Bautzen, DER LANDKREIS

Corona-Bericht Landkreis Bautzen vom 30.04.2020

30.04.2020

Stand: 16:00 Uhr

Bislang 355 bestätigte Coronavirus-Infektionen im Landkreis Bautzen

Stand der Erkrankungen

Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Landkreis Bautzen ist auf 355 (+ 4 zum Vortag) gestiegen. Davon sind noch 88 Personen erkrankt. Bei den Neuinfektionen handelt es sich erstmals seit längerer Zeit nicht um Kontaktpersonen bereits infizierter Personen. Damit zeigen sich nach Einschätzung des Gesundheitsamtes erste Ergebnisse der Lockerungen seit 20. April. Anders als bei positiven Tests von Kontaktpersonen ist in diesen Fällen regelmäßig ein größerer Personenkreis unter Quarantäne zu stellen. Das Gesundheitsamt ruft daher dazu auf, auch weiterhin soziale Kontakte zu reduzieren.

Weitere sieben  Patienten sind wieder gesund. Insgesamt sind bislang 255 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen. Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantänen sinkt auf 188. Insgesamt konnten bislang 1877 Quarantänen aufgehoben werden.

Aktuell werden noch drei positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt. Es ist derzeit in keinem Fall ein schwerer Verlauf zu verzeichnen.

Bislang sind 12 Patienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen verstorben.

Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden

  • Pflegeheim-Tests: Bislang keine positiven Ergebnisse

Die durch das Gesundheitsamt in dieser Woche durchgeführten anlassbezogenen  Corona-Tests in Pflegeheimen waren alle negativ. Der intensivere Kontakt zwischen Gesundheitsamt und Pflegeheimen wird auf beiden Seiten als sehr positiv eingeschätzt.

  • Neue Zeiten für  Bürgertelefon des Landratsamtes

Das allgemeine Bürgertelefon des Landratsamtes (Telefon: 03591 5251 11511) für Fragen zur Tätigkeit der Verwaltung ist ab Montag, 4. Mai 2020, wie folgt erreichbar:
Mo: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Di: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Do: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Die Zeiten waren aufgrund der Corona-Pandemie und einem hohen Aufkommen an Anfragen zum Dienstbetrieb des Landratsamtes erweitert worden. Inzwischen rufen aber immer weniger Kunden an. Das Landratsamt reagiert mit den neuen Zeiten entsprechend.

  • ­Trotz Betretungsverbots von Tagespflegeeinrichtungen: Notbetreuung ausnahmsweise möglich

Trotz eines in der Corona-Pandemie aus Infektionsschutzgründen generellen Verbots, Tagespflegeeinrichtungen zu betreten, kann eine Notbetreuung ermöglicht werden. Diese Regelung gilt für Tagespflegeeinrichtungen, die nicht in einem Verbund mit einer stationären Einrichtung stehen.
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/236440

  • Freistaat bereitet weitere Lockerungen vor
    In Sachsen gelten ab der kommenden Woche neue Corona-Regeln. Die konkreten Verordnungen sollen heute Nacht auf den Corona-Seiten des Freistaates veröffentlicht werden.

    Derzeit sind folgende Änderungen geplant:
    • Tagesmütter können ab 4. Mai wieder öffnen.
    • Ab 4. Mai können Außenanlagen von Tierparks, Zoologischen und Botanischen Gärten öffnen. In Bibliotheken kann die Medienausleihe stattfinden und auch Museen können wieder öffnen.  
    • Ab 4. Mai können auch Friseure sowie artverwandte Berufe wie beispielweise Kosmetik-, Fußpflege- und Nagelstudios öffnen
    • Ab 6. Mai öffnen die Grundschulen für die 4. Klassen und die Primarstufen der Förderschulen (mit Ausnahme des Förderschwerpunktes geistige Entwicklung). In diesen Schulen werden dann Unterrichts- und Hortzeit abgesichert. Die Kinder der Notbetreuung für die Klassen 1 bis 3 sollen über die gesamte Zeit in den jeweiligen Hortgebäuden betreut werden. Die Verantwortung für diese Notbetreuung liegt dann beim jeweiligen Träger des Hortes.
    • Ab 6. Mai öffnen die Oberschulen, Gymnasien, Berufsschulen und die Sekundarstufe der Förderschulen (außer Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) für alle Schüler, die 2021 ihren Abschluss (Vorabschlussklassen) machen.
    • Die Notbetreuung in den Kitas wird auf weitere Gruppen ausgeweitet. Details stehen erst am Donnerstag fest.
    • Der Betrieb von Hotels und Beherbergungsbetrieben zu touristischen Zwecken bleibt untersagt. Bars und Restaurants bleiben vorerst geschlossen.
    • Gemeinsamer Sport und Bewegung im Freien werden unter Beachtung strenger Auflagen sowie der Einhaltung von Abstandsregeln wieder zulässig sein. Das Training muss ohne körperlichen Kontakt zu anderen sowie ohne die Nutzung von Umkleidekabinen und Duschräumen durchgeführt werden.
       

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Hinweise für Reiserückkehrer

  • Auslandsrückkehrer müssen sich bei Gesundheitsamt melden
    EU-Bürger, Bürger eines Schengen-assoziierten Staates oder langjährig in Deutschland wohnhafte Personen sowie deren Familien müssen sich nach einem mehrtägigen Auslandsaufenthalt zwingend bei der Corona-Hotline des Gesundheitsamtes unter Telefon 03591 5251 12121 melden. Das gilt auch für Deutsche. Es wird durch das Amt eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Eine entsprechende Verordnung des Freistaates vom 9. April wurde jetzt bis 3. Mai 2020 verlängert.

    Weitere Informationen:
    https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-5975
    Liste der Bußgelder bei Verstößen:
    https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-5983
     
  • Eine Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für den Arbeitgeber oder generelle Abstriche bei Personen ohne Symptome werden im Gesundheitsamt und auch an anderer Stelle nicht durchgeführt. Ausnahme sind die Reiserückkehrer: Hier erfolgt für alle ab 28.3.2020 zurückgekehrten Personen der Testabstrich durch das Gesundheitsamt.
     
  • Sollten Sie Erkältungssymptome haben, ohne dass ein Kontakt zu einem bestätigten Erkrankungsfall bzw. der Aufenthalt in einem Risikogebiet vorangegangen ist, melden Sie sich bitte telefonisch bei Ihrem Hausarzt zur weiteren Diagnostik.


Hinweise für Coronavirus-Infizierte und Menschen in Quarantäne

  • Quarantäne ist kein Urlaub
    Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass eine angeordnete Quarantäne strikt zu befolgen ist.  Dazu zählt, dass triftige Gründe für das Verlassen der eigenen Wohnung, wie sie als Ausnahmen der Ausgangsbeschränkungen formuliert sind, nicht für Personen in Quarantäne gelten. Das Verlassen der Wohnung bzw. des Grundstücks ist daher auch nicht für Sport und Bewegung erlaubt. Personen, für die eine Quarantäne angeordnet wurde, haben sich auch im familiären Haushalt so weit wie möglich zu isolieren. Das bedeutet, dass auf gemeinsame Mahlzeiten und die gemeinsame Nutzung von Räumen verzichtet wird. Auch das gemütliche Feierabend-Bier mit dem Nachbar im Garten ist nicht gestattet. Für Personen in Quarantäne gelten zudem besondere Regeln bei der Müllentsorgung: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235377

  • Sollte sich der Gesundheitszustand von Personen in Quarantäne verschlechtern, kann zu den Sprechzeiten (Mo bis Fr: 9–17 Uhr, Sa-So: 9–12 Uhr) eine Meldung an die Corona-Hotline 03591 5251-12121 erfolgen. Außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte den Bereitschaftsdienst 116117.

  • Angehörige von Kontaktpersonen, die durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt wurden, sollen den Kontakt zu anderen Personen vorerst für die Dauer der Quarantäne reduzieren. Sie stehen jedoch nicht unter Quarantäne und unterliegen damit auch nicht den strengen Auflagen.
  • Polizei kontrolliert Einhaltung von Quarantänen
    In Zusammenarbeit mit der Polizei verschärft das Gesundheitsamt die Kontrolle der angeordneten Quarantänen. Betroffene Personen, die durch die Kontrollanrufe des Gesundheitsamtes nicht erreichbar sind, werden der Polizei gemeldet. Diese sucht die Personen auf. Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne sind eine Straftat. Sie können mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Das gilt auch für die mündliche Anordnung des Gesundheitsamtes. Erste Verfahren wurden bereits eingeleitet.
    Bitte handeln Sie besonnen – Sie gefährden sonst die Gesundheit Ihrer Mitmenschen!


https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Flyer.pdf?__blob=publicationFile
Coronavirus-Infektion und häusliche Quarantäne – Merkblatt RKI für Kontaktpersonen

https://www.coronavirus.sachsen.de/SMS-Coronavirus-Merkblatt.pdf
Verhalten beim Auftreten von Coronavirus-Infektionen – Merkblatt des Freistaates Sachsen

Hinweise für Unternehmen und Arbeitnehmer

Umfangreiche Informationen finden Unternehmer und Arbeiternehmer unter www.landkreis-bautzen.de/corona sowie auf dem Corona-Portal des Freistaates unter www.coronavirus.sachsen.de.


Wichtige Hotlines

  • Die Corona-Hotline des Landkreises Bautzen für medizinische Fragen/Verdachtsfälle/Reiserückkehrer
    Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 9.00–17.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr zu erreichen.  
    Telefon: 03591 5251-12121   
     
  • Bürgertelefon des Landkreises Bautzen für allgemeine Anfragen
    Das Bürgertelefon ist von Montag bis Freitag täglich von 9.00–17.00 Uhr besetzt.
    Telefon: 03591 5251-11511 / E-Mail: corona@lra-bautzen.de
     
  • Hotline für Firmen: Beratungszentrum der Sächsischen Aufbaubank: 0351 4910-1100.
     
  • Der Freistaat Sachsen hat eine zentrale Hotline für alle Fragen rund um die Corona-Pandemie eingerichtet. Dort können auch Fragen zu den Allgemeinverfügungen gestellt werden. Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 7.00–18.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 12.00–18.00 Uhr besetzt. Telefon: 0800 1000214 / E-Mail: corona-av@sms.sachsen.de
  • Corona-Sorgentelefon des Berufsbildungszentrum Bautzen (BBZ e.V.)
    Telefon 03591 671540, Montag-Freitag von 10.00–14.00 Uhr  
  • Ökumenisches „Corona-Sorgentelefon“
    Telefon 0351 89692890, Montag-Freitag: 9.00–18.00 Uhr
     
  • Beratungsangebote bei häuslicher Gewalt
    Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Ostsachsen  
    Telefon: 03591 275824
    E-Mail: ist-ol-nsl@web.de
    Frauenschutzhaus Bautzen
    Telefon: 03591 45120
    www.fsh-bautzen.de

Downloads

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-SaechsCoronaSchVO-2020-04-17.pdf
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 17.04.2020

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Hygiene-2020-04-17.pdf
Anordnung von Hygiene-Auflagen des Freistaates vom 17.04.2020

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-AllgVerf-Schulen-Kitas-2020-04-17.pdf
Allgemeinverfügung zur Schließung von Kitas und Schulen vom 17.04.2020

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18658
Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung vom 17.04.2020

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Kinder-Jugendhilfe-2020-04-17.pdf
Betretungsverbot in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche vom 17.04.2020

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-WfbM-2020-04-17.pdf
Betretungsverbot für Werkstätten für behinderte Menschen, andere Leistungsanbieter und tagesstrukturierende Angebote vom 17.04.2020

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Krankenhaeuser-2020-04-17.pdf
Anordnung von Schutzmaßnahmen an Krankenhäusern und stationären medizinischen Rehabilitationseinrichtungen des Freistaates vom 17.04.2020

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Tagespflege-2020-04-17.pdf
Betretungsverbot von Tagespflegeeinrichtungen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch

https://www.landkreis-bautzen.de/download/Gesundheitsamt/Fragebogen_Corona.pdf
Fragebogen zur Selbsteinschätzung – Corona-Virus-Infektion
 

Allgemeine Hinweise

www.coronavirus.sachsen.de
Der Freistaat Sachsen hat ein eigenes Corona-Portal geschaltet: Hier finden sich alle Informationen, Anträge, Merkblätter für jedes Anliegen.

www.landkreis-bautzen.de/corona
Allgemeine Informationen rund um das Corona-Virus und Handlungsempfehlungen