Bautzen, DER LANDKREIS

Corona-Bericht Landkreis Bautzen vom 31.03.2020

31.03.2020

Stand: 15:30 Uhr

180 Personen im Landkreis Bautzen mit Corona-Virus infiziert

Stand der Erkrankungen

Die Zahl der bestätigten Corona-Infizierten im Landkreis Bautzen ist auf 180 (+9 zum Vortag) gestiegen.

In Quarantäne befinden sich derzeit 696 Personen. Insgesamt konnten bislang 708 Quarantänen aufgehoben werden.

Vier weitere Patienten sind wieder gesund. Insgesamt sind damit 17 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen.

Aktuell werden drei Personen in einer Klinik behandelt. Hinweis: Im gestrigen Corona-Bericht wurden 4 Klinikfälle gemeldet. Ein Patient stammte dabei nicht aus dem Landkreis Bautzen. Künftig wird an dieser Stelle die Zahl der aus dem Landkreis Bautzen stammenden Patienten mit stationärer Behandlung im Landkreis Bautzen aufgeführt. Aktuell werden noch zwei weitere Patienten in den Kliniken im Landkreis Bautzen behandelt.

Bislang ist eine infizierte Person im Landkreis Bautzen verstorben.

Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden

  • Ausgangsbeschränkungen in Sachsen bis Ende der Osterferien verlängert
    Der Freistaat Sachsen verlängert die Ausgangsbeschränkungen bis 19. April 2020. Ziel der neuen Verordnung ist es, weiterhin den physischen sozialen Kontakt zwischen den Menschen auf ein absolutes Mindestmaß zu reduzieren. Außerdem wurde darin die Durchsetzung der Verbote mittels Bußgelder und Strafen ergänzend klar geregelt.

    Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund – Bußgeld: 150 Euro
    Verstoß gegen Besuchsverbot – Bußgeld (für Besuchenden): 500 Euro
    https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235356
     
  • Hexenbrennen
    Das Landratsamt erreichen derzeit viele Anfragen, ob das Hexenbrennen in diesem Jahr stattfinden kann. Zahlreiche Gemeinden berichten, dass bereits Brennmaterial an den bekannten Ablageplätzen gesammelt wird. Dazu erklärt das Landratsamt: Eine Aussage über die am 30. April 2020 geltenden Ausgangsbeschränkungen und Veranstaltungsverbote kann derzeit nicht getroffen werden. Es gilt jedoch: Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ist untersagt sofern keine triftigen Gründe vorliegen. Der Transport von Grünschnitt/Feuerholz zum Hexenbrennen ist KEIN triftiger Grund. Die Beschränkungen gelten zunächst bis 5. April 2020 – eine Verlängerung durch den Freistaat Sachsen wird erwartet.
     
  • Corona-Anlaufpraxen im Kreisgebiet
    Seit dem 27. März 2020 ist in Bautzen eine weitere Corona-Anlaufpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung in Betrieb. Eine erste Praxis existiert bereits in Hoyerswerda, eine weitere ist in Kamenz geplant. In diesen Anlaufpraxen arbeiten niedergelassene Ärzte. Sie testen Verdachtsfälle, die von anderen Hausärzten dorthin überwiesen werden. Bestätigt sich der Corona-Verdacht nicht, erhalten getestete Personen diese Information bei ihrem Hausarzt. Nur in bestätigten Corona-Fällen meldet sich das Gesundheitsamt direkt bei den Getesteten.
     
  • Gesundheitsamt testet jetzt alle Auslandsrückkehrer
    Das Gesundheitsamt Bautzen testet jetzt alle Reiserückkehrer mit Rückkehr ab 28. März 2020 auf das Corona-Virus. Dies gilt für alle Auslandsreisen unabhängig davon, ob die besuchten Länder als Risikogebiete bewertet wurden. Getestet wird auch, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen. Reiserückkehrer werden aufgefordert, sich in jedem Fall an die Corona-Hotline des Landratsamtes unter Telefon 03591 5251 12121 Mo bis Fr: 9–17 Uhr, Sa und So: 9–12 Uhr) zu wenden.
     
  • Wochenmärkte
    Mobile Verkaufsstände unter freiem Himmel und in Markthallen, die dem Verkauf von Lebensmitteln, selbst erzeugten Gartenbau- und Baumschulerzeugnissen sowie Tierbedarf dienen, dürfen ab Mittwoch (1.4.) in Sachsen öffnen.
    https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235350
     
  • Information des Jobcenters zu Folge- bzw. Weiterbewilligungsanträgen
    Das Jobcenter Bautzen informiert, dass bei allen Bewilligungszeiträumen, die bis Ende Juli 2020 ablaufen, es aufgrund einer befristeten gesetzlichen Sonderregelung nicht notwendig ist, einen Folgeantrag zu stellen. Die Bewilligungszeiträume werden von Amtswegen unter Annahme unveränderter Verhältnisse verlängert. Bei Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen sind diese allerdings weiterhin unaufgefordert und zeitnah per Änderungsanzeige mitzuteilen.
     
  • Information des Ausländeramtes: Verlängerung von Schengen-Visa per E-Mail möglich
    Personen, deren Schengen-Visa (berechtigt Reisen in einen beliebigen Mitgliedstaat des Schengen-Raums für touristische oder geschäftliche Zwecke bis zu 90 Tage) bald abläuft und denen eine Ausreise wegen der aktuellen Reiseeinschränkungen durch die Corona-Pandemie nicht möglich ist, können dieses jetzt per E-Mail beim Ausländeramt des Landratsamtes Bautzen verlängern.  Üblicherweise ist für die Verlängerung eines Schengen-Visums die persönliche Vorsprache im Ausländeramt notwendig. Da das Landratsamt derzeit für den Besucherverkehr geschlossen ist, kann  die Verlängerung per E-Mail an an auslaenderamt@lra-bautzen.de erfolgen. Dabei ist die Angabe der Personalien zwingend notwendig! Die Ausländerbehörde wird den Antrag zeitnah per E-Mail oder schriftlich bescheiden.
     
  • Häufig gestellte Fragen zu Ausgangsbeschränkungen des Freistaates
    https://www.coronavirus.sachsen.de/haeufige-fragen-zu-den-ausgangsbeschraenkungen-und-einschraenkungen-des-oeffentlichen-lebens-5074.html
     
  • Corona-Informationen auf der Website des Landkreises Bautzen
    Die Informationen auf www.landkreis-bautzen.de/corona wurden überarbeitet. Die Seite ist jetzt übersichtlicher und entsprechend der verschiedenen Zielgruppen gestaltet.

Hinweise für Reiserückkehrer

  • Die internationalen Risikogebiete wurden zuletzt aktualisiert am 31.3.2020. Frankreich und Spanien wurden hinzugefügt (zuvor waren nur einige Regionen in Frankreich und Spanien als internationale Risikogebiete ausgewiesen).
    https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
     
  • Alle Personen, die aus einem Urlaubsgebiet im Ausland zurückkehren, nehmen in jedem Fall mit der Corona-Hotline Kontakt auf: Wenn Sie Erkältungssymptome bemerkt haben, verständigen Sie zusätzlich Ihren Hausarzt, dieser soll entscheiden, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und nur er kann diese auch ausstellen. Der Hausarzt ist außerdem für die Medikamentenverordnung und ggf. zusätzliche therapeutische Maßnahmen zuständig.
     
  • Eine Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für den Arbeitgeber oder generelle Abstriche bei Personen ohne Symptome (Ausnahme: Reiserückkehrer) werden im Gesundheitsamt und auch an anderer Stelle nicht durchgeführt.
     
  • Sollten Sie Erkältungssymptome haben, ohne dass ein Kontakt zu einem bestätigten Erkrankungsfall bzw. der Aufenthalt in einem Risikogebiet vorangegangen ist, melden Sie sich bitte telefonisch bei Ihrem Hausarzt zur weiteren Diagnostik.
     
  • Bitte beachten Sie: Nicht jeder Urlaubsrückkehrer befindet sich automatisch in Quarantäne.

Hinweise für Coronavirus-Infizierte und Menschen in Quarantäne

  • Sollte sich der Gesundheitszustand von Personen in Quarantäne verschlechtern, kann zu den Sprechzeiten (Mo-Fr: 9-17 Uhr, Sa-So: 9-12 Uhr) eine Meldung an die Corona-Hotline 03591 5251-12121 erfolgen. Außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte den Bereitschaftsdienst 116117.
  • Angehörige von Kontaktpersonen, die durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt wurden, sollen den Kontakt zu anderen Personen vorerst für die Dauer der Quarantäne reduzieren. Die Angehörigen stehen jedoch nicht unter Quarantäne und unterliegen damit auch nicht den strengen Auflagen.
  • Polizei kontrolliert Einhaltung von Quarantänen
    In Zusammenarbeit mit der Polizei verschärft das Gesundheitsamt die Kontrolle der angeordneten Quarantänen. Betroffene Personen, die durch die Kontrollanrufe des Gesundheitsamtes nicht erreichbar sind, werden der Polizei gemeldet. Diese sucht die Personen auf. Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne sind eine Straftat. Sie können mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Das gilt auch für die mündliche Anordnung des Gesundheitsamtes. Erste Verfahren wurden bereits eingeleitet. Bitte handeln Sie besonnen – Sie gefährden sonst die Gesundheit Ihrer Mitmenschen!

Wichtige Hotlines

  • Die Corona-Hotline des Landkreises Bautzen für medizinische Fragen/Verdachtsfälle/Reiserückkehrer
    Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 9.00 – 17.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr zu erreichen.
    Telefon: 03591 5251-12121 
     
  • Bürgertelefon des Landkreises Bautzen für allgemeine Anfragen
    Das Bürgertelefon ist von Montag bis Freitag täglich von 9.00 – 17.00 Uhr besetzt.
    Telefon: 03591 5251-11511 / E-Mail: corona@lra-bautzen.de
    Hotline für Firmen: Beratungszentrum der Sächsischen Aufbaubank: 0351 4910- 1100.
     
  • Der Freistaat Sachsen hat eine zentrale Hotline für alle Fragen rund um die Corona-Pandemie eingerichtet. Dort können auch Fragen zu den Allgemeinverfügungen gestellt werden. Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 7.00 – 18.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 12.00 – 18.00 Uhr besetzt. Telefon: 0800 1000214 / E-Mail: corona-av@sms.sachsen.de
  • Corona-Sorgentelefon des Berufsbildungszentrum Bautzen (BBZ e.V.)
    Telefon 03591 671540, Montag bis Freitag von 10.00 Uhr – 14.00 Uhr 

  • Ökumenisches „Corona-Sorgentelefon“
    Telefon 0351 89692890, Montag bis Freitag: 9.00 – 18.00 Uhr  

     

Hinweise für Unternehmen und Arbeitnehmer

Umfangreiche Informationen finden Unternehmer und Arbeiternehmer unter www.landkreis-bautzen.de/corona sowie auf dem Corona-Portal des Freistaates unter www.coronavirus.sachsen.de.

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Allgemeine Hinweise

www.coronavirus.sachsen.de
Zentrales Corona-Pandemie-Portal des Freistaates Sachsen

www.landkreis-bautzen.de/corona
Allgemeine Informationen rund um das Corona-Virus und Handlungsempfehlungen