Bautzen, DER LANDKREIS

Daten des Liegenschaftskatasters der Gemeinde Haselbachtal geändert

19.08.2025

Öffentliche Bekanntmachung

Das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert.

Gemeinde: Haselbachtal

Gemarkung, Flurstücke:

  • Bischheim: 106/3, 381/4, 558
  • Häslich: 41/a, 41/f, 42/1, 44/1, 44/2, 46/a, 46/1, 46/2, 48/1, 48/2, 52, 72, 225, 232, 236/5, 253/1, 253/2, 253/3, 274/3, 274/4, 275/4, 302


Anlass der Änderung:

  • Zerlegung
  • Berichtigung eines Zeichenfehlers
  • Berichtigung der Flächenangabe
  • Veränderung der tatsächlichen Nutzung
  • Veränderung von Gebäudedaten 

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Änderungen erfolgen aufgrund einer Katastervermessung und Abmarkung.

Das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt ist nach § 2 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz für die Führung des Liegenschaftskatasters im Landkreis Bautzen zuständig. Entsprechend § 14 Absatz 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz können Änderungen von Daten des Liegenschaftskatasters offengelegt werden.

Auslegung der Unterlagen

Hier können Sie die graphischen Nachweise über die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters einsehen:

Weiterhin können Sie die vollständigen Nachweise

  • vom 28.08.2025 bis 29.09.2025
  • nach Vereinbarung eines Termins

im Landratsamt Bautzen, Vermessungs- und Flurneuordnungsamt, Garnisonsplatz 9, 01917 Kamenz einsehen.

Nach § 14 Absatz 7 Satz 5 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.

Ihre Ansprechpartner im Landratsamt

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Auskunft und Datenbereitstellung im Liegenschaftskataster". Unter "Online-Terminvergabe" können Sie einen Termin zur Einsicht in die Unterlagen reservieren.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Zerlegung und die Berichtigung eines Zeichenfehlers stellen einen Verwaltungsakt dar, gegen den die Betroffenen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen können. 

Der Widerspruch ist 

  • schriftlich
  • in elektronischer Form oder 
  • zur Niederschrift 

an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten.

Technische Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente

Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf der Seite "Elektronische Kommunikation":

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen sind die Paragraphen 2, 6 und 14 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes.