Bautzen, DER LANDKREIS

Ergebnis der 18. Sitzung des Kreistages Bautzen am 12.12.2022

Auf einer Tischreihe liegen Mappen und eine Einladungskarte
13.12.2022

In seiner Sitzung am 12.12.2022 befasste sich der Kreistag unter anderem mit diesen Themen:

Änderung der Hauptsatzung des Landkreises und Geschäftsordnung für den Kreistag und die Ausschüsse

Die Hauptsatzung des Landkreises wurde im Hinblick auf die Einführung eines Ältestenrates ergänzt. Der Ältestenrat soll den Landrat in Fragen der Tagesordnung und des Gangs der Verhandlungen des Kreistages beraten.

Die Geschäftsordnung regelt die Zusammensetzung des Ältestenrates und musste daher ebenfalls geändert werden. Demnach soll der Ältestenrat aus dem Landrat als Vorsitzenden und den Fraktionsvorsitzenden bestehen, die sich im Verhinderungsfall von ihren Stellvertretern vertreten lassen können. Der Landrat beruft den Ältestenrat ein.

Sofern mindestens zwei Mitglieder die Einberufung fordern, wird dieser ebenfalls durch den Vorsitzenden einberufen. Der Ältestenrat stellt letztlich ein Beratungs- und kein Beschlussgremium dar, so dass der Landrat nicht an die Entscheidung des Ältestenrates gebunden ist. 

Vereinbarung über Benutzungsentgelte und Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst

Der Kreistag ermächtigte den Landrat, die Vereinbarung über Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst gemäß Sächsischem Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz mit den Kostenträgern (im Wesentlichen die Krankenkassen) abzuschließen.

Damit wird die Finanzierung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes mittels einheitlicher, leistungsgerechter Entgelte gesichert. Die Entgelte sind so zu bemessen, dass auf der Grundlage einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung ein bedarfsgerechter, leistungsfähiger und wirtschaftlicher Rettungsdienst gewährleistet ist. 

Die Kostenverhandlungen über das Budget 2023 wurden abgeschlossen. Die Entgeltbedarfsberechnung wurde neu gefasst. So steigen zum Beispiel die Kosten für einen Krankentransport von 191,80 Euro auf 199,40 Euro. Die Kosten für einen Einsatz mit dem Rettungstransportwagen steigen von 645,60 Euro auf 674,90 Euro. Die Kosten für den Einsatz eines Notarztes mit Notarzteinsatzfahrzeug oder Rettungstransportwagen steigen von 235,70 Euro auf 249,10 Euro. Die überarbeitete Gebührensatzung Rettungsdienst tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Bereichsplan für den Rettungsdienst ab 01.07.2024 

Der Kreistag beschloss den Bereichsplan für den Rettungsdienst, der ab 01.07.2024 gelten soll.

Der Landkreis ist für die Sicherstellung des Rettungsdienstes zuständig. Dabei handelt es sich um eine Pflichtaufgabe nach Weisung. Als Träger des Rettungsdienstes hat der Landkreis dabei einen Bereichsplan aufzustellen, in dem die Anzahl der Rettungswachen, die Standorte und Einsatzbereiche der Rettungswachen sowie die Anzahl der Krankenkraftwagen und der Notarzteinsatzfahrzeuge sowie deren Vorhaltezeiten geregelt sind. Dieser Bereichsplan ist regelmäßig zu aktualisieren.

Im neuen Bereichsplan ist eine Erweiterung der Rettungswachenstruktur um drei Rettungswachen schrittweise in den Jahren 2026, 2027 und 2028 avisiert. Zusätzliche Wachen sind notwendig an den Standorten in Großdubrau (Umfeld Sdier), in Crostwitz/ Panschwitz-Kuckau (Umfeld Siebitz) sowie in Hoyerswerda (Umfeld Am Elsterbogen). Letztere bildet keine zusätzliche Rettungswache, sondern lediglich einen Ersatzbau des aktuellen Standortes der Berufsfeuerwehr Hoyerswerda (Liselotte-Herrmann-Straße) ab. 

Darüber hinaus wurde auch die Fahrzeugvorhaltung für die Notfallrettung sowie die notärztliche Versorgung im Bereichsplan neu betrachtet. 

Überplanmäßige Aufwendungen im Ausländeramt 

Der Kreistag hat überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 2.732.700 Euro im Bereich Asylbewerber-Angelegenheiten des Ausländeramtes bewilligt. Die notwendigen Mehraufwendungen ergeben sich aus der geänderten internationalen Lage und Gesetzesänderungen der Bundesregierung.

  1. Seit Februar 2022 hat der Landkreis knapp 3.700 Flüchtlinge aus der Ukraine registriert. Sie wurden aufgenommen, untergebracht und versorgt. Es wurden Notunterkünfte eingerichtet, Wohnungen angemietet und ein Verteilzentrum für die neu ankommenden und von der Landesdirektion Sachsen zugewiesenen Flüchtlinge in Niedergurig eingerichtet und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt. 
  2. Die Bundesregierung beschloss den Anspruch ukrainischer Flüchtlinge auf Leistungen nach dem SGB 2 und dem SGB12 ab 01.06.2022. Unabhängig davon bestand und besteht eine Erstunterbringungsverpflichtung des Ausländeramtes zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, und es müssen weiterhin Unterbringungsmöglichkeiten vorgehalten werden.
  3. Auch ab dem 01.06.2022 wurden und werden weiterhin Unterbringungsplätze in den Gemeinschaftsunterkünften und Wohnprojekte bis zum Übergang der ukrainischen Leistungsempfänger nach SGB 2 und SGB 12 in eine selbst angemietete Wohnung genutzt und weiterberechnet.
  4. Zu dem Migrantenstrom Ende 2021/Anfang 2022 von der belarussisch- polnischen Grenze nach Deutschland hat sich seit September der Zustrom von Flüchtlingen nach Sachsen über die Balkanroute drastisch erhöht. Es ist mit steigenden Zuweisungen von Asylbewerbern durch den Freistaat zu rechnen.
  5. Die Bundesregierung hat weitere Zusatzzahlungen an Asylbewerber beschlossen.

Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe für die Bewirtschaftungskosten der Grundstücke und baulichen Anlagen des Landkreises

Die Kreisräte genehmigten eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 982.000 Euro für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen des Landkreises Bautzen. Gründe sind unter anderem Kostensteigerungen in den Bereichen Energie und Wärme sowie bei Dienstleistungen, insbesondere der Reinigung, die im Zusammenhang mit der Erhöhung des Mindestlohns stehen.

Die getroffenen Maßnahmen zu Kosteneinsparungen wie die Stilllegung oder der Verkauf von Objekten, die Reduzierung von Nutzungszeiten oder die Verkürzung der Rahmenarbeitszeiten zur Absenkung des Strom- und Wärmebedarfs, aber auch der Wegfall der EEG-Umlage und die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes sind allerdings nicht ausreichend, um alle Kosten abzufangen.

Weiteres Vorgehen hinsichtlich des Landkreisbeitritts zum Zweckverband Körse-Therme Kirschau

Am 28.03.2022 beschloss der Kreistag den Beitritt des Landkreises Bautzen zum Zweckverband Körse-Therme unter der Voraussetzung, dass bis Ende des Jahres 2022 der Fördermittelbescheid für die Sanierung vorliegt.

Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Prüfung durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement noch nicht abgeschlossen. Gemäß der Information durch die Landesdirektion Dresden ist eine Fördermittelgewährung im Jahr 2022 nicht mehr möglich, insbesondere auch, weil für das Jahr 2022 keine Fördermittel mehr zur Verfügung stehen. Vielmehr ist frühestens Mitte 2023 mit einer Bewilligung zu rechnen. Daher war eine erneute Beschlussfassung des Kreistages zum Beitritt erforderlich. 

Mit einem Änderungsantrag wollte die FDP-Fraktion erreichen, dass der Beitritt des Landkreises zum Zweckverband auch ohne vorliegenden Fördermittelbescheid erfolgt. Der Landkreis hatte hingegen vorgeschlagen, den Beitritt analog der bisherigen Beschlusslage erst nach Rechtskräftigkeit des Fördermittelbescheides zu vollziehen.

Am Ende der Diskussion stimmten die Kreisräte mehrheitlich für einen schnellen Beitritt des Landkreises zum Zweckverband ohne auf den Fördermittelbescheid zu warten. Landrat Witschas kündigte dabei an, den Vorsitz im Zweckverband Körsetherme übernehmen zu wollen und sich intensiv um die Klärung der Fördermittelfrage zu kümmern.

Antrag der AfD-Fraktion zu Asyl und Migration

Mehrheitliche Zustimmung erhielt ein Antrag der AfD-Fraktion. Dieser hat eine Überarbeitung der seit 2016 geltenden Integrationsleitlinien im Landkreis Bautzen zum Ziel.  Dabei sollen vollziehbar ausreisepflichtige Asylsuchende von Integrationsleistungen ausgenommen werden, es sei sie verfügen über eine „geklärte Identität“, können „intensive Integrationsbemühungen“ vorweisen und haben „Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung nicht rechtsmissbräuchlich verhindert.“

Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur Erstellung einer Konzeption zum Erhalt und zur Ertüchtigung von Kreisstraßen

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen beantragte, die Kreisverwaltung zu beauftragen, dem Kreistag eine Konzeption zum Erhalt und zur Ertüchtigung der Kreisstraßen bis zum Jahr 2030 vorzulegen.

Im Landkreis Bautzen existiert allerdings bereits ein mit Kreistagsbeschluss bestätigtes Kreisstraßenentwicklungskonzept aus dem Jahr 2013. Die Fortschreibung als integriertes Verkehrskonzept, unter anderem mit der Einbindung des Radwegekonzeptes war geplant.

Wegen der fehlenden Eigenmittel und einer Fördermöglichkeit für die entstehenden sechsstelligen Kosten wurde die Aktualisierung aber zunächst zurückgestellt. Momentan erfolgt die Auswahl der Kreisstraßenbaumaßnahmen auf der Grundlage der in der Kreisstraßenkonzeption ausgewiesenen Verkehrsbedeutung. Dabei wird der besonderen Bedeutung von Gemeinschaftsmaßnahmen mit den Städten und Gemeinden Rechnung getragen und sowohl Medienträger beim Ausbau von Ortsdurchfahrten als auch Verkehrsverbindungen zusammenhängend betrachtet und Schritt für Schritt abschnittsweise ausgebaut.

Der Antrag der Fraktion wurde daher von den Kreisräten als entbehrlich angesehen und abgelehnt.

Weitere Beschlüsse und Informationen im Kurzüberblick:

Anmietung und Betreibung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende in Hoyerswerda

Der Kreistag hatte über die Anmietung und Betreibung einer Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung von Asylsuchenden im Objekt Lindenweg 43 in Hoyerswerda entschieden. Angemietet werden sollte das Gebäude ab 01.01.2023, spätestens jedoch zum 01.02.2023 für maximal 24 Monate. Nach intensiver Diskussion votierten die Kreisräte mehrheitlich dagegen.

Der Abstimmung war eine kontroverse Diskussion vorangegangen. Für den Fall einer Zustimmung hatte Landrat Udo Witschas den Verzicht auf die Nutzung von Turnhallen in der Stadt Hoyerswerda, den Verzicht auf Kündigungen von gewerblichen Mietern in einem Teil der Asylunterkunft Thomas-Müntzer-Straße, die erneute Ertüchtigung eines ehemaligen Asylheims in der Dillinger Straße sowie die Arbeit an einer Konzeption zur dezentralen Unterbringung in Aussicht gestellt.

Welche konkreten Folgen die Ablehnung der neuen Unterkunft hat, wird nun in der Verwaltung besprochen. Die Sperrung von Turnhallen kann somit nicht mehr ausgeschlossen werden, wird jedoch von der tatsächlichen Zahl an Zuweisungen von Asylbewerbern abhängen.

Regionale Koordinierungsstelle Berufs- und Studienorientierung

Der Kreistag beschloss die Einrichtung einer Regionalen Koordinierungsstelle für Berufs- und Studienorientierung, verbunden mit der Schaffung einer Stelle im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2024 und beauftragte die Kreisverwaltung mit der Organisation und Umsetzung.

Die Einrichtung der Koordinierungsstelle und die Stellenschaffung stehen unter dem Vorbehalt, dass durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus ein Zuschuss in Höhe von 90% der förderfähigen Ausgaben bewilligt wird.

Fortführung der Energetischen Sanierung  des Berufsschulzentrums 1 Hoyerswerda

Der Kreistag hat die Freigabe der Genehmigungsplanung und somit die Fortführung der Planung und Bauausführung der Energetischen Sanierung des Berufsschulzentrums 1 Hoyerswerda beschlossen.

Der Landkreis als Träger kommt mit dem Sanierungskonzept seiner Verantwortung nach, einen reibungslosen und sicheren Schulbetrieb zu gewährleisten. Im Rahmen der Maßnahme werden Arbeiten an Dach und Fassade, an der Heizungsanlage, zum baulichen Brandschutz sowie an der Brandmelde-, Einbruchmelde-und Elektroakustischen Anlage erfolgen, darüber hinaus an der Sicherheitsbeleuchtung und der Feuerlöschanlage. Die Sanierungsmaßnahmen sollen gemäß Terminplan im 3. Quartal 2025 abgeschlossen sein. Die Bauarbeiten finden im laufenden Betrieb statt,dabei sollen die Ferien intensiv genutzt werden.

Umbau und Erweiterung zur Kreismusikschule – Freigabe der Entwurfsplanung und der Bauausführung für die Maßnahme

Die Fortführung der Planung und die Bauausführung der Maßnahme zum Umbau und Erweiterung zur Kreismusikschule wurde durch die Kreisräte beschlossen. Das Gesamtinvestitionsvolumen von 14.620.000 Euro wurde bestätigt. Die Ausführung der Baumaßnahme erfolgt nur, wenn eine Förderung von 95% durch Bund und Land mittels Zuwendungsbescheid erfolgt. Andernfalls entscheidet der Kreistag neu. Der Baubeginn für die Maßnahme am Gebäude Tzschirnerstraße 14 in Bautzen, in welchem die Kreismusikschule untergebracht werden soll, ist für den Herbst 2023 vorgesehen. Die voraussichtliche Nutzungsaufnahme für Herbst 2026.

Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kreismusikschule/ Kreisvolkshochschule zum 31.12.2019

Der Kreistag stellte den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kreismusikschule/ Kreisvolkshochschule zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von 878.470,91 Euro und einem Jahresverlust von 28.396,87 Euro fest.

Wirtschaftsplan 2023/2024 des Eigenbetriebes Kreismusikschule/ Kreisvolkshochschule 

Der Kreistag beschloss den Wirtschaftsplan für die Jahre 2023/2024 mit einem jährlichen Zuschuss des Landkreises in Höhe von 1.420.000 Euro.

Personalien

Auf Beschluss der Kreisräte wird als neue Betriebsleiterin des kommunalen Eigenbetriebes Kreismusikschule/Kreisvolkshochschule ab 01.01.2023 Frau Silke Schlegel eingestellt. Sie tritt die Nachfolge von Charlotte Garnys an.

Als neuer Amtsleiter der Kreisfinanzverwaltung wurde Alexander Glas von den Kreisräten bestätigt. Er tritt die Nachfolge von Jörg Szewczyk an, der vom Kreistag zum Beigeordneten bestellt wurde.

Darüber hinaus erfolgten die Nachbesetzung der Stelle der Sachgebietsleiterin Jugendärztlicher Dienst/ Jugendzahnärztlicher Dienst sowie die Neueinstellungen von zwei Ärztinnen im öffentlichen Gesundheitsdienst des Gesundheitsamtes

Das Kreistagsinformationssystem für Bürgerinnen und Bürger

Alle Informationen zu Kreistagssitzungen finden Sie im Kreistagsinformationssystem: