Stand: 15:00 Uhr
Bislang 469 bestätigte Coronavirus-Infektionen im Landkreis Bautzen
Stand der Erkrankungen
Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Landkreis Bautzen ist auf 469 (+ 11 zum Vortag) gestiegen. Davon sind 120 Personen erkrankt.
Unter den Neuinfektionen befinden sich zahlreiche Familienangehörige von Corona-Patienten, die kurz vor Ende ihrer Quarantäne getestet wurden. Hinzukommen positive Testungen in dem Malteser-Krankenhaus Kamenz. Hier ist das Infektionsgeschehen jedoch unter Kontrolle.
Erneut ist ein Kleinkind infiziert, das aufgrund leichter Symptome im Zusammenhang mit der Gesundheitsbestätigung der Kindergärten nicht betreut wurde und vorsichtshalber dem Kinderarzt vorgestellt wurde. Zahlreiche weitere Kinder in Einrichtungen im Landkreis Bautzen wurden aufgrund von Symptomen zu Corona-Tests bei ihren Kinderärzten vorgestellt. Hier stehen Ergebnisse noch aus.
Ebenfalls positiv getestet wurde ein Abiturient des BSZ Hoyerswerda. Hier musste ein Teil der Klasse und auch dazugehörige Lehrer in Quarantäne geschickt werden. Das Gesundheitsamt wertet die Praxis der Gesundheitsbestätigung in Schulen und Kitas aufgrund der ersten Erfahrungen als wirksames Mittel zur Vermeidung von weiteren Infektionsketten.
Fünf weitere Patienten gelten als gesund. Bislang haben 334 Patienten ihre Infektion überstanden. Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantänen sinkt auf 413. Insgesamt konnten bislang 2259 Quarantänen aufgehoben werden.
Aktuell werden 19 positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt. Es ist derzeit in zwei Fällen ein schwerer Verlauf zu verzeichnen.
Bislang sind 15 Patienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstorben.
Die Zahl der Neuinfektionen der letzten sieben Tage liegt bei 42.
Transparenzhinweis: Dieser Zahl liegen die in unseren Corona-Berichten veröffentlichten Neuinfektionen zu Grunde. Aufgrund des Redaktionsschlusses für den Bericht kann es in Einzelfällen zu Abweichungen von den im Gesundheitsamt registrierten Infektionsmeldungen eines Tages kommen.
Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden
Sprechzeiten der Corona-Hotline
Die Corona-Hotline 03591 5251-12121 ist vom 21. bis 24. Mai 2020 von 9.00 bis 12.00 Uhr erreichbar. Außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte den Bereitschaftsdienst 116117.
RKI ändert Empfehlung zum Test in Gemeinschaftseinrichtungen
Um Gemeinschaftseinrichtungen wie Altenheime, Schulen oder Kitas besser zu schützen, hat das Robert-Koch-Institut Berlin jetzt seine Testempfehlungen erweitert. Nun sollen durch die Gesundheitsämter auch enge Kontaktpersonen ohne Symptome getestet werden, um einen Ausbruch zu verhindern. Das Bautzener Gesundheitsamt hatte seine Testpraxis bereits seit Beginn der Pandemie entsprechend aufgestellt und auch symptomlose Personen unter den engen Kontaktpersonen getestet.
Abstimmung von Hygienekonzepten in der Kinder- und Jugendarbeit
Auch Angebote offener Kinder- und Jugendarbeit sind mit den neuen Corona-Regeln wieder möglich. Die entsprechende Verordnung sieht dazu eine Abstimmung von Hygienekonzepten der Einrichtungen mit dem Gesundheitsamt vor. Um die Abstimmung zu erleichtern können Träger jetzt ein Muster-Konzept ergänzen und unterschrieben an corona@lra-bautzen.de senden. Sollten sich noch Fragen ergeben, meldet sich das Gesundheitsamt binnen 24 Stunden. Anderenfalls gilt das Konzept als abgestimmt.
Genehmigungen von Hygienekonzepten durch den Landkreis
Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung wird den Landkreisen für wenige Bereiche die Pflicht zur Genehmigung von Hygienekonzepten übertragen. Diese Regelung betrifft nur die folgenden Bereiche: Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Opernhäuser, Freibäder, Freizeit- und Vergnügungsparks. Eine Checkliste, was ein solches Konzept enthalten soll und wie es einzureichen ist, gibt es hier:
Hinweise für Reiserückkehrer aus dem Ausland
Mit Ablauf des 20. Mai 2020 tritt die Sächsische Quarantäne-Verordnung außer Kraft. Rückkehrer aus dem Ausland müssen sich nicht mehr beim Gesundheitsamt melden. Bei Symptomen, die auf eine Corona-Erkrankung deuten, ist der Hausarzt aufzusuchen.
Hinweise zu Himmelfahrt
Vor dem Himmelfahrtstag am 21. Mai 2020 weist das Landratsamt Bautzen noch einmal auf die dann geltenden Beschränkungen hin.
Landratsamt bietet Tests für tschechische Berufspendler an
Aufgrund der aktuellen Pendlerregelungen bietet der Landkreis Bautzen jetzt tschechischen Berufspendlern die Möglichkeit für Corona-Tests an. Für den Test melden sich die Arbeitnehmer oder deren Unternehmen über die Corona-Hotline im Bautzener Gesundheitsamt, um einen Termin zu vereinbaren. Zu diesem Termin muss ein gültiges Ausweisdokument vorgezeigt und eine Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers vorgelegt werden. Das entsprechende Formular gibt es hier zum Download. Der Landkreis Bautzen übernimmt die Hälfe der Testkosten, der verbleibende Kostenteil von rund 30 Euro wird dem Unternehmen in Rechnung gestellt.
Hinweise für Coronavirus-Infizierte und Menschen in Quarantäne
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Quarantäne ist kein Urlaub
Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass eine angeordnete Quarantäne strikt zu befolgen ist. Dazu zählt, dass triftige Gründe für das Verlassen der eigenen Wohnung, wie sie als Ausnahmen der Ausgangsbeschränkungen formuliert sind, nicht für Personen in Quarantäne gelten. Das Verlassen der Wohnung bzw. des Grundstücks ist daher auch nicht für Sport und Bewegung erlaubt. Personen, für die eine Quarantäne angeordnet wurde, haben sich auch im familiären Haushalt so weit wie möglich zu isolieren. Das bedeutet, dass auf gemeinsame Mahlzeiten und die gemeinsame Nutzung von Räumen verzichtet wird. Auch das gemütliche Feierabend-Bier mit dem Nachbar im Garten ist nicht gestattet. Für Personen in Quarantäne gelten zudem besondere Regeln bei der Müllentsorgung.
- Sollte sich der Gesundheitszustand von Personen in Quarantäne verschlechtern, kann zu den Sprechzeiten (Montag, Mittwoch, Freitag: 8.30 – 13.00 Uhr, Dienstag & Donnerstag: 8.30 – 18.00 Uhr) eine Meldung an die Corona-Hotline 03591 5251-12121 erfolgen. Außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte den Bereitschaftsdienst 116117.
- Angehörige von Kontaktpersonen, die durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt wurden, sollen den Kontakt zu anderen Personen vorerst für die Dauer der Quarantäne reduzieren. Sie stehen jedoch nicht unter Quarantäne und unterliegen damit auch nicht den strengen Auflagen.
- Polizei kontrolliert Einhaltung von Quarantäne
In Zusammenarbeit mit der Polizei verschärft das Gesundheitsamt die Kontrolle der angeordneten Quarantänen. Betroffene Personen, die durch die Kontrollanrufe des Gesundheitsamtes nicht erreichbar sind, werden der Polizei gemeldet. Diese sucht die Personen auf. Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne sind eine Straftat. Sie können mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Das gilt auch für die mündliche Anordnung des Gesundheitsamtes. Erste Verfahren wurden bereits eingeleitet. Bitte handeln Sie besonnen – Sie gefährden sonst die Gesundheit Ihrer Mitmenschen!
Hinweise für Unternehmen und Arbeitnehmer
Umfangreiche Informationen finden Unternehmer und Arbeiternehmer auf folgenden Webseiten.
Wichtige Hotlines
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Die Corona-Hotline 03591 5251 12121 des Landkreises Bautzen für medizinische Fragen/Verdachtsfälle/Reiserückkehrer ist werktags von Montag bis Freitag wie folgt besetzt.
Mo: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Di: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Do: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
- Das Bürgertelefon des Landkreises Bautzen für allgemeine Anfragen ist werktags von Montag bis Freitag wie folgt besetzt.
Mo: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Di: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Do: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Telefon: 03591 5251-11511
E-Mail: corona@lra-bautzen.de
- Hotline für Firmen: Beratungszentrum der Sächsischen Aufbaubank
Telefon 0351 4910-1100
- Der Freistaat Sachsen hat eine zentrale Hotline für alle Fragen rund um die Corona-Pandemie eingerichtet. Dort können auch Fragen zu den Allgemeinverfügungen gestellt werden. Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 7.00 bis 18.00 Uhr besetzt.
Telefon: 0800 1000214
E-Mail: corona-av@sms.sachsen.de
- Ökumenisches „Corona-Sorgentelefon“
Telefon 0351 89692890, Montag bis Freitag von 9.00 bis 18.00 Uhr
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Beratungsangebote bei häuslicher Gewalt
Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Ostsachsen
Telefon: 03591 275824
E-Mail: ist-ol-nsl@web.de
Frauenschutzhaus Bautzen
Telefon: 03591 45120
www.fsh-bautzen.de
Downloads
- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 12.05.2020
- Anordnung von Hygiene-Auflagen des Freistaates vom 12.05.2020
- Allgemeinverfügung zur Schließung von Kitas und Schulen vom 12.05.2020
- Allgemeinverfügung zur Regulierung des Betriebes von Grundschulen vom 16.05.2020
- Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung (Änderung) vom 30.04.2020
- Betretungsverbot in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche vom 01.05.2020
- Betretungsverbot für Werkstätten für behinderte Menschen, andere Leistungsanbieter und tagesstrukturierende Angebote vom 12.05.2020
- Anordnung von Schutzmaßnahmen an Krankenhäusern und stationären medizinischen Rehabilitationseinrichtungen des Freistaates vom 12.05.2020
- Betretungsverbot von Tagespflegeeinrichtungen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch vom 12.05.2020
- Regelungen Regelungen für Pflegeeinrichtungen, Wohngemeinschaften pflegebedürftiger Menschen, Hospize vom 12.05.2020Pflegeeinrichtungen, Wohngemeinschaften pflegebedürftiger Menschen, Hospize vom 01.05.2020
- Fragebogen zur Selbsteinschätzung - Corona-Virus-Infektion