Das Landratsamt Bautzen erließ am 05.08.2025 eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Versammlungsrechtes am 10.08.2025 im Stadtgebiet Bautzen.
Was wurde verfügt?
An diesem Tag ist es im Stadtgebiet Bautzen untersagt
- Waffen und ähnliche Gegenstände sowie Pyrotechnik mit sich zu führen (Genaueres siehe Punkt 1 der Allgemeinverfügung)
- Uniformen, Uniformteile, schwarze Kleidung und Ähnliches zu tragen (Genaueres siehe Punkt 2 der Allgemeinverfügung)
- sich zu vermummen oder Schutzausrüstung zu tragen (Genaueres siehe Punkt 3 der Allgemeinverfügung)
An wen richtet sich die Allgemeinverfügung?
Die Allgemeinverfügung richtet sich an die Veranstaltenden, die Versammlungsleitenden, die Versammlungsteilnehmenden und an Personen, die sich auf dem Weg zu oder von den Versammlungen befinden.
Wann und wo gilt die Allgemeinverfügung?
Die Allgemeinverfügung gilt zeitlich am 10.08.2025 von 08:00 Uhr bis 23:00 Uhr. (Siehe Punkt 5 der Allgemeinverfügung).
Die Allgemeinverfügung gilt räumlich in einem Bereich der Stadt Bautzen, der im Punkt 4 und im Kartenteil der Allgemeinverfügung näher beschrieben ist.
Warum wurde die Allgemeinverfügung erlassen?
Das Landratsamt Bautzen erließ die Allgemeinverfügung, da für den 10.08.2025 der Christopher Street Day und weitere Versammlungen in Bautzen angezeigt wurden. Das Landratsamt Bautzen sieht eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Mit den Regelungen der Allgemeinverfügung werden Gefahren für die öffentliche Sicherheit abgewehrt.
Allgemeinverfügung vom 05.08.2025
Lesen Sie hier die komplette Allgemeinverfügung mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung