Stand: 15:30 Uhr
101 Personen im Landkreis Bautzen mit Corona-Virus infiziert
Stand der Erkrankungen
Die Zahl der bestätigten Corona-Infizierten im Landkreis Bautzen ist auf 101 (+13 zum Vortag) gestiegen.
Die Zahl der bislang angeordneten Quarantänen erhöhte sich auf 995. Tatsächlich in Quarantäne befinden sich derzeit 775 Personen, da weitere Quarantänen beendet werden konnten.
2 weitere Personen sind inzwischen wieder gesund. Damit sind insgesamt 7 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen. Unter den Genesenen ist ein Patient, der bisher in einer Klinik versorgt wurde. Damit wird aktuell noch eine Person vorsichtshalber in einer Klinik behandelt. Bei ihr ist jedoch aktuell kein schwerer Krankheitsverlauf zu verzeichnen.
Eine Person war in der zurückliegenden Woche verstorben.
Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden
-
Tschechien schließt seine Grenzen auch für Berufspendler
Ab 26. März, 0:00 Uhr gilt eine neue Regelung für Grenzpendler: die Pendler können auch weiterhin zu ihren Arbeitgebern in Deutschland ausreisen und arbeiten, sie müssen dann aber mindestens drei Wochen am Stück in Deutschland bleiben (der Arbeitgeber muss für ihre Unterkunft sorgen oder sie müssen sich die Unterkunft selber besorgen).
Die 21 Tage sind eine Empfehlung der tschechischen Regierung, natürlich kann der Mitarbeiter auch länger in Deutschland bleiben. Bei der Rückkehr in die Tschechische Republik müssen dann die Pendler sofort in eine strenge zweiwöchige Quarantäne gehen. Die Unternehmen haben jetzt zwei Tage Zeit ihre organisatorischen Vorbereitungen zu treffen. Weitere Bedingungen (das Mitführen entsprechender Bestätigungen, 100 km Entfernungsradius, festgelegte Grenzübergänge etc.) gelten nach wie vor. https://prag.diplo.de/cz-de/aktuelles/-/2317418
-
Osterreiten
Uns erreichen viele Anfragen, ob in diesem Jahr die Tradition des Osterreitens stattfinden darf. Die Landesdirektion Sachsen informierte das Landratsamt Bautzen darüber, dass das Osterreiten in diesem Jahr untersagt ist.
Bis vorerst zum 5. April gilt die Allgemeinverfügung des Sozialministeriums, die eine strenge Ausgangsbeschränkung regelt. Außerdem ist aber zu beachten, dass die am 19. März 2020 in Kraft getretene Allgemeinverfügung zur Untersagung von öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen sowie von Versammlungen von Menschen eine vorläufige Gültigkeit bis 20. April 2020 hat. Auch in Anwendung dieser Allgemeinverfügung ist eine Veranstaltung wie das Osterreiten nicht möglich.
Alle Allgemeinverfügungen des Freistaates können unter www.coronavirus.sachsen.de (https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html) nachgelesen werden.
- Informationen und Formulare zum Anspruch auf Notfallbetreuung in Kita und Grundschule
https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html
- Das Landratsamt hat den Besucherbetrieb eingestellt. Anfragen können telefonisch oder per E-Mail mit den jeweiligen Sachbearbeitern geklärt werden. Unterlagen können an folgenden Standorten abgegeben werden:
• Standort Bautzen: Bahnhofstraße 9, Raum 119
• Standort Kamenz: Macherstraße 55, Foyer Eingangsbereich
• Standort Hoyerswerda: Schlossplatz 2, neben Bürgeramt
- Der tägliche „Corona-Bericht“ des Landratsamtes kann jetzt auch als E-Mail-Newsletter abonniert werden. Die Anmeldung erfolgt unter www.landkreis-bautzen.de/corona
Hinweise für Reiserückkehrer
-
Risikogebiete
Ägypten ist in die Liste der Corona-Risikogebiete aufgenommen worden. Personen, die in den vergangenen 14 Tagen aus dem Land zurückgekehrt sind, folgenden bitte den Empfehlungen und Meldehinweisen des Gesundheitsamtes für Reiserückkehrer.
https://www.landkreis-bautzen.de/download/Gesundheitsamt/Hinweis_Reiserueckkehrer.pdf - Rückkehrer aus Ischgl werden durch das Gesundheitsamt getestet. Noch nicht registrierte Personen sollen sich bitte selbst isolieren und sich an der Corona-Hotline: 03591 5251-12121 (Mo-Fr: 9-17 Uhr, Sa./So. 9-12 Uhr) melden.
- Personen, die aus einem Urlaubsgebiet zurückkehren, das kein Risikogebiet ist, können gern mit der Corona-Hotline Kontakt aufnehmen. Wenn Sie Erkältungssymptome bemerken, verständigen Sie zusätzlich Ihren Hausarzt. Dieser wird entscheiden, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und kann diese auch ausstellen. Der Hausarzt ist außerdem für die Medikamentenverordnung und ggf. zusätzliche therapeutische Maßnahmen zuständig.
- Personen, die aus einem Urlaubsgebiet zurückkehren, das als Risikogebiet eingestuft ist, nehmen in jedem Fall mit der Corona-Hotline Kontakt auf: Wenn Sie Erkältungssymptome bemerkt haben, verständigen Sie zusätzlich Ihren Hausarzt, dieser soll entscheiden, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und nur er kann diese auch ausstellen. Der Hausarzt ist außerdem für die Medikamentenverordnung und ggf. zusätzliche therapeutische Maßnahmen zuständig. In der Regel ist es so, dass Sie bei Symptomen in eine Quarantäne versetzt werden und je nach Fall ein Abstrichtermin im Gesundheitsamt vereinbart wird.
- Eine Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für den Arbeitgeber oder generelle Abstriche bei Personen ohne Symptome werden im Gesundheitsamt und auch an anderer Stelle nicht durchgeführt.
- Sollten Sie Erkältungssymptome haben, ohne dass ein Kontakt zu einem bestätigten Erkrankungsfall bzw. der Aufenthalt in einem Risikogebiet vorangegangen ist, melden Sie sich bitte telefonisch bei Ihrem Hausarzt zur weiteren Diagnostik.
- Bitte beachten Sie: Nicht jeder Urlaubsrückkehrer befindet sich automatisch in Quarantäne.
Download: https://www.landkreis-bautzen.de/download/Gesundheitsamt/Hinweis_Reiserueckkehrer.pdf
Hinweise für Coronavirus-Infizierte und Menschen in Quarantäne
- Sollte sich der Gesundheitszustand von Personen in Quarantäne verschlechtern, kann zu den Sprechzeiten (Mo-Fr: 9-17 Uhr, Sa-So: 9-12 Uhr) eine Meldung an die Corona-Hotline 03591 5251-12121 erfolgen. Außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte den Bereitschaftsdienst 116117.
- Angehörige von Kontaktpersonen, die durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt wurden, sollen den Kontakt zu anderen Personen vorerst für die Dauer der Quarantäne reduzieren. Die Angehörigen stehen jedoch nicht unter Quarantäne und unterliegen damit auch nicht den strengen Auflagen.
-
Polizei kontrolliert Einhaltung von Quarantänen
In Zusammenarbeit mit der Polizei verschärft das Gesundheitsamt die Kontrolle der angeordneten Quarantänen. Betroffene Personen, die durch die Kontrollanrufe des Gesundheitsamtes nicht erreichbar sind, werden der Polizei gemeldet. Diese sucht die Personen auf. Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne sind eine Straftat. Sie können mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Das gilt auch für die mündliche Anordnung des Gesundheitsamtes. Erste Verfahren wurden bereits eingeleitet. Bitte handeln Sie besonnen – Sie gefährden sonst die Gesundheit Ihrer Mitmenschen!
- Hinweise für Coronavirus-Infizierte und Menschen in Quarantäne Coronavirus-Infektion und häusliche Quarantäne. Merkblatt für Kontaktpersonen
- Verhalten beim Auftreten von Coronavirus-Infektionen - Merkblatt des Freistaates Sachsen
Hinweise für Unternehmen und Arbeitnehmer
Umfangreiche Informationen finden Unternehmer und Arbeiternehmer unter www.landkreis-bautzen.de/corona sowie auf dem Corona-Portal des Freistaates unter www.coronavirus.sachsen.de.
Wichtige Hotlines
- Die Corona-Hotline des Landkreises Bautzen für medizinische Fragen/Verdachtsfälle/Reiserückkehrer
Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 9.00 – 17.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr zu erreichen.
Telefon: 03591 5251-12121
- Bürgertelefon des Landkreises Bautzen für allgemeine Anfragen
Das Bürgertelefon ist von Montag bis Freitag täglich von 9.00 – 17.00 Uhr besetzt.
Telefon: 03591 5251-11511 / E-Mail: corona@lra-bautzen.de
Hotline für Firmen: Beratungszentrum der Sächsischen Aufbaubank: 0351 4910- 1100.
- Der Freistaat Sachsen hat eine zentrale Hotline für alle Fragen rund um die Corona-Pandemie eingerichtet. Dort können auch Fragen zu den Allgemeinverfügungen gestellt werden. Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 7.00 – 18.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 12.00 – 18.00 Uhr besetzt. Telefon: 0800 1000214 / E-Mail: corona-av@sms.sachsen.de
-
Corona-Sorgentelefon des Berufsbildungszentrum Bautzen (BBZ e.V.)
Telefon 03591 671540, Montag bis Freitag von 10.00 Uhr – 14.00 Uhr -
Ökumenisches „Corona-Sorgentelefon“
Telefon 0351 89692890, Montag bis Freitag: 9.00 – 18.00 Uhr
Downloads
- Verfahrensweise Reiserückkehrer Empfehlungen und Meldehinweise des Gesundheitsamtes für Reiserückkehrer
- https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Fassung-RV-SaechsCoronaSchVO_31032020.pdf Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 31.03.2020
- https://www.coronavirus.sachsen.de/download/20-03-31AllgV-VeranS_Verbot-von-Veranstaltungen.pdf Verbot von Veranstaltungen – Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen vom 31.03.2020
- Fragebogen zur Selbsteinschätzung - Corona-Virus-Infektion
- Hinweise Bestattungswesen Empfehlungen des Gesundheitsamtes für Bestattungen
Allgemeine Hinweise
www.coronavirus.sachsen.de
Zentrales Corona-Pandemie-Portal des Freistaates Sachsen
www.landkreis-bautzen.de/corona
Allgemeine Informationen rund um das Corona-Virus und Handlungsempfehlungen