis bisher nur anteilige Fördermittel für den Bereich Ehrenamt erhalten. Sobald der Haushalt 2025/2026 vom Sächsischen Landtag beschlossen ist, wird mit weiteren Fördermitteln gerechnet. Daher wurde die Frist zur Antragstellung nach der Richtlinie Ehrenamtsförderung vom 30.09. auf den 30.11. des jeweiligen Haushaltsjahres verlängert.
Darüber hinaus erfolgten redaktionelle Anpassungen der Richtlinie, die die fehlende Förderfähigkeit investiver Maßnahmen und die bestehende Förderfähigkeit von Personalkosten klarstellen sollen.
Kreisräte legen Stellvertreter im Verhinderungsfall fest
Das Sächsische Staatsministerium des Innern informierte die Landkreise zuletzt über eine geänderte Rechtsauffassung. Diese betrifft die Vertretung der ständigen Mitglieder in verschiedenen Gremien, wenn diese verhindert sein sollten. Demnach müssen diese sogenannten Verhinderungsstellvertreter ebenfalls vom Kreistag gewählt sein. Die Verhinderungsstellvertreter wurden bestimmt.
Gremium | Ständiges Mitglied | Verhinderungsstellvertreter |
---|---|---|
Konvent des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien | Dr. Romy Reinisch | Erik Weidner |
Verbandsversammlung des Regionalen Abfallverbandes Oberlausitz-Niederschlesien | Dr. Romy Reinisch | Jan Zschornack |
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sächsisches Industriemuseum | Dr. Romy Reinisch | Erik Weidner |
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lessingbad Kamenz | Jörg Szewczyk | Susann Jais |
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Körse-Therme Kirschau | Jörg Szewczyk | Susann Jais |
Bericht zur Katastrophenschutzvorsorge
Der Kreistag ist jährlich zum Stand der Katastrophenschutzvorsorge und –vorbereitung zu informieren; so sieht es der Gesetzgeber vor. Die Kreisräte nahmen den entsprechenden Bericht zur Kenntnis.
Grundsätzlich ist der Landkreis gut aufgestellt, um im Katastrophenfall zu reagieren. Dennoch bestehen Herausforderungen bei der Personal- und finanziellen Ausstattung sowie der technischen Infrastruktur.
Die Führungsstrukturen wurden in den letzten Jahren organisatorisch und technisch modernisiert, etwa durch den Aufbau eines festen Stabsraums in Kamenz und die Überarbeitung der Krisenmanagementprozesse. Im Ressourcenmanagement wird die Bedeutung einer ausreichenden Lagerhaltung betont, um bei größeren Schadenslagen schnell handlungsfähig zu sein. Die Ausbildung des Verwaltungsstabes und der ehrenamtlichen Helfer wurde ebenfalls modernisiert.
Für 2025 ist die Teilnahme an einer Landeskatastrophenschutzübung geplant. Das Warn- und Informationssystem MoWaS wurde technisch ausgebaut, um die Bevölkerung im Katastrophenfall schnell und zuverlässig zu warnen.
Gemeinsames System zur Betriebsdatenerfassung der Straßenmeistereien
Die Kreisräte stimmten einer Beteiligung des Landkreises an der Beschaffung eines gemeinsamen Systems zur automatisierten Betriebsdatenerfassung der durch die Straßenmeistereien erbrachten Leistungen zu. Für den Landkreis ist es ein Ersatz des veralteten Erfassungssystems aus dem Jahr 2009. Der Landkreis Meißen wird stellvertretend für die Landkreise des Freistaates Sachsen die Beschaffung des Systems übernehmen.
Neue Leiterin für das Ordnungsamt des Landkreises
Der Leiter des Ordnungsamtes, Verwaltungsoberrat René Burk wurde vom Kreistag zum 30.11.2025 von seiner Funktion entbunden. Er tritt Ende Januar 2026 in den Ruhestand ein. Zu seiner Nachfolgerin ab dem 01.12.2025 wurde Romy Nimtschke nach öffentlicher Ausschreibung berufen. Sie ist derzeit als Sachgebietsleiterin im Ordnungsamt beschäftigt und dort für die Organisation des Rettungsdienstes zuständig.
Das Ordnungsamt mit den Sachgebieten Allgemeines Ordnungsrecht, Rettungsdienst, Zentrale Bußgeldstelle, Brand- und Katastrophenschutz sowie Straßenverkehrsrecht bearbeitet eine Vielzahl an Aufgaben. Auch Themen im Gewerberecht, Jagdrecht, Waffenrecht, Sprengstoffrecht, Einbürgerungsrecht und Versammlungsrecht gehören zum Aufgabengebiet. Zudem wird in dem Amt die Fachaufsicht über die Ortspolizeibehörden, Gewerbeämter der Städte und Gemeinden, Einwohnermeldeämter und weitere Bereiche der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen.
Das Kreistagsinformationssystem für Bürgerinnen und Bürger
Alle Informationen zu Kreistagssitzungen finden Sie im Kreistagsinformationssystem:
- https://webservice.landkreis-bautzen.de/bi/si Zum Kreistagsinformationssystem für Bürger, Sitzungskalender