Bautzen, DER LANDKREIS

Corona-Bericht Landkreis Bautzen vom 22.04.2020

22.04.2020

Stand: 15:00 Uhr

Bislang 340 bestätigte Coronavirus-Infektionen im Landkreis Bautzen

Stand der Erkrankungen

Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Landkreis Bautzen ist auf 340 (+ 11 zum Vortrag) gestiegen. 9 von 11 Neuinfektionen wurden in dem stark betroffenen Pflegeheim in Radeberg festgestellt. Da es sich um Stationen handelt, in denen bereits Corona-Infektionen vorliegen, war das Ergebnis bereits erwartet worden. Positiv ist dabei, dass sich das Virus bisher nicht auf weitere Stationen ausgebreitet hat.

14 weitere Personen sind wieder gesund. Insgesamt sind bislang 206 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen.

Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantänen sinkt auf 372. Insgesamt konnten bislang 1608 Quarantänen aufgehoben werden.

Aktuell werden neun positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt. Es ist derzeit in keinem Fall ein schwerer Verlauf zu verzeichnen.

Zurzeit sind 124 Personen im Landkreis Bautzen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert.

Bislang sind zehn Patienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen verstorben.  

Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden

  • Weitere Tests in Pflegeheimen
    Das Gesundheitsamt hat weitere Vorsorgetests in Pflegeheimen durchgeführt. Bislang waren hier alle Testergebnisse negativ. „Das ist ein gutes Zeichen, es zeigt, dass die Schutzmaßnahmen wirken“, sagt Amtsärztin Dr. Jana Gärtner. Tests in Pflegeheimen sind seit vergangener Woche ein Schwerpunkt der Tätigkeit des Gesundheitsamtes. Dafür wurde ein gesondertes Team innerhalb des Amtes gebildet, das den engen Kontakt mit den Heimen im Landkreis Bautzen weiter intensiviert.
     
  • Videobotschaft von Landrat Michael Harig
    "Diese Pandemie ist real", sagt Landrat Michael Harig in seiner Videobotschaft zur Lockerung der Corona-Maßnahmen in Sachsen und warnt vor einer Verharmlosung aufgrund der derzeit guten Lage im Landkreis Bautzen. Er begründet die Maskenpflicht für das Landratsamt Bautzen und ruft dazu auf, sich weiterhin diszipliniert und besonnen zu verhalten. "Ich hoffe sehr, dass in 14 Tagen weitere Lockerungen möglich sind."
    https://youtu.be/5FiM7tTFEgM
  • Notbetreuung in Kitas: Freistaat für enge Auslegung der Kriterien
    Mit den Erweiterungen der systemrelevanten Berufsgruppen für die Notbetreuungen sind inzwischen deutlich mehr Kinder für Notbetreuungen in den Kitas angemeldet. Die durch den Freistaat empfohlenen kleinen Gruppen sind in einigen Einrichtungen kaum noch umzusetzen. Auf Nachfrage hat der Freistaat erklärt, dass die Kriterien für eine Zugehörigkeit zu kritischen Sektoren eng auszulegen sind. So ist die Plausibilität von Notbetreuungsanfragen durch die Einrichtung zu prüfen. Die Zugehörigkeit von Firmen zur kritischen Infrastruktur umfasst grundsätzlich nur die Firmen selbst, nicht aber Zulieferer oder Unternehmen, die im Auftrag arbeiten.
     
  • Zum Ausdrucken: Rote Karte für Maskenverweigerer
    Das Landratsamt bietet Geschäften eine „Rote Karte“ für Maskenverweigerer als Download zum Selbstausdrucken an. Diese kann als Hinweis an alle Kunden ausgereicht werden, die das Geschäft ohne Maske betreten.

    Druckvorlage rote Karte im Format DIN A4
    https://www.landkreis-bautzen.de/download/Druckvorlage_DINA4.pdf
    Die rote Karte ist im Originalmaßstab einer roten Karte angelegt, kann aber gern auf jede beliebige Größe angepasst werden. Für einen Ausdruck im DIN A4-Format einfach beim Ausdrucken „an Größe anpassen“ wählen.

    Druckvorlage rote Karte 3fach
    https://www.landkreis-bautzen.de/download/Druckvorlage_3fach_Kleinformat.pdf
    Die rote Karte in 3facher Ausführung zum Ausdrucken.
     
  • Hinweise zur Maskenpflicht im Busverkehr
    Das Straßenverkehrsamt weist daraufhin, dass Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Schutz von der Beförderung ausgeschlossen werden können. Sollten in den Bussen Fahrscheine verkauft werden, so ist hier das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes auch durch den Fahrer erforderlich. Durch die passende Bereithaltung des Fahrgeldes können Sie den Fahrer zusätzlich unterstützen.
    https://www.landkreis-bautzen.de/nutzung-der-oeffentlichen-verkehrsmittel-in-sachsen.php
  • Förderprogramm für medizinische und soziale Dienste in der Grenzregion zu Tschechien
    Der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds hat ein Sonderförderprogramm für Initiativen, die in den Grenzregionen in Deutschland und Tschechien medizinische und soziale Dienste für besonders von der Corona-Pandemie bedrohte Personen leisten, eingerichtet. Es geht bei dieser Ausschreibung nicht um gemeinsame deutsch-tschechische Projekte, sondern um lediglich in Deutschland (bzw. Tschechien) aktive Akteure.
    http://www.fondbudoucnosti.cz/de/aktuell-1/unterstutzung-fur-die-grenzregionen-in-bayern-sachsen-tschechien
     
  • Förderprogramm des Freistaates für Sportvereine
    Vereine können ab sofort Zuschüsse bis zu 10.000 Euro beziehungsweise Darlehen zur  Liquiditätssicherung in Höhe von bis zu 500.000 Euro beantragen.
    www.coronavirus.sachsen.de/download/Sportfoerderrichtlinie_SMI_2020-04-22.pdf
     
  • Förderprogramm des Freistaates für Künstler
    Unter dem Titel „Denkzeit“ können sächsische Künstlerinnen und Künstler ab 23. April 2020 bei der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Stipendien in Höhe von je 2.000 Euro beantragen. Insgesamt stehen 2 Millionen Euro zur Verfügung.
    https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235579
     
  • Soforthilfe-Programm für Kulturzentren, Bibliotheken, Heimatmuseen
    Der Landesverband Soziokultur Sachsen weist auf folgende neue Soforthilfeprogramme für Landgemeinden und Kleinstädte bis 20.000 Einwohner hin.
     

Hier gibt es textile Mundschutze aus regionaler Produktion (Auswahl, Preise bitte erfragen)

e.elle Modedesign Bautzen
Bestellung unter Telefon 03591 2729373

Schneiderei Schmidt Bautzen
Bestellung unter 03591 491755 oder per E-Mail an info@schneiderei-schmidt.de

Nähcafé Lotte Bautzen
Bestellung per E-Mail an shop@naehcafe-lotte.de,
Verkauf auch direkt im Laden Goschwitzstraße 16

Verflixt & zugenäht Veronika Biele Göda
Bestellung unter Telefon 0175 5409457

"Die Lade" Manufaktur für Textiles Karin Mross Neukirch/ Lausitz
Bestellung unter Telefon 035951 18135 oder per E-Mail an die.lade@t-online.de

Haus der Begegnung Kamenz
Bestellung unter Telefon 03578 310432 oder per E-Mail an hdb.kamenz@gmail.com

Verstrickt & Zugenäht Kerstin Roschke Hoyerswerda
Bestellung unter 03571 604237

Ellenlang Andrea Seibt Hoyerswerda/Kamenz
Bestellung unter Telefon 0172 3702817 (auch WhatsApp) oder 03578 3669474 oder
per E-Mail an seibtandrea@web.de

Schneidermeisterin Petra Kupke Räckelwitz
Bestellung unter Telefon 035796 95604 oder E-Mail: trachtenschneiderei@t-online.de

Schneiderei Esther Voigt Sohland a.d.Spree
Bestellung unter Telefon 0173 3656340

(Sie bieten ebenfalls textile Mundschutze an und wollen in die Liste aufgenommen werden? Dann schreiben Sie uns an corona@lra-bautzen.de)

Hinweise für Reiserückkehrer

  • Auslandsrückkehrer müssen sich bei Gesundheitsamt melden
    EU-Bürger, Bürger eines Schengen-assoziierten Staates oder langjährig in Deutschland wohnhafte Personen sowie deren Familien müssen sich nach einem mehrtägigen Auslandsaufenthalt zwingend bei der Corona-Hotline des Gesundheitsamtes unter Telefon 03591 5251 12121 melden. Das gilt auch für Deutsche. Es wird durch das Amt eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Eine entsprechende Verordnung des Freistaates vom 9. April wurde jetzt bis 3. Mai 2020 verlängert.

    Weitere Informationen:
    https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-5975
    Liste der Bußgelder bei Verstößen:
    https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-5983
     
  • Eine Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für den Arbeitgeber oder generelle Abstriche bei Personen ohne Symptome werden im Gesundheitsamt und auch an anderer Stelle nicht durchgeführt. Ausnahme sind die Reiserückkehrer: Hier erfolgt für alle ab 28.3.2020 zurückgekehrten Personen der Testabstrich durch das Gesundheitsamt.
     
  • Sollten Sie Erkältungssymptome haben, ohne dass ein Kontakt zu einem bestätigten Erkrankungsfall bzw. der Aufenthalt in einem Risikogebiet vorangegangen ist, melden Sie sich bitte telefonisch bei Ihrem Hausarzt zur weiteren Diagnostik.


Hinweise für Coronavirus-Infizierte und Menschen in Quarantäne

  • Quarantäne ist kein Urlaub
    Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass eine angeordnete Quarantäne strikt zu befolgen ist.  Dazu zählt, dass triftige Gründe für das Verlassen der eigenen Wohnung, wie sie als Ausnahmen der Ausgangsbeschränkungen formuliert sind, nicht für Personen in Quarantäne gelten. Das Verlassen der Wohnung bzw. des Grundstücks ist daher auch nicht für Sport und Bewegung erlaubt. Personen, für die eine Quarantäne angeordnet wurde, haben sich auch im familiären Haushalt so weit wie möglich zu isolieren. Das bedeutet, dass auf gemeinsame Mahlzeiten und die gemeinsame Nutzung von Räumen verzichtet wird. Auch das gemütliche Feierabend-Bier mit dem Nachbar im Garten ist nicht gestattet. Für Personen in Quarantäne gelten zudem besondere Regeln bei der Müllentsorgung: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235377

  • Sollte sich der Gesundheitszustand von Personen in Quarantäne verschlechtern, kann zu den Sprechzeiten (Mo bis Fr: 9–17 Uhr, Sa-So: 9–12 Uhr) eine Meldung an die Corona-Hotline 03591 5251-12121 erfolgen. Außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte den Bereitschaftsdienst 116117.

  • Angehörige von Kontaktpersonen, die durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt wurden, sollen den Kontakt zu anderen Personen vorerst für die Dauer der Quarantäne reduzieren. Sie stehen jedoch nicht unter Quarantäne und unterliegen damit auch nicht den strengen Auflagen.
  • Polizei kontrolliert Einhaltung von Quarantänen
    In Zusammenarbeit mit der Polizei verschärft das Gesundheitsamt die Kontrolle der angeordneten Quarantänen. Betroffene Personen, die durch die Kontrollanrufe des Gesundheitsamtes nicht erreichbar sind, werden der Polizei gemeldet. Diese sucht die Personen auf. Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne sind eine Straftat. Sie können mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Das gilt auch für die mündliche Anordnung des Gesundheitsamtes. Erste Verfahren wurden bereits eingeleitet.
    Bitte handeln Sie besonnen – Sie gefährden sonst die Gesundheit Ihrer Mitmenschen!


https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Flyer.pdf?__blob=publicationFile
Coronavirus-Infektion und häusliche Quarantäne – Merkblatt RKI für Kontaktpersonen

https://www.landkreis-bautzen.de/download/Gesundheitsamt/SMS-Coronavirus-Merkblatt.pdf
Verhalten beim Auftreten von Coronavirus-Infektionen – Merkblatt des Freistaates Sachsen
 

Hinweise für Unternehmen und Arbeitnehmer

Soforthilfeprogramm der Ostsächsischen Sparkasse
Mit einem Soforthilfeprogramm unterstützt die Ostsächsische Sparkasse Firmenkunden schnell und unkompliziert bei der Überbrückung der wirtschaftlichen Situation.
https://www.ostsaechsische-sparkasse-dresden.de/de/home/aktuelles.html?aff=coronahpopenerprivatkunden&n=true&stref=opener

Umfangreiche Informationen finden Unternehmer und Arbeiternehmer unter www.landkreis-bautzen.de/corona sowie auf dem Corona-Portal des Freistaates unter www.coronavirus.sachsen.de.


Wichtige Hotlines

  • Die Corona-Hotline des Landkreises Bautzen für medizinische Fragen/Verdachtsfälle/Reiserückkehrer
    Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 9.00–17.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr zu erreichen.  
    Telefon: 03591 5251-12121   
     
  • Bürgertelefon des Landkreises Bautzen für allgemeine Anfragen
    Das Bürgertelefon ist von Montag bis Freitag täglich von 9.00–17.00 Uhr besetzt.
    Telefon: 03591 5251-11511 / E-Mail: corona@lra-bautzen.de
     
  • Hotline für Firmen: Beratungszentrum der Sächsischen Aufbaubank: 0351 4910-1100.
     
  • Der Freistaat Sachsen hat eine zentrale Hotline für alle Fragen rund um die Corona-Pandemie eingerichtet. Dort können auch Fragen zu den Allgemeinverfügungen gestellt werden. Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 7.00–18.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 12.00–18.00 Uhr besetzt. Telefon: 0800 1000214 / E-Mail: corona-av@sms.sachsen.de
  • Corona-Sorgentelefon des Berufsbildungszentrum Bautzen (BBZ e.V.)
    Telefon 03591 671540, Montag-Freitag von 10.00–14.00 Uhr  
  • Ökumenisches „Corona-Sorgentelefon“
    Telefon 0351 89692890, Montag-Freitag: 9.00–18.00 Uhr
     
  • Beratungsangebote bei häuslicher Gewalt
    Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Ostsachsen  
    Telefon: 03591 275824
    E-Mail: ist-ol-nsl@web.de
    Frauenschutzhaus Bautzen
    Telefon: 03591 45120
    www.fsh-bautzen.de

Downloads

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-SaechsCoronaSchVO-2020-04-17.pdf
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 17.04.2020

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Hygiene-2020-04-17.pdf
Anordnung von Hygiene-Auflagen des Freistaates vom 17.04.2020

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-AllgVerf-Schulen-Kitas-2020-04-17.pdf
Allgemeinverfügung zur Schließung von Kitas und Schulen vom 17.04.2020

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18658
Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung vom 17.04.2020

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Kinder-Jugendhilfe-2020-04-17.pdf
Betretungsverbot in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche vom 17.04.2020

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-WfbM-2020-04-17.pdf
Betretungsverbot für Werkstätten für behinderte Menschen, andere Leistungsanbieter und tagesstrukturierende Angebote vom 17.04.2020

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Krankenhaeuser-2020-04-17.pdf
Anordnung von Schutzmaßnahmen an Krankenhäusern und stationären medizinischen Rehabilitationseinrichtungen des Freistaates vom 17.04.2020

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Tagespflege-2020-04-17.pdf
Betretungsverbot von Tagespflegeeinrichtungen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch

https://www.landkreis-bautzen.de/download/Gesundheitsamt/Fragebogen_Corona.pdf
Fragebogen zur Selbsteinschätzung – Corona-Virus-Infektion
 

Allgemeine Hinweise

www.coronavirus.sachsen.de
Der Freistaat Sachsen hat ein eigenes Corona-Portal geschaltet: Hier finden sich alle Informationen, Anträge, Merkblätter für jedes Anliegen.

www.landkreis-bautzen.de/corona
Allgemeine Informationen rund um das Corona-Virus und Handlungsempfehlungen