Bautzen, DER LANDKREIS

Ergebnis der 13. Sitzung des Kreistages

Auf dem zur Sitzung vorbereiteten Platz eines Kreisrates liegen eine Mappe und eine Karte.
Zur Sitzung vorbereiteter Platz eines Kreisrates
07.12.2021

In seiner Sitzung am 06.12.2021 befasste sich der Kreistag unter anderem mit diesen Themen:

Termin für die Wahl des Landrates

Der Kreistag bestimmte als Wahltag für die Wahl des Landrates den 12. Juni 2022. Ein etwa notwendig werdender zweiter Wahlgang wurde auf den 3. Juli 2022 festgelegt.

Besetzung Kreiswahlausschuss

Der Kreistag hat die Mitglieder des Kreiswahlausschusses für die Wahl des Landrates am 12. Juni 2022 / 03. Juli 2022 gewählt.

Der Kreiswahlausschuss zur Wahl des Landrates besteht aus dem Vorsitzenden und zwei bis sechs Beisitzern. 
Der Kreistag wählt Frau Andrea Peter zur Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses und Frau Anja Hornig zur stellvertretenden Vorsitzenden.

Die Beisitzer und die Stellvertreter wurden vom Kreistag in gleicher Zahl aus den Wahlberechtigten und Kreisbediensteten gewählt (§§ 56, 51 und 9 Kommunalwahlgesetz). Bei der Wahl der Beisitzer wurden die im Kreis vertretenen Parteien und Wählervereinigungen angemessen berücksichtigt. 

Besetzung des Kreiswahlausschusses zur Landratswahl 2022
Beisitzer  Stellvertreter
Anja Hennersdorf (Schirgiswalde-Kirschau) Eckart Riechmann (Bautzen)
Wolfgang Zettwitz (Bautzen) Albrecht Bockisch (Bautzen)
Andrea Kubank (Bautzen) Angela Palm (Bautzen)
Timo Schreyer (Königsbrück) Rene Warlich (Hoyerswerda)
Sven Gabriel (Schirgiswalde-Kirschau) Matthias Schniebel (Elstra)
Matthias Höhle (Kamenz) Felix Pál Hoyerswerda)

Neue Satzung zu Schülerbeförderungskosten

Der Kreistag beschloss eine neue Satzung zu den Schülerbeförderungskosten im Landkreis Bautzen, die im Zusammenhang mit der Einführung des Bildungstickets im gesamten Freistaat Sachsen steht. Eine Angleichung der Höhe der Eigenanteile an den Preis des Bildungstickets wurde bereits in der seit 01.06.2021 geltenden Schülerbeförderungssatzung verankert. Neu geregelt werden jetzt die Abrechnungsmodalitäten. 

Das Bildungsticket kann bei den Verkehrsunternehmen als Direkt-Abo erworben werden. Dies führt zu vereinfachten Verfahren bei der Abrechnung in der Landkreisverwaltung.

Darüber hinaus wurden die Verfahren bei Spezialbeförderung, den freigestellten Schulbusverkehren und die Kostenerstattung bei Nutzung des privaten PKW in Einzelfällen neu geregelt. Davon sind etwa 930 Schülerinnen und Schüler betroffen, die vor allem mobilitätseingeschränkt sind. Deren Eltern erhalten vom Landkreis einen Fahrleistungsbescheid.

Auch die Beförderung mit schulträgereigenen Fahrzeugen, die insbesondere durch die freien Schulträger erfolgt, wurde in die Schülerbeförderungssatzung aufgenommen.

Neu ist, dass die Schulen eine Vereinbarung mit dem Landkreis Bautzen schließen und eine Aktivität durch die Eltern nicht mehr notwendig ist. Es ist allerdings auch möglich, dass die Schulen sich bezüglich der Erstattung direkt an die Eltern wenden.

Die neue Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft und gilt ab dem Schuljahr 2022/2023.

Gebühren für die Nutzung der Sportstätten in Landkreisträgerschaft

Der Kreistag beschloss eine neue Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung der Sportstätten in Trägerschaft des Landkreises. Diese betrifft alle landkreiseigenen Sporthallen und Sportplätze.

Im Rahmen des Betriebs der sportlichen Einrichtungen ist der Landkreis als Träger regelmäßig in der Pflicht, die Einnahme- und Ausgabesituation der Einrichtungen zu prüfen und an die Entwicklungen (tarifliche Steigerungen, Bewirtschaftungskosten und ähnliches) anzupassen. 

Im Rahmen der Kreistagssitzung vom vergangenem März wurde der Landkreis durch die Mitglieder des Kreistages beauftragt eine Einnahmenerhöhung herbeizuführen. Aus Sicht der Verwaltung waren die bisherigen Nutzungsentgelte moderat an den derzeitigen Stand der Betriebs-und Bewirtschaftungskosten anzugleichen. Die Gebühren, die seit dem Jahr 2014 gelten, wurden deshalb dahingehend angepasst.

Die neue Satzung tritt am 01.04.2022 in Kraft. Der Landkreis verspricht sich Mehreinnahmen in Höhe von 60.000 Euro. 

Nutzungsentgelt (neu und bisher) für Sportstätten in Trägerschaft des Landkreises
  Nutzungsentgelt brutto pro Stunde (neu) Nutzungsentgelt brutto pro Stunde (bisher)
1-Feld-Halle oder Außensportanlage 12,00 Euro 08,00 Euro
2-Feld-Sporthalle 17,00 Euro  13,00 Euro
3-Feld-Sporthalle 20,00 Euro  13,00 Euro

Gebührensatzung für den Rettungsdienst

Der Kreistag ermächtigte den Landrat, die Vereinbarung über Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst gemäß Sächsischem Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz mit den Kostenträgern (im Wesentlichen die Krankenkassen) abzuschließen.

Damit wird die Finanzierung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes mittels einheitlicher, leistungsgerechter Entgelte gesichert. Die Entgelte sind so zu bemessen, dass auf der Grundlage einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung ein bedarfsgerechter, leistungsfähiger und wirtschaftlicher Rettungsdienst gewährleistet ist. 

Die Kostenverhandlungen über das Budget 2022 wurden abgeschlossen. Die Entgeltbedarfsberechnung wurde neu gefasst. So steigen zum Beispiel die Kosten für einen Einsatz mit dem Rettungswagen von 171,20 Euro auf 191,80 Euro. Die überarbeitete Gebührensatzung Rettungsdienst tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Mehrausgaben wegen Baupreissteigerungen

Die Kreisräte bewilligten Mehrausgaben

  • in Höhe von 750.000 Euro für den Ersatzneubau Sporthalle Oberschule Baruth in Malschwitz
  • in Höhe von 661.100 Euro für den Um- und Anbau der Tzschirnerstraße 14a in Bautzen zur Nutzung als Kreismusikschule.

Der Bauantrag zum Bauvorhaben „Ersatzneubau Sporthalle Oberschule Baruth“ wurde im Oktober 2020 eingereicht. Seit Mai 2021 liegt die Baugenehmigung vor. Im Zuge der Planungsfortschreibung wurde die zugrunde gelegte Kostenberechnung fortgeschrieben. Es erfolgte eine Baukostenzusammenrechnung in deren Ergebnis von einer Erhöhung der Baukosten über den Bauzeitraum hinweg von 25 % auszugehen ist.

Für die zukünftige Unterbringung der Kreismusikschule in der Tzschirnerstraße 14a in Bautzen wurde ebenfalls von einem geringeren Investitionsvolumen ausgegangen. Auch hier sind die aktuellen Entwicklungen des Baupreisindex für die Kostenhochrechnungen ausschlaggebend.

Bericht des Landrates zur Aufgabenerfüllung des Landkreises Bautzen

Der Landrat informierte die Kreisräte über die Aufgabenerfüllung des Landkreises durch ausgegliederte, organisatorisch und finanzwirtschaftlich verselbstständigte Organisationseinheiten.

Mit dem vorliegenden Beteiligungsbericht wird eine umfassende Darstellung der Beteiligungen in der Form des privaten Rechts, alle unmittelbaren Beteiligungen sowie die mittelbaren Beteiligungen der ersten Ebene beim Konzern Oberlausitz-Kliniken abgebildet.

Außerdem werden die zwei Eigenbetriebe, sämtliche Zweckverbände sowie der Kommunale Sozialverband Sachsen, in denen der Landkreis Bautzen Mitglied ist, dargestellt.

Die Betrachtungen des Beteiligungsberichtes stützen sich auf die geprüften und testierten Jahresabschlüsse 2020.

Überplanmäßige Ausgaben im kommunalen Straßenbau

Der Kreistag bewilligte aufgrund der veränderten Fördersituation im Bereich der GRW-Infra die Bereitstellung von zusätzlichen Eigenmitteln in Höhe von 3.324.600 Euro.

Folgende Baumaßnahmen werden dadurch sichergestellt:  

  • K 9211 Ausbau zwischen Tätzschwitz und Geierswalde, 2. Bauabschnitt mit Radweg
  • K 7236 Ersatzneubau Bauwerk über das Wuischker Wasser in Soritz
  • K 9239 Ersatzneubau Bauwerk 4 Ortsdurchfahrt Wiesa
  • K 7246 Anbindung Tourismusgewerbe Neuschirgiswalde – Weifa
  • K 9260 Zufahrt Gewerbegebiet Medingen, Ortsteil Hufen

Zur Sicherung der Finanzierung stimmte der Kreistag der Erhöhung der Eigenmittel im Bereich Straßenbau um 1.500.000 Euro zu.

Außerdem bewilligte der Kreistag die übrigen Eigenanteile durch eine Verschiebung von weiteren geplanten Maßnahmen und einer anteiligen Verwendung von Mitteln der jährlichen Erneuerungs- und Instandsetzungspauschale für Kreisstraßen zu erbringen.

Weitere Beschlüsse und Informationen im Kurzüberblick

Finanzierung und Erschließung 1. Bauabschnitt Verkehrslandeplatz Kamenz

Der Kreistag stimmte der medialen und verkehrsseitigen Erschließung von 10 Grundstücken auf dem Verkehrslandeplatz Kamenz zu.

Der geplante Baubeginn ist im April 2022. Für den Verkauf der 10 Grundstücke gibt es derzeit 5 Interessenten, die je ein Grundstück erwerben möchten. Daraus würden der Gesellschaft voraussichtlich im Jahr 2022 Erlöse in Höhe von circa 541.500 Euro zur Refinanzierung zurückfließen. Für die weiteren Grundstücke gibt es derzeit noch keine Käufer. Die Erschließungskosten der Gesamtmaßnahme betragen gemäß Kalkulation voraussichtlich circa 1.500.000 Euro.

Verkauf des Grundstücks der ehemaligen Straßenmeisterei

Der Kreistag stimmte dem Verkauf des Grundstücks (Flurstück 131/17) der ehemaligen Straßenmeisterei an die Grundstücks- und Immobilienverwaltung OHG zu. Der erfolgt zum Höchstgebot von 400.000 Euro.

Abschlussbericht Lessinggymnasium Kamenz

Der Kreistag nahm den Abschlussbericht zur Akteneinsicht des Lessinggymnasiums Kamenz zur Kenntnis.

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass seitens der Verwaltung kein Fehlverhalten oder gar Planungsfehler vorliegen. Vielmehr stellen die Mitglieder fest, dass zum Zeitpunkt der Planung der Schulnetzplan 2012 zur Grundlage gelegt werden musste. Dieser ging tendenziell von einer sinkenden Schülerzahl aus. Dementsprechend hat der Kreistag Bautzen am 02.03.2015 beschlossen, dass der Landkreis die Voraussetzungen für den Umzug des Gymnasiums an den Standort Henselstraße bis zum Schuljahresbeginn 2023 durch einen Anbau zum 3-zügigem Gymnasium schafft. 

Die in den Folgejahren eintretende positive Bevölkerungsentwicklung innerhalb der Stadt Kamenz war zum Zeitpunkt der Antragsstellung, Planung und zum Beginn der Realisierung nicht absehbar. Somit entspricht der Schulbau aus heutiger Sicht zwar nicht den aktuellen Schülerzahlen, aus damaliger Sicht war die Konzipierung aber den prognostizierten Schülerzahlen entsprechend.

Verabschiedung von Amtsleitern

Im Zuge der Kreistagssitzung wurden die Amtsleiter folgender Ämter verabschiedet:

  • Abfallamt
  • Kreisentwicklungsamt
  • Straßenverkehrsamt
  • Umwelt- und Forstamt.

Das Kreistagsinformationssystem für Bürgerinnen und Bürger

Alle Informationen zu Kreistagssitzungen finden Sie im Kreistagsinformationssystem: