Bautzen, DER LANDKREIS

Corona-Bericht Landkreis Bautzen vom 20.04.2020

20.04.2020

Stand: 15:00 Uhr

Bislang 326 bestätigte Coronavirus-Infektionen im Landkreis Bautzen

Stand der Erkrankungen

Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Landkreis Bautzen hat sich im Vergleich zum Vortrag nicht erhöht, da am Sonntag keine Tests durchgeführt wurden. Bislang sind damit weiterhin 326 bestätigte Corona-Infektionen festzustellen.

Drei weitere Personen sind wieder gesund. Insgesamt sind bislang 190 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen.

Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantänen steigt leicht auf 421. Insgesamt konnten bislang 1533 Quarantänen aufgehoben werden.

Aktuell werden zehn positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt. Es ist derzeit in keinem Fall ein schwerer Verlauf zu verzeichnen.

Bislang sind sieben Patienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen verstorben.  
Aktuell sind 129 Personen im Landkreis Bautzen mit dem Coronavirus infiziert.

Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden

  • KfZ-Zulassung öffnet – Termine aber nur mit E-Mail-Voranmeldung
    Ab Montag, 20. April 2020, bearbeiten die KfZ-Zulassungen zunächst in Bautzen und Kamenz, aus technischen Gründen zu einem späteren Zeitpunkt auch in Hoyerswerda, wieder alle Anliegen. Dies gilt auch für Privatpersonen. Um Wartezeiten für Kunden zu vermeiden und Kontakte zu reduzieren, werden Termine ausschließlich per E-Mail an kfz-zulassung@lra-bautzen.de vergeben. Gewerbliche Meldevorgänge werden weiterhin bevorzugt behandelt. Gleiches gilt auch für die Fahrerlaubnisbehörden. Die Verwaltung wird bei Bedarf mit Sonderöffnungszeiten auf erhöhte Nachfragen reagieren.
     
  • Hinweise zum Dienstbetrieb des Landratsamtes ab 20. April 2020
    Das Landratsamt Bautzen passt seinen Dienstbetrieb an die neuen Corona-Maßnahmen an. Für Mitarbeiter des Landratsamtes und jeden Besucher gilt ab sofort in allen Gebäuden des Landratsamtes eine Maskenpflicht. Es gilt: Kein Zutritt ohne Mund-Nasen-Schutz!

    Zur Vermeidung von Infektionen wird der Publikumsverkehr an allen Standorten des Landratsamtes weiterhin eingeschränkt bleiben. Anliegen sind vorzugsweise telefonisch oder per E-Mail zu klären. Unterlagen können an den bekannten Standorten persönlich abgegeben werden.

    Parallel dazu bereitet das Landratsamt die Wiederaufnahme des Regelbetriebs vor. Dies wird in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens erfolgen. Entsprechende Änderungen werden rechtzeitig kommuniziert.
     
  • Neue Corona-Regeln des Freistaates stehen fest
    Mit neuen Verordnungen hat der Freistaat Sachsen die mit Bundesregierung und Bundesländern vereinbarten neuen Corona-Maßnahmen konkretisiert. Sie gelten ab heute zunächst bis 3. Mai 2020

    Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den neuen Verordnungen gibt es hier:
    https://www.coronavirus.sachsen.de/haeufige-fragen-zu-den-ausgangsbeschraenkungen-und-einschraenkungen-des-oeffentlichen-lebens-5074.html

Neue Corona-Schutz-Verordnung
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-SaechsCoronaSchVO-2020-04-17.pdf

  • Die Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben. Jeder kann seine Wohnung wieder verlassen ohne dass bestimmte triftige Gründe vorliegen müssen. Dies gilt nicht für Personen in Quarantäne.
  • Es gelten ab Montag strikte Kontaktbeschränkungen. Es ist ein Abstand von min. 1,5 Meter einzuhalten. Der Aufenthalt ist außerhalb der eigenen Wohnung bzw. des eigenen Hauses nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis des eigenen Hausstandes gestattet.
  • Die bestehenden Besuchsverbote für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Altenheime, Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen sowie stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bleiben bis auf wenige Ausnahmen gültig.
  • Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche (die Reduzierung durch Absperrung der Ladenfläche oder ähnliche Maßnahmen ist unzulässig) können wieder öffnen. Diese Grenze gilt nicht für Ladengeschäfte von Handwerksbetrieben, Tankstellen, Autohäusern, Fahrradläden, Kfz- und Fahrradwerkstätten sowie einschlägigen Ersatzteilverkaufsstellen, selbstproduzierenden und selbstvermarktenden Baumschulen und Gartenbaubetrieben, Läden für Tierbedarf sowie von Garten- und Baumärkten.
  • Einkaufszentren bleiben geschlossen.
  • Einzelhandelsgeschäfte dürfen nur mit Mund-Nasen-Schutz betreten werden. Auch der öffentliche Nahverkehr darf nur mit einem solchen Schutz genutzt werden. 
  • Noch nicht öffnen dürfen Friseure. Dies dürfen unter bestimmten Bedingungen ab 4. Mai öffnen.
  • Untersagt bleibt die Öffnung von Gastronomiebetrieben jeder Art sowie Hotel- und Beherbergungsbetriebe zu touristischen Zwecken. Ebenso ist der Betrieb von Dienstleistungsbetrieben mit unmittelbarem Kundenkontakt untersagt – mit Ausnahme notwendiger medizinischer Behandlungen.
  • Geschlossen bleiben weiterhin (Auszug): Theater, Museen, Zoos, Sportstätten, Spielplätze, Bäder, Kinos, Gedenkstätten, Planetarien, Musikschulen, Volkshochschulen, Bibliotheken, Schullandheime, Seniorentreffpunkte, Freizeitparks, Tanzschulen, Diskotheken, Spielhallen, Jugendherbergen, Werkstätten für Behinderte
     
  • Untersagt bleiben weiterhin Veranstaltungen und Ansammlungen jeglicher Art.
    Ausnahmen (Auszug) gelten für:
    • Sitzungen von Kreistagen und Städte- und Gemeinderäten und der Behörden
    • Gerichte, Staatsanwaltschaften oder andere Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen
    • Veranstaltungen, die der Versorgung oder der Gesundheitsfürsorge der Bevölkerung dienen
    • unvermeidbare Zusammenkünfte, die für die Ausübung beruflicher Tätigkeiten sowie die Wahrnehmung von Prüfungen und Betreuungsleistungen zwingend notwendig sind,
    • Zusammenkünfte im engsten Familienkreis von nicht mehr als fünf Personen zur Begleitung Sterbender und bei Gottesdiensten bis 15 Besucher. Das gilt auch für Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen.
    • Besuch von Kindebetreuungseinrichtungen zur Notbetreuung
    • der Besuch von öffentlichen und freien Schulen zum Zwecke der Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen sowie zur Notbetreuung
    • Bildungseinrichtungen und Bildungszentren der beruflichen Aus- und Weiterbildung, zur Vorbereitung und Durchführung der Kammerprüfungen für das laufende Ausbildungsjahr

Anordnung von Hygieneauflagen
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Hygiene-2020-04-17.pdf

  • Besondere Hygieneauflagen gelten für
    • Abgabe und Lieferung von Speisen/Lebensmitteln
    • Ladengeschäfte alle Art
    • Fachbibliotheken und Archive
    • Hotels und weitere Übernachtungsangebote
    • Regeln für Ladengeschäfte aller Art (Auszug):
      • Ein- und Ausgangstüren, die nicht automatisch öffnen und schließen, sind während der Öffnungszeiten grundsätzlich offen zu halten. In besonderen Situationen dürfen die Türen ausnahmsweise geschlossen gehalten werden.
      • Die Türklinken sind regelmäßig zu desinfizieren.
      • Im Eingangsbereich sind Desinfektionsmittel für die Kunden zum Gebrauch bereitzustellen und auf deren Benutzung mittels Schildern hinzuweisen.
      • Kunden sind durch Aushang darauf hinzuweisen, dass ein Betreten des Ladengeschäftes mit Erkältungssymptomen nicht gestattet ist.
      • Kassen mit Mitarbeiterbedienung sind durch Vorrichtungen, z.B. aus Plexiglas, abzuschirmen.
      • Durch Markierungen auf dem Boden ist die Einhaltung der Mindestabstände im Kassenbereich zu gewährleisten.
      • Soweit technisch möglich ist bargeldlose Zahlung anzubieten und zu empfehlen.
      • Flächen und Gegenstände, die häufig von Kunden berührt werden, darunter Griffe von Einkaufskörben und -wagen, sind regelmäßig – mindestens 2x arbeitstäglich, wenn möglich aber nach jeder Benutzung durch einen Kunden zu reinigen und zu desinfizieren.
      • Dazu entwickeln die Ladengeschäfte Hygienepläne unter Beachtung der individuellen Gegebenheiten, die auf Anfrage Kunden und Behörden zur Einsichtnahme vorzulegen sind.
      • Maximale Kundenanzahl im Geschäft: 1 Kunde pro 20 m² Verkaufsfläche
      • In Abhängigkeit der Größe des Ladengeschäftes und der räumlichen Gegebenheiten sind Obergrenzen für die Anzahl der zeitgleich im Ladengeschäft tolerierbaren Kundenanzahl festzulegen
      • Bei Erreichen dieser Kundenzahl ist durch Zutrittsregelungen sicherzustellen, dass die zulässige Zahl nicht überschritten wird („one in – one out“).
      • Personen mit erhöhter Körpertemperatur oder Erkältungssymptomen oder einem positiven Coronavirus-Nachweis ist die Tätigkeit in den genannten Einrichtungen untersagt.
      • Nach einem positiven Coronavirus-Nachweis sind vor Wiederaufnahme der Tätigkeit eine mindestens 14-tägige Quarantäne und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden nachzuweisen.
      • Personal ist in Bezug auf die Einhaltung der Hygieneregeln während der Corona-Pandemie aktenkundig zu schulen und zu belehren.
      • zusätzliche Anforderungen bestehen für den Lebensmitteleinzelhandel und den Verkauf kosmetischer Gegenstände.

Kitas und Schulen
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-6118

  • Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft bis einschließlich 3. Mai 2020 geschlossen.
  • Unterricht und schulische Veranstaltungen finden nur für die Schüler aller Abschlussklassen an den Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Oberschulen und Förderschulen statt.
  • Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Infektionsschutz in Schulen stellt das Kultusministerium in seinem Blog zur Verfügung.
    https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2020/04/16/abschlusspruefungen-in-sachsen-die-wichtigsten-fragen-und-antworten-zum-infektionsschutz/
  • Auch wenn derzeit noch nicht abschließend über eine Maskenpflicht an Schulen entschieden wurde, werden Masken an allen öffnenden Einrichtungen ausgegeben. Das Gesundheitsamt empfiehlt allen Schülern und Lehrern die Masken zu verwenden. Nur so können sich bei positiven Corona-Fällen Quarantänemaßnahmen auf einen engeren Personenkreis beschränken. Werden keine Masken getragen, muss gegebenenfalls die gesamte Einrichtung geschlossen werden.
     
  • Download-Empfehlungen
    Plakate und Informationsmaterialien für Bildungseinrichtungen
    https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/materialiendownloads.html
    Rahmenhygieneplan für Schulen
    https://www.gesunde.sachsen.de/download/Download_Gesundheit/RHPl_Schulen.pdf
     
  • Kindertageseinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen und sind nur für Kinder in der Notbetreuung zugänglich.
  • Der Anspruch auf Notbetreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Grund- und Förderschulen wurde erweitert. Zu den systemrelevanten Berufen gehören jetzt unter anderem auch folgende Sektoren:
    • Notare
    • Rechtsanwälte
    • Steuerberater
    • Gerichtsvollzieher
    • Bestattungswesen
    • Verkaufspersonal im Einzelhandel
    • Handwerker
    • Beschäftigte der stationären Kinder-, Jugendlichen- und Behindertenhilfe
    • Tierpfleger
  • Ein Anspruch auf die Notfallbetreuung liegt bei diesen Gruppen nur vor, wenn beide Personensorgeberechtigten in systemrelevanten Berufen tätig sind.
     
  • Bei bestimmten Berufsgruppen ist eine Notbetreuung auch dann möglich, wenn nur ein Elternteil in dieser Berufsgruppe arbeitet. Dazu zählen:
    • Gesundheitsversorgung und Pflege
    • Rettungsdienst (einschließlich Berufsfeuerwehr)
    • Öffentlicher Personennahverkehr
    • Polizei- bzw. Justizvollzugsdienst
    • Schuldienst und Kindertagesbetreuung (einschließlich Schülerinnen und Schüler in Abschlussklassen mit betreuungspflichtigen eigenen Kindern)
    • betriebsnotwendiges Personal der Bundesagentur für Arbeit,
    • Kommunal- oder Staatsverwaltung, sofern ein Personensorgeberechtigter mit Aufgaben der Bekämpfung der Corona-Pandemie betraut ist.
       
  • Ausgestaltung der Notbetreuung entsprechend der bekannten Hinweise des Kultusministeriums:
    • Für Rückfragen zur Notbetreuung in den Schulen ist der Schulleiter der Ansprechpartner. Die Lehrer decken auch die Hortzeiten in der Schule ab.
    • Kitas öffnen zu den normalen Öffnungszeiten.
    • Die Notbetreuung ist so zu organisieren, dass das Infektionsrisiko in diesem Bereich auf ein absolut notwendiges Minimum beschränkt wird. Grundschulpersonal soll für die Betreuung der Hortzeiten eingesetzt werden. Damit soll das Erzieherpersonal aus den Horten an den Kitas zur Realisierung kleiner Gruppengrößen genutzt werden sowie zur Absicherung von Nachfolgeregelungen im Krankheitsfall. Es ist wichtig, vor Ort nur unbedingt notwendiges Personal einzusetzen. Personal, das nicht für die Notbetreuung benötigt wird, soll mit Aufgaben außerhalb der Einrichtung in Heimarbeit betraut werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Infektionsketten vermieden werden und beim Auftreten einer Corona-Infektion nicht alle Mitarbeiter betroffen sind.
    • Es sind kleine Gruppen zu bilden, keine neuen Gruppierungen bzw. die Bildung von offenen Gruppen vorzunehmen. Für die Notbetreuung ist vorzugsweise Personal ohne eigene zu betreuende Kinder einzusetzen. Bei der Auswahl des Personals für die Notbetreuung ist die individuelle Situation (Gesundheitszustand bzw. Vorerkrankungen, Alter, familiäre Situation) angemessen zu berücksichtigen.

 

  • Linienverkehr fährt ab Montag wieder nach Fahrplan an Schultagen
    Ab Montag, den 20.04.2020, fahren wieder alle öffentlichen Buslinien, einschließlich der Schülerlinien, im Landkreis Bautzen planmäßig nach den Fahrplänen an Schultagen.
    https://www.landkreis-bautzen.de/aenderungen-im-busverkehr-im-landkreis-bautzen.php
     
  • Gesundheitsamt empfiehlt Tragen von Mundschutzen
    Das Bautzener Gesundheitsamt empfiehlt der Bevölkerung das Tragen von Mundschutzen.
    https://www.landkreis-bautzen.de/setzen-sie-ein-zeichen-ein-plaedoyer-fuer-das-tragen-von-textilmasken-von-amtsaerztin-dr-jana-gaertner.php

    Hier gibt es textile Mundschutze aus regionaler Produktion (Auswahl, Preise bitte erfragen)

    e.elle Modedesign Bautzen
    Bestellung unter Telefon 03591 2729373

    Schneiderei Schmidt Bautzen
    Bestellung unter 03591 491755 oder per E-Mail an info@schneiderei-schmidt.de

    Nähcafé Lotte Bautzen
    Bestellung per E-Mail an shop@naehcafe-lotte.de,
    Verkauf auch direkt im Laden Goschwitzstraße 16

    Verflixt & zugenäht Veronika Biele Göda
    Bestellung unter Telefon 0175 5409457

    "Die Lade" Manufaktur für Textiles Karin Mross Neukirch/ Lausitz
    Bestellung unter Telefon 035951 18135 oder per E-Mail an die.lade@t-online.de

    Haus der Begegnung Kamenz
    Bestellung unter Telefon 03578 310432 oder per E-Mail an hdb.kamenz@gmail.com

    Verstrickt & Zugenäht Kerstin Roschke Hoyerswerda
    Bestellung unter 03571 604237

    Ellenlang Andrea Seibt Hoyerswerda/Kamenz
    Bestellung unter Telefon 0172 3702817 (auch WhatsApp) oder 03578 3669474 oder
    per E-Mail an seibtandrea@web.de

    Schneiderei Esther Voigt Sohland a.d.Spree
    Bestellung unter Telefon 0173 3656340

    (Sie bieten ebenfalls textile Mundschutze an und wollen in die Liste aufgenommen werden? Dann schreiben Sie uns an corona@lra-bautzen.de)

Hinweise für Reiserückkehrer

  • Auslandsrückkehrer müssen sich bei Gesundheitsamt melden
    EU-Bürger, Bürger eines Schengen-assoziierten Staates oder langjährig in Deutschland wohnhafte Personen sowie deren Familien müssen sich nach einem mehrtägigen Auslandsaufenthalt zwingend bei der Corona-Hotline des Gesundheitsamtes unter Telefon 03591 5251 12121 melden. Das gilt auch für Deutsche. Es wird durch das Amt eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Eine entsprechende Verordnung des Freistaates vom 9. April wurde jetzt bis 3. Mai 2020 verlängert.

    Weitere Informationen:
    https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-5975
    Liste der Bußgelder bei Verstößen:
    https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-5983
     
  • Eine Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für den Arbeitgeber oder generelle Abstriche bei Personen ohne Symptome werden im Gesundheitsamt und auch an anderer Stelle nicht durchgeführt. Ausnahme sind die Reiserückkehrer: Hier erfolgt für alle ab 28.3.2020 zurückgekehrten Personen der Testabstrich durch das Gesundheitsamt.
     
  • Sollten Sie Erkältungssymptome haben, ohne dass ein Kontakt zu einem bestätigten Erkrankungsfall bzw. der Aufenthalt in einem Risikogebiet vorangegangen ist, melden Sie sich bitte telefonisch bei Ihrem Hausarzt zur weiteren Diagnostik.


Hinweise für Coronavirus-Infizierte und Menschen in Quarantäne

  • Quarantäne ist kein Urlaub
    Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass eine angeordnete Quarantäne strikt zu befolgen ist.  Dazu zählt, dass triftige Gründe für das Verlassen der eigenen Wohnung, wie sie als Ausnahmen der Ausgangsbeschränkungen formuliert sind, nicht für Personen in Quarantäne gelten. Das Verlassen der Wohnung bzw. des Grundstücks ist daher auch nicht für Sport und Bewegung erlaubt. Personen, für die eine Quarantäne angeordnet wurde, haben sich auch im familiären Haushalt so weit wie möglich zu isolieren. Das bedeutet, dass auf gemeinsame Mahlzeiten und die gemeinsame Nutzung von Räumen verzichtet wird. Auch das gemütliche Feierabend-Bier mit dem Nachbar im Garten ist nicht gestattet. Für Personen in Quarantäne gelten zudem besondere Regeln bei der Müllentsorgung: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235377

  • Sollte sich der Gesundheitszustand von Personen in Quarantäne verschlechtern, kann zu den Sprechzeiten (Mo bis Fr: 9–17 Uhr, Sa und So: 9–12 Uhr) eine Meldung an die Corona-Hotline 03591 5251-12121 erfolgen. Außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte den Bereitschaftsdienst 116117.

  • Angehörige von Kontaktpersonen, die durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt wurden, sollen den Kontakt zu anderen Personen vorerst für die Dauer der Quarantäne reduzieren. Sie stehen jedoch nicht unter Quarantäne und unterliegen damit auch nicht den strengen Auflagen.
  • Polizei kontrolliert Einhaltung von Quarantänen
    In Zusammenarbeit mit der Polizei verschärft das Gesundheitsamt die Kontrolle der angeordneten Quarantänen. Betroffene Personen, die durch die Kontrollanrufe des Gesundheitsamtes nicht erreichbar sind, werden der Polizei gemeldet. Diese sucht die Personen auf. Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne sind eine Straftat. Sie können mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Das gilt auch für die mündliche Anordnung des Gesundheitsamtes. Erste Verfahren wurden bereits eingeleitet.
    Bitte handeln Sie besonnen – Sie gefährden sonst die Gesundheit Ihrer Mitmenschen!


https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Flyer.pdf?__blob=publicationFile
Coronavirus-Infektion und häusliche Quarantäne – Merkblatt RKI für Kontaktpersonen

https://www.landkreis-bautzen.de/download/Gesundheitsamt/SMS-Coronavirus-Merkblatt.pdf
Verhalten beim Auftreten von Coronavirus-Infektionen – Merkblatt des Freistaates Sachsen
 

Hinweise für Unternehmen und Arbeitnehmer

Umfangreiche Informationen finden Unternehmer und Arbeiternehmer unter www.landkreis-bautzen.de/corona sowie auf dem Corona-Portal des Freistaates unter www.coronavirus.sachsen.de.

 
Wichtige Hotlines

  • Die Corona-Hotline des Landkreises Bautzen für medizinische Fragen/Verdachtsfälle/Reiserückkehrer
    Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 9.00–17.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr zu erreichen.  
    Telefon: 03591 5251-12121   
     
  • Bürgertelefon des Landkreises Bautzen für allgemeine Anfragen
    Das Bürgertelefon ist von Montag bis Freitag täglich von 9.00–17.00 Uhr besetzt.
    Telefon: 03591 5251-11511 / E-Mail: corona@lra-bautzen.de
    Hotline für Firmen: Beratungszentrum der Sächsischen Aufbaubank: 0351 4910-1100.
     
  • Der Freistaat Sachsen hat eine zentrale Hotline für alle Fragen rund um die Corona-Pandemie eingerichtet. Dort können auch Fragen zu den Allgemeinverfügungen gestellt werden. Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 7.00–18.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 12.00–18.00 Uhr besetzt. Telefon: 0800 1000214 / E-Mail: corona-av@sms.sachsen.de
  • Corona-Sorgentelefon des Berufsbildungszentrum Bautzen (BBZ e.V.)
    Telefon 03591 671540, Montag-Freitag von 10.00–14.00 Uhr  
  • Ökumenisches „Corona-Sorgentelefon“
    Telefon 0351 89692890, Montag-Freitag: 9.00–18.00 Uhr
     
  • Beratungsangebote bei häuslicher Gewalt
    Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Ostsachsen  
    Telefon: 03591 275824
    E-Mail: ist-ol-nsl@web.de
    Frauenschutzhaus Bautzen
    Telefon: 03591 45120
    www.fsh-bautzen.de

Downloads

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-SaechsCoronaSchVO-2020-04-17.pdf
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 17.04.2020

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Hygiene-2020-04-17.pdf
Anordnung von Hygiene-Auflagen des Freistaates vom 17.04.2020

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-AllgVerf-Schulen-Kitas-2020-04-17.pdf
Allgemeinverfügung zur Schließung von Kitas und Schulen vom 17.04.2020

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18658
Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung vom 17.04.2020

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Kinder-Jugendhilfe-2020-04-17.pdf
Betretungsverbot in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche vom 17.04.2020

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-WfbM-2020-04-17.pdf
Betretungsverbot für Werkstätten für behinderte Menschen, andere Leistungsanbieter und tagesstrukturierende Angebote vom 17.04.2020

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Krankenhaeuser-2020-04-17.pdf
Anordnung von Schutzmaßnahmen an Krankenhäusern und stationären medizinischen Rehabilitationseinrichtungen des Freistaates vom 17.04.2020

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Tagespflege-2020-04-17.pdf
Betretungsverbot von Tagespflegeeinrichtungen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch

https://www.landkreis-bautzen.de/download/Gesundheitsamt/Fragebogen_Corona.pdf
Fragebogen zur Selbsteinschätzung – Corona-Virus-Infektion
 

Allgemeine Hinweise

www.coronavirus.sachsen.de
Der Freistaat Sachsen hat ein eigenes Corona-Portal geschaltet: Hier finden sich alle Informationen, Anträge, Merkblätter für jedes Anliegen.

www.landkreis-bautzen.de/corona
Allgemeine Informationen rund um das Corona-Virus und Handlungsempfehlungen