Stand: 16:00 Uhr
297 Personen im Landkreis Bautzen mit Corona-Virus infiziert
Stand der Erkrankungen
Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Landkreis Bautzen ist auf 297 (+ 3 zum Vortag) gestiegen. Eine weitere Person im stark betroffenen Radeberger Pflegeheim ist leider verstorben. „Ich spreche der Familie des verstorbenen Patienten mein tief empfundenes Mitgefühl aus“, sagte Landrat Michael Harig. Damit sind bislang fünf Patienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen verstorben.
23 weitere Personen sind wieder gesund. Insgesamt sind damit bislang 144 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen.
Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantänen sinkt auf 529. Insgesamt konnten bislang 1352 Quarantänen aufgehoben werden.
Aktuell werden 13 positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt. Bei zwei dieser Patienten ist ein schwerer Krankheitsverlauf festzustellen.
Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden
-
Gesundheitsamt empfiehlt Tragen von Mundschutzen
Das Bautzener Gesundheitsamt empfiehlt der Bevölkerung das Tragen von Mundschutzen.
https://www.landkreis-bautzen.de/setzen-sie-ein-zeichen-ein-plaedoyer-fuer-das-tragen-von-textilmasken-von-amtsaerztin-dr-jana-gaertner.phpHier gibt es textile Mundschutze aus regionaler Produktion (Auswahl, Preise bitte erfragen)
e.elle Modedesign Bautzen
Bestellung unter Telefon 03591 2729373Schneiderei Schmidt Bautzen
Bestellung unter 03591 491755 oder per E-Mail an info@schneiderei-schmidt.deHaus der Begegnung Kamenz
Bestellung unter Telefon 03578 310432 oder per E-Mail an hdb.kamenz@gmail.comVerstrickt & Zugenäht Kerstin Roschke Hoyerswerda
Bestellung unter 03571 604237Schneiderei Esther Voigt Sohland a.d.Spree
Bestellung unter Telefon 0173 3656340(Sie bieten ebenfalls textile Mundschutze an und wollen in die Liste aufgenommen werden? Dann schreiben Sie uns an corona@lra-bautzen.de)
-
Vereinfachtes Verfahren für Corona-Spendenkonto
Aufgrund von vielfachen Nachfragen von Spendenwilligen hat das Landratsamt Bautzen jetzt ein Corona-Spendenkonto eingerichtet. Eingehende Spenden werden zunächst für die Beschaffung von Stoffen und Nähutensilien zur Herstellung von textilen Mundschutzen der Freiwilligen-Aktion „Helfen Sie den Helfern“ verwendet.
Spendenkonto: IBAN DE 73 855 500 00 100 480 2800
Verwendungszweck: Coronahilfe Landkreis BautzenNeu: Vereinfachtes Verfahren zum Nachweis der Spende
Spenden werden durch Finanzamt im Rahmen des Corona-Maßnahmenpakets jetzt generell und ohne Betragsbegrenzung mit vereinfachtem Nachweis anerkannt. Es genügt als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts (z.B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking). Aus diesem Grund wird das Landratsamt zur Vereinfachung des Verfahrens keine Spendenquittungen mehr ausstellen. -
Informationen zum Hexenbrennen
Den Landkreis erreichen in den letzten Tagen vermehrt Anfragen der Städte und Gemeinden zur Durchführung der Walpurgis- oder Hexenfeuer am 30. April. Hier gibt es wichtige Empfehlungen und Hinweise dazu.
https://www.landkreis-bautzen.de/informationen-zum-hexenbrennen.php
- Häufig gestellte Fragen zu Ausgangsbeschränkungen des Freistaates
https://www.coronavirus.sachsen.de/haeufige-fragen-zu-den-ausgangsbeschraenkungen-und-einschraenkungen-des-oeffentlichen-lebens-5074.html
Hinweise für Reiserückkehrer
-
Auslandsrückkehrer müssen sich bei Gesundheitsamt melden
EU-Bürger, Bürger eines Schengen-assoziierten Staates oder langjährig in Deutschland wohnhafte Personen sowie deren Familien müssen sich nach einem mehrtägigem Auslandsaufenthalt zwingend bei der Corona-Hotline des Gesundheitsamtes unter Telefon 03591 5251-12121 melden. Das gilt auch für Deutsche. Es wird durch das Amt eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.Weitere Informationen:
https://www.coronavirus.sachsen.de/?_cp=%7B%22accordion-content-4444%22%3A%7B%220%22%3Atrue%7D%2C%22previousOpen%22%3A%7B%22group%22%3A%22accordion-content-4444%22%2C%22idx%22%3A0%7D%7D#collapse-content-5972
Liste der Bußgelder bei Verstößen:
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-5983 - Eine Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für den Arbeitgeber oder generelle Abstriche bei Personen ohne Symptome werden im Gesundheitsamt und auch an anderer Stelle nicht durchgeführt. Ausnahme sind die Reiserückkehrer: Hier erfolgt für alle ab 28.3.2020 zurückgekehrten Personen der Testabstrich durch das Gesundheitsamt.
- Sollten Sie Erkältungssymptome haben, ohne dass ein Kontakt zu einem bestätigten Erkrankungsfall bzw. der Aufenthalt in einem Risikogebiet vorangegangen ist, melden Sie sich bitte telefonisch bei Ihrem Hausarzt zur weiteren Diagnostik.
Hinweise für Coronavirus-Infizierte und Menschen in Quarantäne
- Sollte sich der Gesundheitszustand von Personen in Quarantäne verschlechtern, kann zu den Sprechzeiten (Mo bis Fr: 9–17 Uhr, Sa und So: 9–12 Uhr) eine Meldung an die Corona-Hotline 03591 5251-12121 erfolgen. Außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte den Bereitschaftsdienst 116117.
- Angehörige von Kontaktpersonen, die durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt wurden, sollen den Kontakt zu anderen Personen vorerst für die Dauer der Quarantäne reduzieren. Sie stehen jedoch nicht unter Quarantäne und unterliegen damit auch nicht den strengen Auflagen.
- Polizei kontrolliert Einhaltung von Quarantänen
In Zusammenarbeit mit der Polizei verschärft das Gesundheitsamt die Kontrolle der angeordneten Quarantänen. Betroffene Personen, die durch die Kontrollanrufe des Gesundheitsamtes nicht erreichbar sind, werden der Polizei gemeldet. Diese sucht die Personen auf. Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne sind eine Straftat. Sie können mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Das gilt auch für die mündliche Anordnung des Gesundheitsamtes. Erste Verfahren wurden bereits eingeleitet.
Bitte handeln Sie besonnen – Sie gefährden sonst die Gesundheit Ihrer Mitmenschen!
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Flyer.pdf?__blob=publicationFile
Coronavirus-Infektion und häusliche Quarantäne – Merkblatt RKI für Kontaktpersonen
https://www.landkreis-bautzen.de/download/Gesundheitsamt/SMS-Coronavirus-Merkblatt.pdf
Verhalten beim Auftreten von Coronavirus-Infektionen – Merkblatt des Freistaates Sachsen
Hinweise für Unternehmen und Arbeitnehmer
Umfangreiche Informationen finden Unternehmer und Arbeiternehmer unter www.landkreis-bautzen.de/corona sowie auf dem Corona-Portal des Freistaates unter www.coronavirus.sachsen.de.
Wichtige Hotlines
- Die Corona-Hotline des Landkreises Bautzen für medizinische Fragen/Verdachtsfälle/Reiserückkehrer
Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 9.00–17.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr zu erreichen.
Telefon: 03591 5251-12121
-
Bürgertelefon des Landkreises Bautzen für allgemeine Anfragen
Das Bürgertelefon ist von Montag bis Freitag täglich von 9.00–17.00 Uhr besetzt.
Telefon: 03591 5251-11511 / E-Mail: corona@lra-bautzen.de
Hotline für Firmen: Beratungszentrum der Sächsischen Aufbaubank: 0351 4910-1100.
- Der Freistaat Sachsen hat eine zentrale Hotline für alle Fragen rund um die Corona-Pandemie eingerichtet. Dort können auch Fragen zu den Allgemeinverfügungen gestellt werden. Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 7.00–18.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 12.00–18.00 Uhr besetzt. Telefon: 0800 1000214 / E-Mail: corona-av@sms.sachsen.de
- Corona-Sorgentelefon des Berufsbildungszentrum Bautzen (BBZ e.V.)
Telefon 03591 671540, Montag-Freitag von 10.00–14.00 Uhr
- Ökumenisches „Corona-Sorgentelefon“
Telefon 0351 89692890, Montag-Freitag: 9.00–18.00 Uhr
Downloads
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Fassung-RV-SaechsCoronaSchVO_31032020.pdf
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 31.03.2020
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/20-03-31AllgV-VeranS_Verbot-von-Veranstaltungen.pdf
Verbot von Veranstaltungen – Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen vom 31.03.2020
https://www.landkreis-bautzen.de/download/Gesundheitsamt/Fragebogen_Corona.pdf
Fragebogen zur Selbsteinschätzung – Corona-Virus-Infektion
Allgemeine Hinweise
www.coronavirus.sachsen.de
Der Freistaat Sachsen hat ein eigenes Corona-Portal geschaltet: Hier finden sich alle Informationen, Anträge, Merkblätter für jedes Anliegen.
www.landkreis-bautzen.de/corona
Allgemeine Informationen rund um das Corona-Virus und Handlungsempfehlungen