Stand: 14:00 Uhr
Bislang 374 bestätigte Coronavirus-Infektionen im Landkreis Bautzen
Stand der Erkrankungen
Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Landkreis Bautzen ist deutlich auf 374 (+13 zum Vortag) gestiegen. Davon sind 75 Personen erkrankt. Ein Großteil der Neuinfektionen ist in einem ambulanten Pflegedienst aufgetreten und stellt damit eine besondere Herausforderung dar, da nun rund 100 Pflegebedürftige sowie in Folge eventuell deren Angehörige getestet werden müssen.
23 weitere Patienten sind wieder gesund. Insgesamt sind bislang 286 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen. Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantänen steigt auf 176. Insgesamt konnten bislang 1964 Quarantänen aufgehoben werden.
Aktuell werden sechs positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt. Es ist derzeit in einem Fall ein schwerer Verlauf zu verzeichnen.
Bislang sind 13 Patienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen gestorben.
Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden
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Freistaat unterstützt Musikschulen
Sachsens Kulturministerium unterstützt die freien Musikschulen mit einem neuen Sofortprogramm in Höhe von rund 6 Millionen Euro. Mit dem Programm sollen die Einnahmeverluste der freien Musikschulen und der Honorarlehrkräfte aufgrund der Corona-Pandemie ausgeglichen werden. Zudem werden bis zu 60% der Honorarausfälle von freien oder privaten Anbietern von außerschulischem Musikunterricht ersetzt.
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/236611
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Freistaat vereinfacht Haushaltsführung für Kommunen
Neben einem 750 Millionen Euro Stabilisierungspaket unterstützt der Freistaat Sachsen die Kommunen auch mit einer Flexibilisierung haushaltsrechtlicher Regelungen. Dazu zählen unter anderem eine erleichterte Kreditaufnahme oder der Verzicht auf eine Nachtragssatzung Über weitere Lockerungen wird derzeit auch in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden noch verhandelt. Ziel ist es, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden zu sichern.
https://www.ssg-sachsen.de/fileadmin/Redaktion/02_Mitgliederbereich/Fachbereiche/R8/Corona-Virus/Tagesbriefe/2020-05-05_SSG_Tagesbrief-2020-033.pdf
- Dienstbetrieb der Feuerwehren
Zur Wiederaufnahme des regelmäßigen Dienstes der Freiwillige Feuerwehren (siehe Meldung im gestrigen Bericht) wird derzeit eine umfassende Handreichung erarbeitet. Der Kreisbrandmeister wird die Freiwilligen Feuerwehren dazu informieren. Die Wehren werden gebeten, diese Information vor Wiederaufnahme des Dienstes abzuwarten.
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Hinweise zur Nutzung von Außensportanlagen und Spielplätzen
Seit Montag dürfen Außensportanlagen und Spielplätze wieder genutzt werden. Uns erreichen zahlreiche Anfragen, unter welchen Bedingungen geöffnet werden darf.
Für Außensportanlagen gibt es eine detaillierte Beschreibung im Punkt III/12 der Hygieneverordnung unter https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Corona-AV_Hygienemassnahmen_30_April_2020.pdf
Sportvereine dürfen unter Einhaltung der Kontakt-, Hygiene- und Abstandsregeln sportlich tätig werden. Somit Technik- und Ausdauertraining auch bei Fußball- und Handballvereinen möglich, etwa im Rahmen von Stationstraining. Trainingseinheiten mit Mannschaftssportcharakter sind weiterhin untersagt. Auch Fitnessstudios und Yogakurse könnten auf einem Sportplatz zusammenkommen und Kurse anbieten – stets unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.
Für Spielplätze sieht die Verordnung eine Abstimmung zu speziellen hygienischen Nutzungskonzepten mit den Landratsämtern vor. Das Bautzener Gesundheitsamt hat dafür ein Konzept formuliert. Dieses ist von Städten und Gemeinden zu bestätigen.
Download „Hygienekonzept zur Öffnung von Spielplätzen“:
https://www.landkreis-bautzen.de/Ordnungsamt/Hygienekonzept_zur_Oeffnung_von_Spielplaetzen.pdf -
Gesundheitsamt empfiehlt Tragen von Mundschutzen
Das Bautzener Gesundheitsamt empfiehlt der Bevölkerung das Tragen von Mundschutzen.
https://www.landkreis-bautzen.de/setzen-sie-ein-zeichen-ein-plaedoyer-fuer-das-tragen-von-textilmasken-von-amtsaerztin-dr-jana-gaertner.php
Hier gibt es textile Mundschutze aus regionaler Produktion (Auswahl, Preise bitte erfragen)
https://www.landkreis-bautzen.de/textile-mundschutze-aus-regionaler-produktion.php
Hinweise für Reiserückkehrer
- Auslandsrückkehrer müssen sich bei Gesundheitsamt melden
EU-Bürger, Bürger eines Schengen-assoziierten Staates oder langjährig in Deutschland wohnhafte Personen sowie deren Familien müssen sich nach einem mehrtägigen Auslandsaufenthalt zwingend bei der Corona-Hotline des Gesundheitsamtes unter Telefon 03591 5251 12121 melden. Das gilt auch für Deutsche. Es wird durch das Amt eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Eine entsprechende Verordnung des Freistaates vom 9. April wurde jetzt bis 20. Mai 2020 verlängert.
- Eine Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für den Arbeitgeber oder generelle Abstriche bei Personen ohne Symptome werden im Gesundheitsamt und auch an anderer Stelle nicht durchgeführt. Ausnahme sind die Reiserückkehrer: Hier erfolgt für alle ab 28.3.2020 zurückgekehrten Personen der Testabstrich durch das Gesundheitsamt.
- Sollten Sie Erkältungssymptome haben, ohne dass ein Kontakt zu einem bestätigten Erkrankungsfall bzw. der Aufenthalt in einem Risikogebiet vorangegangen ist, melden Sie sich bitte telefonisch bei Ihrem Hausarzt zur weiteren Diagnostik.
Hinweise für Coronavirus-Infizierte und Menschen in Quarantäne
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Quarantäne ist kein Urlaub
Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass eine angeordnete Quarantäne strikt zu befolgen ist. Dazu zählt, dass triftige Gründe für das Verlassen der eigenen Wohnung, wie sie als Ausnahmen der Ausgangsbeschränkungen formuliert sind, nicht für Personen in Quarantäne gelten. Das Verlassen der Wohnung bzw. des Grundstücks ist daher auch nicht für Sport und Bewegung erlaubt. Personen, für die eine Quarantäne angeordnet wurde, haben sich auch im familiären Haushalt so weit wie möglich zu isolieren. Das bedeutet, dass auf gemeinsame Mahlzeiten und die gemeinsame Nutzung von Räumen verzichtet wird. Auch das gemütliche Feierabend-Bier mit dem Nachbar im Garten ist nicht gestattet. Für Personen in Quarantäne gelten zudem besondere Regeln bei der Müllentsorgung.
- Sollte sich der Gesundheitszustand von Personen in Quarantäne verschlechtern, kann zu den Sprechzeiten (Montag, Mittwoch, Freitag: 8.30 – 13.00 Uhr, Dienstag & Donnerstag: 8.30 – 18.00 Uhr) eine Meldung an die Corona-Hotline 03591 5251-12121 erfolgen. Außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte den Bereitschaftsdienst 116117.
- Angehörige von Kontaktpersonen, die durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt wurden, sollen den Kontakt zu anderen Personen vorerst für die Dauer der Quarantäne reduzieren. Sie stehen jedoch nicht unter Quarantäne und unterliegen damit auch nicht den strengen Auflagen.
- Polizei kontrolliert Einhaltung von Quarantäne
In Zusammenarbeit mit der Polizei verschärft das Gesundheitsamt die Kontrolle der angeordneten Quarantänen. Betroffene Personen, die durch die Kontrollanrufe des Gesundheitsamtes nicht erreichbar sind, werden der Polizei gemeldet. Diese sucht die Personen auf. Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne sind eine Straftat. Sie können mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Das gilt auch für die mündliche Anordnung des Gesundheitsamtes. Erste Verfahren wurden bereits eingeleitet. Bitte handeln Sie besonnen – Sie gefährden sonst die Gesundheit Ihrer Mitmenschen!
Hinweise für Unternehmen und Arbeitnehmer
Umfangreiche Informationen finden Unternehmer und Arbeiternehmer auf folgenden Webseiten.
Wichtige Hotlines
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Die Corona-Hotline 03591 5251 12121 des Landkreises Bautzen für medizinische Fragen/Verdachtsfälle/Reiserückkehrer ist werktags von Montag bis Freitag wie folgt besetzt.
Mo: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Di: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Do: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
- Das Bürgertelefon des Landkreises Bautzen für allgemeine Anfragen ist werktags von Montag bis Freitag wie folgt besetzt.
Mo: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Di: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Do: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Telefon: 03591 5251-11511
E-Mail: corona@lra-bautzen.de
- Hotline für Firmen: Beratungszentrum der Sächsischen Aufbaubank
Telefon 0351 4910-1100
- Der Freistaat Sachsen hat eine zentrale Hotline für alle Fragen rund um die Corona-Pandemie eingerichtet. Dort können auch Fragen zu den Allgemeinverfügungen gestellt werden. Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 7.00 bis 18.00 Uhr besetzt.
Telefon: 0800 1000214
E-Mail: corona-av@sms.sachsen.de
- Ökumenisches „Corona-Sorgentelefon“
Telefon 0351 89692890, Montag bis Freitag von 9.00 bis 18.00 Uhr
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Beratungsangebote bei häuslicher Gewalt
Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Ostsachsen
Telefon: 03591 275824
E-Mail: ist-ol-nsl@web.de
Frauenschutzhaus Bautzen
Telefon: 03591 45120
www.fsh-bautzen.de
Downloads
- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 12.05.2020
- Anordnung von Hygiene-Auflagen des Freistaates vom 12.05.2020
- Allgemeinverfügung zur Schließung von Kitas und Schulen vom 12.05.2020
- Allgemeinverfügung zur Regulierung des Betriebes von Grundschulen vom 16.05.2020
- Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung (Änderung) vom 30.04.2020
- Betretungsverbot in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche vom 01.05.2020
- Betretungsverbot für Werkstätten für behinderte Menschen, andere Leistungsanbieter und tagesstrukturierende Angebote vom 12.05.2020
- Anordnung von Schutzmaßnahmen an Krankenhäusern und stationären medizinischen Rehabilitationseinrichtungen des Freistaates vom 12.05.2020
- Betretungsverbot von Tagespflegeeinrichtungen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch vom 12.05.2020
- Regelungen Regelungen für Pflegeeinrichtungen, Wohngemeinschaften pflegebedürftiger Menschen, Hospize vom 12.05.2020Pflegeeinrichtungen, Wohngemeinschaften pflegebedürftiger Menschen, Hospize vom 01.05.2020
- Fragebogen zur Selbsteinschätzung - Corona-Virus-Infektion