Bautzen, DER LANDKREIS

Corona-Bericht Landkreis Bautzen vom 22.03.2020

22.03.2020

Stand: 14:00 Uhr

86 Personen im Landkreis Bautzen mit Corona-Virus infiziert

Stand der Erkrankungen

Die Zahl der bestätigten Corona-Infizierten im Landkreis Bautzen ist auf 86 (+11 zum Vortag) gestiegen. Eine Person ist wieder gesund. Damit sind insgesamt 2 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen.

Die Zahl der bislang angeordneten Quarantänen erhöhte sich auf 783. Tatsächlich in Quarantäne befinden sich derzeit 625 Personen, da weitere Quarantänen beendet werden konnten.  

Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen ist noch bei einer Person ein schwerer Krankheitsverlauf zu verzeichnen. Diese Person wird weiterhin in einer Klinik behandelt.  

Eine Person war in der zurückliegenden Woche verstorben.

Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden

  • Risikogebiete
    Ägypten ist in die Liste der Corona-Risikogebiete aufgenommen worden. Personen, die in den vergangenen 14 Tagen aus dem Land zurückgekehrt sind, folgenden bitte den Empfehlungen und Meldehinweisen des Gesundheitsamtes für Reiserückkehrer.
    https://www.landkreis-bautzen.de/download/Gesundheitsamt/Hinweis_Reiserueckkehrer.pdf
     
  • Schulschließungen
    Grundschule Goldbach: Die Schule wird wegen eines nachgewiesenen Corona-Falls geschlossen, eine Notbetreuung findet nicht mehr statt. Betroffene Kinder bleiben zu Hause, die Eltern werden durch die Schule informiert.

    Ebenfalls geschlossen:
  • Philipp-Melanchthon-Gymnasium Bautzen
  • Lessing-Gymnasium Kamenz
  • Lessing-Gymnasium Hoyerswerda
  • Wichtiger Sicherheitshinweis:
    Im Stadtgebiet Hoyerswerda haben vermeintliche Corona-Tester in Schutzanzügen private Haushalte unangekündigt aufgesucht. Wir weisen darauf hin, dass das Gesundheitsamt mögliche Kontaktpersonen in das eigens dafür geschaffene Testzentrum in Bautzen einbestellt. Nur in Ausnahmefällen stimmt das Gesundheitsamt Hausbesuche direkt mit den Betroffenen ab.
     
  • Uns erreichen viele Nachfragen zu den Verboten für Veranstaltungen und Geschäftsschließungen. Mit verschiedenen Allgemeinverfügungen hat der Freistaat Sachsen Einschränkungen des öffentlichen Lebens vorgenommen. Dies gelten vorerst bis 20.04.2020. Die Allgemeinverfügungen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten. Hinweis: Ein individuelles Schreiben bzw. ein Bescheid an alle betroffenen Geschäfte und Veranstalter erfolgt nicht. Die Allgemeinverfügungen gelten auch ohne diese.

Standort Bautzen:         Bahnhofstraße 9, Raum 119
Standort Kamenz:         Macherstraße 55, Foyer Eingangsbereich
Standort Hoyerswerda:     Schlossplatz 2, neben Bürgeramt

  • Der tägliche „Corona-Bericht“ des Landratsamtes kann jetzt auch als E-Mail-Newsletter abonniert werden. Die Anmeldung erfolgt unter www.landkreis-bautzen.de/corona

 

Hinweise für Reiserückkehrer

  • Rückkehrer aus Ischgl werden durch das Gesundheitsamt getestet

    Personen, die in den vergangenen 14 Tagen aus dem österreichischen Ski-Ort Ischgl zurückgekehrt sind, werden ab sofort durch das Gesundheitsamt getestet. Sollten sich diese bereits registriert haben und noch nicht zum Test eingeladen worden sein: Bitte melden Sie sich noch einmal bei der Hotline! Noch nicht registrierte Personen sollen sich selbst isolieren und sich dringend an der Corona-Hotline: 03591 5251-12121 (Mo-Fr: 9-17 Uhr, Sa./So. 9-12 Uhr) melden.
     
  • Personen, die aus einem Urlaubsgebiet zurückkehren, das kein Risikogebiet ist, können gern mit der Corona-Hotline Kontakt aufnehmen. Wenn Sie Erkältungssymptome bemerken, verständigen Sie zusätzlich Ihren Hausarzt. Dieser wird entscheiden, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und kann diese auch ausstellen. Der Hausarzt ist außerdem für die Medikamentenverordnung und ggf. zusätzliche therapeutische Maßnahmen zuständig.
     
  • Personen, die aus einem Urlaubsgebiet zurückkehren, das als Risikogebiet eingestuft ist, nehmen in jedem Fall mit der Corona-Hotline Kontakt auf: Wenn Sie Erkältungssymptome bemerkt haben, verständigen Sie zusätzlich Ihren Hausarzt, dieser soll entscheiden, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und nur er kann diese auch ausstellen. Der Hausarzt ist außerdem für die Medikamentenverordnung und ggf. zusätzliche therapeutische Maßnahmen zuständig. In der Regel ist es so, dass Sie bei Symptomen in eine Quarantäne versetzt werden und je nach Fall ein Abstrichtermin im Gesundheitsamt vereinbart wird.
     
  • Eine Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für den Arbeitgeber oder generelle Abstriche bei Personen ohne Symptome werden im Gesundheitsamt und auch an anderer Stelle nicht durchgeführt.
     
  • Sollten Sie Erkältungssymptome haben, ohne dass ein Kontakt zu einem bestätigten Erkrankungsfall bzw. der Aufenthalt in einem Risikogebiet vorangegangen ist, melden Sie sich bitte telefonisch bei Ihrem Hausarzt zur weiteren Diagnostik.
     
  • Bitte beachten Sie: Nicht jeder Urlaubsrückkehrer befindet sich automatisch in Quarantäne.

Download: https://www.landkreis-bautzen.de/download/Gesundheitsamt/Hinweis_Reiserueckkehrer.pdf

 

Hinweise für Coronavirus-Infizierte und Menschen in Quarantäne

  • Sollte sich der Gesundheitszustand von Personen in Quarantäne verschlechtern, kann zu den Sprechzeiten (Mo bis Fr: 9–17 Uhr, Sa und So: 9–12 Uhr) eine Meldung an die Corona-Hotline 03591 5251-12121 erfolgen. Außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte den Bereitschaftsdienst 116117
  • Angehörige von Kontaktpersonen, die durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt wurden, sollen den Kontakt zu anderen Personen vorerst für die Dauer der Quarantäne reduzieren. Sie stehen jedoch nicht unter Quarantäne und unterliegen damit auch nicht den strengen Auflagen.
  • Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne sind eine Straftat. Sie können mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Das gilt auch für die mündliche Anordnung des Gesundheitsamtes. Bitte handeln Sie besonnen – Sie gefährden sonst die Gesundheit Ihrer Mitmenschen!

Hinweise für Unternehmen und Arbeitnehmer

Hinweise für Grenzgänger/Berufspendler aus Tschechien und Polen

Die Tschechische Republik hat ihre Grenzen geschlossen. Eine Ein- und Ausreise von und nach Deutschland ist nur noch in Ausnahmefällen und über bestimmte Grenzübergänge möglich. Für Grenzgänger, die in Deutschland arbeiten, gilt eine Ausnahmeregelung. Sie dürfen über die Grenze pendeln, wenn Sie eine Bestätigung des Arbeitgebers vorlegen können und der Arbeitsort nicht weiter als 100 km von der Grenze entfernt liegt.

Polen hat ein vorübergehendes Einreiseverbot eingeführt. Die nach Polen einreisenden polnischen Staatsbürger müssen eine obligatorische 14-tägige häusliche Quarantäne antreten. Nach der Überschreitung der Grenze wird jeder Rückkehrer erfasst und untersucht. Von der Quarantäne ausgenommen sind Personen aus Grenzräumen, die in Polen wohnen, aber jeden Tag im Nachbarland arbeiten und Fahrer im Straßenverkehr – z. B. von Bussen und Kleinbussen. Die Beschränkungen werden für einen Zeitraum von 10 Tagen eingeführt.

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Allgemeine Hinweise

www.coronavirus.sachsen.de
Zentrales Corona-Pandemie-Portal des Freistaates Sachsen

www.landkreis-bautzen.de/corona
Allgemeine Informationen rund um das Corona-Virus und Handlungsempfehlungen