Status: 13:30 Uhr
Bislang 496 bestätigte Coronavirus-Infektionen im Landkreis Bautzen
Stand der Erkrankungen
Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Landkreis Bautzen beträgt weiterhin 496 (+ 0) gestiegen. Davon sind 37 Personen erkrankt. Während am Pfingstwochenende keine Tests durchgeführt werden mussten, werden heute einige Verdachtsfälle durch das Gesundheitsamt getestet. Hier handelt es sich um Kontaktpersonen von Infizierten, die sich bereits in Quarantäne befinden.
Zwölf weitere Personen gelten als genesen. Damit haben 440 Patienten ihre Infektion überstanden. Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantänen sinkt deutlich auf 82. Insgesamt konnten 2760 Quarantänen aufgehoben werden.
Aktuell werden fünf positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt. Es ist derzeit in zwei Fällen ein schwerer Verlauf zu verzeichnen.
Bisher sind 19 Patienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gestorben.
Die Zahl der Neuinfektionen der letzten sieben Tage liegt bei 11. Der kritische Wert für notwendige Verschärfungen der Corona-Maßnahmen liegt für den Landkreis Bautzen bei 150 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen.
Transparenzhinweis: Dieser Zahl liegen die in unseren Corona-Berichten veröffentlichten Neuinfektionen zu Grunde. Aufgrund des Redaktionsschlusses für den Bericht kann es in Einzelfällen zu Abweichungen von den im Gesundheitsamt registrierten Infektionsmeldungen eines Tages kommen.
Neue Zeiten für Corona-Hotline
Das Gesundheitsamt passt die Sprechzeiten für die Corona-Hotline 03591 5251 12121 an das Anfrageaufkommen an. Die Hotline ist ab sofort nur noch werktags zu den folgenden Zeiten besetzt.
Mo: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Di: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Do: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Finanzämter öffnen für Vorsprachen mit Terminanmeldung
Mitarbeiter der sächsischen Finanzämter stehen ab 8. Juni 2020 den Bürgern in den Informations- und Annahmestellen wieder persönlich zur Verfügung. Um Infektionsrisiken zu minimieren sowie Wartezeiten zu vermeiden, ist ein Besuch bis auf weiteres nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung eines festen Termins möglich.
Abstimmung von Hygienekonzepten in der Kinder- und Jugendarbeit
Auch Angebote offener Kinder- und Jugendarbeit sind mit den neuen Corona-Regeln wieder möglich. Die entsprechende Verordnung sieht dazu eine Abstimmung von Hygienekonzepten der Einrichtungen mit dem Gesundheitsamt vor. Um die Abstimmung zu erleichtern können Träger jetzt ein Muster-Konzept ergänzen und unterschrieben an corona@lra-bautzen.de senden. Sollten sich noch Fragen ergeben, meldet sich das Gesundheitsamt binnen 24 Stunden. Anderenfalls gilt das Konzept als abgestimmt.
Genehmigungen von Hygienekonzepten durch den Landkreis
Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung wird den Landkreisen für wenige Bereiche die Pflicht zur Genehmigung von Hygienekonzepten übertragen. Diese Regelung betrifft nur die folgenden Bereiche: Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Opernhäuser, Freibäder, Freizeit- und Vergnügungsparks. Eine Checkliste, was ein solches Konzept enthalten soll und wie es einzureichen ist, gibt es hier:
Hinweise für Auslandsrückkehrer
Aktuelle Regeln für Reiserückkehrer aus dem Ausland
Rückkehrer aus dem Ausland müssen sich beim Gesundheitsamt melden, wenn sie aus Ländern einreisen, die außerhalb der EU liegen. Zur EU zählen in diesem Sinne auch Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Großbritannien, Nordirland.
Diese Einreisenden sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise in ihre Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Außerdem muss das Gesundheitsamt informiert werden. Bei Krankheitssymptomen ist ebenfalls das Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren.
Für die genannten EU-Länder gelten die Pflichten nur, wenn Personen aus einem Land einreisen, das in den letzten sieben Tagen in Summe 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner meldete.
Ausnahmen gelten für Saisonarbeitskräfte, Personen im Transportwesen, das Personal kritischer Sektoren und Durchreisende.
Hinweise für Coronavirus-Infizierte und Menschen in Quarantäne
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Quarantäne ist kein Urlaub
Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass eine angeordnete Quarantäne strikt zu befolgen ist. Dazu zählt, dass triftige Gründe für das Verlassen der eigenen Wohnung, wie sie als Ausnahmen der Ausgangsbeschränkungen formuliert sind, nicht für Personen in Quarantäne gelten. Das Verlassen der Wohnung bzw. des Grundstücks ist daher auch nicht für Sport und Bewegung erlaubt. Personen, für die eine Quarantäne angeordnet wurde, haben sich auch im familiären Haushalt so weit wie möglich zu isolieren. Das bedeutet, dass auf gemeinsame Mahlzeiten und die gemeinsame Nutzung von Räumen verzichtet wird. Auch das gemütliche Feierabend-Bier mit dem Nachbar im Garten ist nicht gestattet. Für Personen in Quarantäne gelten zudem besondere Regeln bei der Müllentsorgung.
- Sollte sich der Gesundheitszustand von Personen in Quarantäne verschlechtern, kann zu den Sprechzeiten (Montag, Mittwoch, Freitag: 8.30 – 13.00 Uhr, Dienstag & Donnerstag: 8.30 – 18.00 Uhr) eine Meldung an die Corona-Hotline 03591 5251-12121 erfolgen. Außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte den Bereitschaftsdienst 116117.
- Angehörige von Kontaktpersonen, die durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt wurden, sollen den Kontakt zu anderen Personen vorerst für die Dauer der Quarantäne reduzieren. Sie stehen jedoch nicht unter Quarantäne und unterliegen damit auch nicht den strengen Auflagen.
- Polizei kontrolliert Einhaltung von Quarantäne
In Zusammenarbeit mit der Polizei verschärft das Gesundheitsamt die Kontrolle der angeordneten Quarantänen. Betroffene Personen, die durch die Kontrollanrufe des Gesundheitsamtes nicht erreichbar sind, werden der Polizei gemeldet. Diese sucht die Personen auf. Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne sind eine Straftat. Sie können mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Das gilt auch für die mündliche Anordnung des Gesundheitsamtes. Erste Verfahren wurden bereits eingeleitet. Bitte handeln Sie besonnen – Sie gefährden sonst die Gesundheit Ihrer Mitmenschen!
Hinweise für Unternehmen und Arbeitnehmer
Umfangreiche Informationen finden Unternehmer und Arbeiternehmer auf folgenden Webseiten.
Wichtige Hotlines
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Die Corona-Hotline 03591 5251 12121 des Landkreises Bautzen für medizinische Fragen/Verdachtsfälle/Reiserückkehrer ist werktags von Montag bis Freitag wie folgt besetzt.
Mo: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Di: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Do: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
- Das Bürgertelefon des Landkreises Bautzen für allgemeine Anfragen ist werktags von Montag bis Freitag wie folgt besetzt.
Mo: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Di: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Do: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Telefon: 03591 5251-11511
E-Mail: corona@lra-bautzen.de
- Hotline für Firmen: Beratungszentrum der Sächsischen Aufbaubank
Telefon 0351 4910-1100
- Der Freistaat Sachsen hat eine zentrale Hotline für alle Fragen rund um die Corona-Pandemie eingerichtet. Dort können auch Fragen zu den Allgemeinverfügungen gestellt werden. Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 7.00 bis 18.00 Uhr besetzt.
Telefon: 0800 1000214
E-Mail: corona-av@sms.sachsen.de
- Ökumenisches „Corona-Sorgentelefon“
Telefon 0351 89692890, Montag bis Freitag von 9.00 bis 18.00 Uhr
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Beratungsangebote bei häuslicher Gewalt
Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Ostsachsen
Telefon: 03591 275824
E-Mail: ist-ol-nsl@web.de
Frauenschutzhaus Bautzen
Telefon: 03591 45120
www.fsh-bautzen.de
Downloads
- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 03.06.2020
- Anordnung von Hygiene-Auflagen des Freistaates vom 12.05.2020
- Allgemeinverfügung zur Schließung von Kitas und Schulen vom 12.05.2020
- Allgemeinverfügung für den Betrieb von Grundschulen vom 16.05.2020
- Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung vom 19.05.2020
- Betretungsverbot in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche vom 01.05.2020
- Betretungsverbot für Werkstätten für behinderte Menschen, andere Leistungsanbieter und tagesstrukturierende Angebote vom 12.05.2020
- Anordnung von Schutzmaßnahmen an Krankenhäusern und stationären medizinischen Rehabilitationseinrichtungen des Freistaates vom 12.05.2020
- Betretungsverbot von Tagespflegeeinrichtungen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch vom 12.05.2020
- Regelungen für Pflegeeinrichtungen, Wohngemeinschaften pflegebedürftiger Menschen, Hospize vom 12.05.2020
- Fragebogen zur Selbsteinschätzung - Corona-Virus-Infektion
- Regelungen für stationäre Pflegeeinrichtungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen, Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen sowie Hospize vom 28.05.2020