In seiner Sitzung am 22.06.2026 befasste sich der Kreistag unter anderem mit diesen Themen:
Wechsel an der Spitze des Rechnungsprüfungsamtes
Zu Beginn der Sitzung wurde Ilona Schneider, Amtsleiterin des Rechnungsprüfungsamtes, in den Ruhestand verabschiedet. Sie scheidet zum 31. Juli 2026 aus. Nachfolgerin Ilona Schneiders wird zum 1. Oktober 2026 Mandy Liepert.
Eigenbetriebe und Beteiligungen
Verkehrslandeplatz Bautzen
Das Erbbaurecht für den Verkehrslandeplatz Bautzen wird verlängert: Der Landkreis Bautzen wird auch künftig den Flugplatz in Litten pachten.
Das bestehende Erbbaurecht für den Verkehrslandeplatz Bautzen läuft Ende 2026 aus und soll zunächst bis zum 31. Dezember 2031 verlängert werden. Mit der Verlängerung sollen der Erhalt und die weitere Entwicklung des Verkehrslandeplatzes gesichert werden.
Der Standort ist ein wichtiger Baustein der Daseinsvorsorge, der Notfallversorgung und der wirtschaftlichen Entwicklung. Von besonderer Bedeutung sind der dort stationierte Rettungshubschrauber für Ostsachsen, die Nutzung durch die Bundespolizei sowie die Bedeutung für Unternehmen, Investoren und Veranstaltungen wie Flugtage oder das VW-Pfingsttreffen.
Für den Finanzhaushalt des Landkreis ist die Verlängerung neutral, da Erbbauzins und Gebühren von der Betreibergesellschaft getragen werden. Zugleich sollen in den kommenden Jahren bessere Entwicklungsmöglichkeiten für den Standort und mögliche Gewerbeansiedlungen geschaffen werden.
Kreismusik- und Kreisvolkshochschule
Die Zusammenarbeit mit der Stadt Hoyerswerda bei der Musik- und Volkshochschule wird fortgesetzt
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis Bautzen und der Stadt über die Erfüllung von Aufgaben der Musikschule und Volkshochschule wird bis zum 31. Juli 2031 verlängert.
Die Stadt Hoyerswerda übernimmt diese Aufgaben seit dem Jahr 2009 für das Gebiet der Stadt und das angrenzende Umland. Mit der Verlängerung wird das wohnortnahe Bildungs- und Kulturangebot für die Bürger im Altkreis Hoyerswerda weiter gesichert. Für die Nutzer der Einrichtungen ergeben sich keine Veränderungen.
Der Landkreis zahlt in den Jahren 2027 und 2028 jeweils 313.224 Euro, in den Jahren 2029 und 2030 jeweils 332.017 Euro sowie für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Juli 2031 anteilig 193.677 Euro. Insgesamt umfasst die Vereinbarung damit Zuschüsse von rund 1,5 Millionen Euro.
Deutsch-Sorbisches Volkstheater
Der Kreistag stimmte dem Beitritt des Landkreises Bautzen, vertreten durch den Eigenbetrieb Deutsch-Sorbisches Volkstheater Bautzen, zum Verein „Polyphony International Association of Theatre and Performing Arts in and for Indigenous“ zu. Der Verein hat seinen Sitz in Bautzen und setzt sich für die Stärkung indigener, regionaler und minorisierter Sprachen durch Theater und darstellende Kunst ein. Der Mitgliedsbeitrag beträgt bis zu 2.000 Euro jährlich. Für besondere Vorhaben kann zusätzlich eine Umlage von maximal 10.000 Euro pro Jahr hinzukommen
Finanzen
Überplanmäßige Aufwendungen für Sozialumlage
Für die Sozialumlage an den Kommunalen Sozialverband Sachsen muss der Landkreis Bautzen im laufenden Haushaltsjahr mehr Geld aufbringen als geplant. Bewilligt wurden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 4.657.730,23 Euro. Insgesamt wird der Landkreis Bautzen im Jahr 2026 voraussichtlich 62.612.730,23 Euro Sozialumlage zahlen. Der Kommunale Sozialverband Sachsen übernimmt für die sächsischen Landkreise und Kreisfreien Städte verschiedene soziale Leistungen und finanziert diese unter anderem über eine Umlage.
Die Mehrausgaben sind vor allem auf gestiegene Transferaufwendungen zurückzuführen. Den größten Anteil haben Leistungen der Eingliederungshilfe, darunter Leistungen zur sozialen Teilhabe, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Teilhabe an Bildung. Weitere Aufwendungen entstehen unter anderem für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12, etwa Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfen zur Pflege, zum Lebensunterhalt, zur Gesundheit sowie zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten.
Rund 1,5 Millionen Euro der Mehrausgaben können durch Mittel aus dem Asylbereich gedeckt werden, die aufgrund sinkender Asylbewerberzahlen nicht in der geplanten Höhe benötigt werden. Der verbleibende Betrag muss über Kassenkredite bereitgestellt werden, da der Landkreis zur Zahlung der Umlage gesetzlich verpflichtet ist.
Mehrkosten bei Bewirtschaftung kreiseigener Gebäude
Der Kreistag stimmte einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 968.000 Euro zu. Dieses Geld wird für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen des Landkreises genutzt. Der notwendige Bewirtschaftungsrahmen steigt damit von 11.131.250 Euro auf 12.099.250 Euro.
Gründe sind insbesondere höhere Kosten für Wärme, Strom, Gebäudereinigung und Objektbewachung. Gedeckt werden die Mehrausgaben durch Einsparungen bei den Personalkosten.
Sachsenfonds: Vereinbarung und Maßnahmenliste
Beschlossen wurden die Vereinbarung zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsbudgets aus dem Sachsenfonds zwischen dem Landkreis Bautzen und dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag, Kreisverband Bautzen, sowie die dazugehörige Maßnahmenliste für die Förderperiode 2025 bis 2028.
Über den Sachsenfonds werden Mittel aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes an die Kommunen weitergereicht. Für den Landkreis Bautzen steht für den Zeitraum bis 2036 ein Kommunalinvestitionsbudget von voraussichtlich rund 126 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel werden zwischen dem Landkreis und seinen Städten und Gemeinden aufgeteilt. Der Landkreis selbst erhält etwa ein Drittel der Mittel.
Für die erste Tranche 2025 bis 2028 wurde nun ein Maßnahmepaket beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem Eigenmittel für Straßenbaumaßnahmen, darunter die Ortsdurchfahrt Großdrebnitz, die Straße zwischen Wölkau und Stacha, die Lichtenberger Straße in Pulsnitz sowie verschiedene Deckenbaumaßnahmen auf Kreisstraßen.
Weitere Mittel sind unter anderem für den Landschaftsbau im Zuge der Ortsdurchfahrt Miltitz, den Ausbau der Ottendorfer/Lausaer Straße in Grünberg und den Ersatzbau einer Brücke in Lohsa reserviert.
Im Bereich Schulhausbau sollen unter anderem Dächer an der Sporthalle des BSZ Hoyerswerda und der Oberschule Pulsnitz erneuert werden. Geplant sind außerdem Maßnahmen an der Oberschule Ottendorf-Okrilla, Investitionen in den Brandschutz am Gymnasium Radeberg, die Förderung des Neubaus der Außenstelle des Gymnasiums Radeberg sowie Ersatzbeschaffungen in der Schul-IT.
Weitere Projekte betreffen unter anderem den Abwasseranschluss der Straßenmeisterei Nostitz, Aufzug und Lüftungsanlage der Lindenschule Bautzen, Ersatzbeschaffungen für die Straßenmeistereien, neue Software für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie Investitionen in den Bevölkerungsschutz. Die Projekte müssen nun bis Mitte Juli 2026 an den Freistaat gemeldet werden.
Finanzierung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Sachsen
Der Landkreis Bautzen verstärkt sein finanzielles Engagement für den Zweckverband Lausitzer Seenland Sachsen. Für das Jahr 2027 wird eine Gesamtumlage in Höhe von 382.900 Euro und für das Jahr 2028 in Höhe von 318.700 Euro bereitgestellt. Für die Jahre 2029 bis 2031 erfolgt die Beteiligung auf Grundlage der jeweiligen Haushaltssatzung, maximal jedoch bis zu 340.000 Euro jährlich.
Der Zweckverband koordiniert die touristische Entwicklung des Lausitzer Seenlandes und übernimmt Aufgaben bei Vermarktung, Infrastrukturentwicklung und regionaler Zusammenarbeit. Ziel ist die weitere Stärkung des Lausitzer Seenlandes als Wirtschafts- und Tourismusfaktor.
Das Lausitzer Seenland erreicht bereits mehr als 800.000 Übernachtungen jährlich. Mit einem höheren finanziellen Engagement sollen künftig in Verbindung mit Fördermitteln größere Projekte umgesetzt und die Voraussetzungen für weitere private Investitionen verbessert werden.
Satzungen, Verordnungen und Richtlinien
Neue Taxi- und Taxitarifverordnung
Taxifahrten im Landkreis Bautzen werden ab September 2026 teurer. Grund sind gestiegene Kosten der Taxiunternehmen für Betrieb und Personal. Zwei Unternehmen hatten eine Erhöhung der Tarife um etwa 22 Prozent beantragt. Die Kreisverwaltung erarbeitete daraufhin einen Vorschlag und stimmte diesen mit Taxiunternehmen sowie Städten und Gemeinden ab.
Der Grundpreis steigt von 4,50 Euro auf 5,50 Euro. Der Anfahrtskilometer verteuert sich um 30 Cent, der Fahrkilometer um 60 Cent. Fahrten in der Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen werden um 80 Cent je Kilometer teurer.
Mit der neuen Taxi- und Taxitarifverordnung werden außerdem die bisherigen Regelungen zur Taxiordnung und zur Taxitarifordnung in einer Verordnung zusammengeführt.
Neue Abfallgebührensatzung
Die Abfallgebühren im Landkreis Bautzen werden zum 1. Juli 2026 angepasst. Grundlage dafür ist die beschlossene Neufassung der Abfallgebührensatzung.
Die Gebühren waren rund 15 Jahre stabil geblieben. Inzwischen reichen die bisherigen Gebührensätze jedoch nicht mehr aus, um die Kosten der kommunalen Abfallwirtschaft zu decken. Die Abfallentsorgung ist gebührenfinanziert. Das bedeutet: Die Kosten dürfen nicht dauerhaft aus dem allgemeinen Kreishaushalt getragen werden, sondern müssen über Gebühren gedeckt werden.
In den vergangenen Jahren konnten Kostensteigerungen noch teilweise durch Gebührenrücklagen abgefedert werden. Allein im Jahr 2025 wurden dafür mehr als 2 Millionen Euro eingesetzt. Diese Rücklagen werden im Laufe des Jahres aufgebraucht sein.
Hintergrund der Gebührenanpassung sind vor allem deutlich gestiegene externe Kosten. Dazu gehören unter anderem die CO₂-Bepreisung, die ab 2027 mit zusätzlichen Kosten von rund 1,4 Millionen Euro zu Buche schlägt und nach Prognose 2028 auf rund 2,4 Millionen Euro steigt. Hinzu kommen jährliche Mehrkosten von rund 500.000 Euro für die thermische Abfallbehandlungsanlage in Lauta.
Weitere Gebührentreiber sind die LKW-Maut, neue gesetzliche Vorgaben zur Wertstofftrennung sowie gestiegene Energie-, Lohn- und Betriebskosten. Auch geringere Einnahmen aus Stromerlösen und der Verwertung von Wertstoffen wirken sich aus.
Für einen Haushalt können je nach Nutzung Mehrkosten von bis zu durchschnittlich 5 Euro im Monat entstehen.
Einen stärkeren Anstieg gibt es bei der Entsorgung von Grüngut an kommunalen Sammelstellen im Altkreis Bautzen. Hier werden die Gebühren an die Preise privater Entsorgungsunternehmen im Landkreis angeglichen. Pro Sack werden künftig 2 Euro statt bisher 1 Euro fällig, ein Anhänger kostet 10 Euro statt bisher 3 Euro.
Mit der neuen Satzung wird außerdem das Abrechnungssystem umgestellt. Die bisherige Vorauszahlung von Leerungsgebühren entfällt ab Juli 2026. Künftig werden nur noch tatsächlich erfolgte Leerungen abgerechnet. Dadurch wird die Abrechnung nachvollziehbarer.
Im Zuge der Umstellung werden die Abfallgebührenbescheide im Herbst 2026 deutlich niedriger ausfallen als üblich. Im Frühjahr 2027 werden dafür entsprechend höhere Beträge ausgewiesen, da dann die tatsächlich erfolgten Leerungen berechnet werden.
Abfallwirtschaftssatzung neu gefasst
Ebenfalls beschlossen wurde die Neufassung der Abfallwirtschaftssatzung. Sie regelt die Abfallbewirtschaftung im Landkreis Bautzen und wurde an gesetzliche Änderungen, Aufgabenübertragungen an den RAVON, praktische Entwicklungen sowie digitale Angebote des Landkreises angepasst
Neu geregelt wurden unter anderem die Getrenntsammlung von Alttextilien, die Großcontainerbereitstellung, die Sperrmüllanmeldung über das Onlineformular sowie die Nutzung der AbfallApp als zusätzliches digitales Informationsmedium.
Schule in Kamenz erhält neuen Namen
Die Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Entwicklung in Kamenz erhält einen neuen Namen. Mit dem Rückzug aus dem Interimsobjekt Macherstraße 146 an den Standort Friedensstraße 38 zum Schuljahr 2026/2027 trägt sie künftig den Namen „Schule am Schwosdorfer Wasser – Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Entwicklung Kamenz“. Die Beschilderung erfolgt zweisprachig.
Schulnetzplanung fortgeschrieben
Beschlossen wurde die Gesamtfortschreibung des Teilschulnetzplanes Allgemeinbildende Schulen und Schulen des zweiten Bildungsweges 2026. Grundlage sind unter anderem die Entwicklung der Schülerzahlen, demografische Prognosen sowie die bauliche und infrastrukturelle Situation der Schulen.
Während in den vergangenen Jahren vor allem Kapazitätsengpässe an Oberschulen und Gymnasien im Mittelpunkt standen, rücken nun zunehmend einzelne Grundschulstandorte in den Fokus. Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens wurden benachbarte Schulträger, die sorbische Interessenvertretung, der Kreiselternrat und der Kreisschülerrat beteiligt.
Ziel bleibt eine langfristig tragfähige und bedarfsgerechte Schulstruktur im Landkreis Bautzen. Die Verwaltung wurde außerdem beauftragt, die mittel- und langfristige Bedarfsprognose fortlaufend zu evaluieren und den Gremien des Kreistages vorzulegen.