Gute Nachrichten für die zahlreichen Simson-Freunde im Landkreis Bautzen: Reimportierte Simson-Kleinkrafträder sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen genauso behandelt werden können wie in der DDR zugelassene Fahrzeuge. Das Bundesministerium für Verkehr hat seine bisherige Rechtsauffassung nach erneuter Prüfung geändert und den Ländern empfohlen, entsprechende Fahrzeuge gleichzustellen.
Voraussetzung ist nach Angaben des Bundes, dass das reimportierte Fahrzeug einem in der DDR genehmigten Typ entspricht, die damaligen technischen Anforderungen erfüllt, bis einschließlich 28. Februar 1992 erstmals in Verkehr gekommen ist und seine Verkehrssicherheit bestätigt wird. Die Übereinstimmung mit einem entsprechenden DDR-Typ kann durch ein Gutachten festgestellt werden. Nach Auffassung des Bundes enthält die einschlägige Übergangsregelung des Einigungsvertrages keine ausdrückliche örtliche Beschränkung auf Fahrzeuge, die seinerzeit im Gebiet der DDR in Verkehr gebracht wurden.
Landrat Udo Witschas begrüßt die neue Bewertung ausdrücklich: „Das sind fantastische Nachrichten für alle Simson-Freunde. Reimporte werden damit künftig ebenfalls mit 60 km/h gefahren werden können, wenn nachgewiesen ist, dass sie einem entsprechenden DDR-Modell entsprechen und die Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist damit nicht mehr allein, wo das Fahrzeug ursprünglich auf die Straße gekommen ist, sondern ob es technisch einem entsprechenden DDR-Modell entspricht.“
Für den Landkreis Bautzen ist die Entscheidung auch deshalb von besonderer Bedeutung, weil die Problematik hier seit längerer Zeit intensiv verfolgt wird. Hintergrund waren Schwierigkeiten bei der Erteilung von Betriebserlaubnissen für Simson-Fahrzeuge und insbesondere für sogenannte Reimporte. Besitzer solcher Fahrzeuge sahen sich teilweise mit unterschiedlichen Bewertungen und Zuständigkeiten von Gutachtern, Kraftfahrt-Bundesamt und Behörden konfrontiert.
Landrat Udo Witschas hatte sich deshalb bereits seit dem vergangenen Jahr dafür eingesetzt, die bisherige Rechtsauslegung zu überprüfen und für eine grundsätzliche Lösung eine andere Auslegung des Einigungsvertrages vorzunehmen. Genau hier setzt nun die Neubewertung des Bundesverkehrsministeriums an. „Ich gebe zu: Wir waren durchaus skeptisch, ob wir damit etwas erreichen können. Umso mehr freue ich mich über den Sinneswandel. Mein Dank gilt vor allem Staatsministerin Regina Kraushaar, die hier mit den Ost-Verkehrsministerin den Bund überzeugen konnte. Jetzt muss die neue Linie möglichst schnell und vor allem einheitlich in der Praxis ankommen. Der Freistaat muss hier für die Prüfstellen und Zulassungsbehörden schnellstmögliche klare Anweisungen vorgeben.“
Das Bundesverkehrsministerium hatte seine neue Rechtsauffassung am 14. August nach einem Arbeitstreffen der ostdeutschen Verkehrsminister in Gera bekannt gegeben. Auch bundesweit wurde die Entscheidung als grundlegende Änderung im jahrelangen Streit um die Simson-Reimporte aufgenommen.