Bautzen, DER LANDKREIS

Corona-Bericht Landkreis Bautzen vom 06.04.2020

06.04.2020

Stand: 15:00 Uhr

214 Personen im Landkreis Bautzen mit Corona-Virus infiziert

Stand der Erkrankungen

Die Zahl der bestätigten Corona-Infizierten im Landkreis Bautzen ist auf 214 (+ 7 zum Vortag) gestiegen.

In Quarantäne befinden sich derzeit noch 465. Insgesamt konnten bislang 1061 Quarantänen aufgehoben werden.

Fünf weitere Patienten sind wieder gesund. Insgesamt sind damit bislang 48 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen.  

Aktuell werden acht positiv getestete Personen vorsichtshalber in einer Klinik behandelt.

Zwei Patienten sind bisher im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen verstorben.

    
Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden

  • Helfen Sie den Helfern – erste Masken werden ausgeliefert
    Die ersten Textil-Masken der Nähaktion „Helfen Sie den Helfern“ sind heute durch das Landratsamt Bautzen an Pflegeheime im Landkreis Bautzen versendet worden. Die Ehrenamtsbeauftragte Dunja Reichelt konnte die Masken heute im Deutsch-Sorbischen Volkstheater von Intendant Lutz Hillmann in Empfang nehmen. Die Mitarbeiterinnen des Theaterfundus hatten die Masken gewaschen und gebügelt. Versehen mit einer Gebrauchsanweisung gingen rund 100 Masken heute in die Post. Alle weiteren Masken werden über das Verteilzentrum des Krisenstabes an Pflegeheime und Pflegedienst ausgeliefert.
     
  • Schule: Notbetreuung auch in den Osterferien
    Für Eltern mit systemrelevanten Berufen wird die Notbetreuung auch in den Osterferien angeboten. Die Schülerinnen und Schüler (Grundschulen/Förderschulen) müssen dort jedoch keine Aufgaben lösen. Derzeit werden rund 1.000 Kinder von sonst 14.000 Kindern in Kindertagessstätten sowie rund 400 der sonst 12.500 Schülerinnen und Schüler im Landkreis Bautzen betreut.
     
  • Informationen für Menschen in Pflegeberufen, Alltagsbegleiter und pflegende Angehörige
    https://www.zusammengegencorona.de/informieren/gesundheit-und-pflege/
    https://www.coronavirus.sachsen.de/gesundheit-und-soziales-4138.html#a-4957
     
  • Derzeit keine Kampfmittelbeseitigung durch den Freistaat
    Der Kampfmittelbeseitigungsdienst des Freistaates Sachsen informiert, dass derzeit keine Beseitigung von Kampfmitteln vorgenommen wird. Erdeingreifende Baumaßnahmen, bei denen Kampfmittel freigelegt werden könnten, sind einzustellen bzw. gar nicht zu beginnen. Weiterhin durchgeführt werden jedoch Sondierungen ohne Eingriffe in das Erdreich.
     
  • Verhalten an Eisdielen
    Das Landratsamt erreichen Nachfragen, wie die Corona-Schutz-Verordnung mit Blick auf Eisdielen interpretiert werden soll. Hierzu hat der Freistaat erklärt, dass der Straßenverkauf möglich ist und dies auch für den sofortigen Verzehr (Waffel/Becher) gilt. Es sollen bevorzugt Abholungen vorgenommen werden. Die Hygienevorschriften des Sozialministeriums sind einzuhalten. Der Verzehr direkt vor der Eisdiele ist nicht möglich. Eiskaufende haben sich sofort nach Kauf des Eises zu entfernen. Menschenansammlungen sind unbedingt zu vermeiden. Jegliche Verweilgelegenheiten (insbesondere Tische, Stühle und Bänke) sind zu entfernen. Gleiches gilt für Imbisse.
     
  • #feldversuch: Studenten als Saisonarbeitskräfte gesucht
    Der Freistaat ruft Sachsens Studierende auf, kurzfristig als Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft mitzuarbeiten. Menschen, die an der Mitarbeit auf Zeit in Land- und Forstwirtschaft, Obst-, Garten- und Weinbau interessiert sind, können sich über Plattformen wie www.daslandhilft.de eintragen. Zugleich ruft der sächsische Landwirtschaftsminister die Betriebe der Branche auf, ihren Bedarf an Saisonarbeitskräften auf den Plattformen einzutragen.
    www.daslandhilft.de

Hinweise für Reiserückkehrer

  • Gesundheitsamt testet alle Auslandsrückkehrer
    Das Gesundheitsamt Bautzen testet alle Reiserückkehrer mit Rückkehr ab 28. März 2020 auf das Corona-Virus. Dies gilt für alle Auslandsreisen unabhängig davon, ob die besuchten Länder als Risikogebiete bewertet wurden. Getestet wird auch, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen. Reiserückkehrer werden dringend aufgefordert, sich in jedem Fall an die Corona-Hotline des Landratsamtes unter Telefon 03591 5251 12121 (Mo bis Fr: 9–17 Uhr, Sa und So: 9–12 Uhr) zu wenden. Wenn Sie Erkältungssymptome bemerkt haben, verständigen Sie zusätzlich Ihren Hausarzt, dieser soll entscheiden, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und nur er kann diese auch ausstellen. Der Hausarzt ist außerdem für die Medikamentenverordnung und ggf. zusätzliche therapeutische Maßnahmen zuständig.
     
  • Eine Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für den Arbeitgeber oder generelle Abstriche bei Personen ohne Symptome werden im Gesundheitsamt und auch an anderer Stelle nicht durchgeführt. Ausnahme sind die Reiserückkehrer: Hier erfolgt für alle ab 28.03.2020 zurückgekehrten Personen der Testabstrich durch das Gesundheitsamt.
     
  • Sollten Sie Erkältungssymptome haben, ohne dass ein Kontakt zu einem bestätigten Erkrankungsfall bzw. der Aufenthalt in einem Risikogebiet vorangegangen ist, melden Sie sich bitte telefonisch bei Ihrem Hausarzt zur weiteren Diagnostik.
     
  • Bitte beachten Sie: Nicht jeder Urlaubsrückkehrer befindet sich automatisch in Quarantäne.
     
  • Die internationalen Risikogebiete wurden zuletzt aktualisiert am 02.04.2020. Niederlande, Schweiz, USA und Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland wurden hinzugefügt (zuvor waren nur einige Regionen in der Schweiz und den USA als internationale Risikogebiete ausgewiesen). Seit dem 31.03.2020 weist das RKI keine besonders betroffenen Gebiete in Deutschland mehr aus. In vielen Landkreisen gibt es Ausbrüche mit zum Teil großen Fallzahlen.
    https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

Hinweise für Coronavirus-Infizierte und Menschen in Quarantäne

  • Sollte sich der Gesundheitszustand von Personen in Quarantäne verschlechtern, kann zu den Sprechzeiten (Mo-Fr: 9-17 Uhr, Sa-So: 9-12 Uhr) eine Meldung an die Corona-Hotline 03591 5251-12121 erfolgen. Außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte den Bereitschaftsdienst 116117.
  • Angehörige von Kontaktpersonen, die durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt wurden, sollen den Kontakt zu anderen Personen vorerst für die Dauer der Quarantäne reduzieren. Die Angehörigen stehen jedoch nicht unter Quarantäne und unterliegen damit auch nicht den strengen Auflagen.
  • Polizei kontrolliert Einhaltung von Quarantänen
    In Zusammenarbeit mit der Polizei verschärft das Gesundheitsamt die Kontrolle der angeordneten Quarantänen. Betroffene Personen, die durch die Kontrollanrufe des Gesundheitsamtes nicht erreichbar sind, werden der Polizei gemeldet. Diese sucht die Personen auf. Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne sind eine Straftat. Sie können mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Das gilt auch für die mündliche Anordnung des Gesundheitsamtes. Erste Verfahren wurden bereits eingeleitet. Bitte handeln Sie besonnen – Sie gefährden sonst die Gesundheit Ihrer Mitmenschen!

Wichtige Hotlines

  • Die Corona-Hotline des Landkreises Bautzen für medizinische Fragen/Verdachtsfälle/Reiserückkehrer
    Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 9.00 – 17.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr zu erreichen.
    Telefon: 03591 5251-12121 
     
  • Bürgertelefon des Landkreises Bautzen für allgemeine Anfragen
    Das Bürgertelefon ist von Montag bis Freitag täglich von 9.00 – 17.00 Uhr besetzt.
    Telefon: 03591 5251-11511 / E-Mail: corona@lra-bautzen.de
    Hotline für Firmen: Beratungszentrum der Sächsischen Aufbaubank: 0351 4910- 1100.
     
  • Der Freistaat Sachsen hat eine zentrale Hotline für alle Fragen rund um die Corona-Pandemie eingerichtet. Dort können auch Fragen zu den Allgemeinverfügungen gestellt werden. Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 7.00 – 18.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 12.00 – 18.00 Uhr besetzt. Telefon: 0800 1000214 / E-Mail: corona-av@sms.sachsen.de
  • Corona-Sorgentelefon des Berufsbildungszentrum Bautzen (BBZ e.V.)
    Telefon 03591 671540, Montag bis Freitag von 10.00 Uhr – 14.00 Uhr 

  • Ökumenisches „Corona-Sorgentelefon“
    Telefon 0351 89692890, Montag bis Freitag: 9.00 – 18.00 Uhr  

     

Hinweise für Unternehmen und Arbeitnehmer

Umfangreiche Informationen finden Unternehmer und Arbeiternehmer unter www.landkreis-bautzen.de/corona sowie auf dem Corona-Portal des Freistaates unter www.coronavirus.sachsen.de.

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Allgemeine Hinweise

www.coronavirus.sachsen.de
Zentrales Corona-Pandemie-Portal des Freistaates Sachsen

www.landkreis-bautzen.de/corona
Allgemeine Informationen rund um das Corona-Virus und Handlungsempfehlungen