Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte am 16.06.2025 die Genehmigung zur Errichtung eines 50,11 Meter hohen Stahlgitterturmes einschließlich der notwendigen Infrastruktur für eine Mobilfunkanlage in 02999 Lohsa, Gemarkung Särchen Flur 1, Flurstück 176 (Aktenzeichen 632.20231842).
Verfügender Teil der Baugenehmigung
Nach Maßgabe der eingereichten Bauvorlagen und der mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauzeichnungen sowie unter Beachtung der im weiteren Bescheid enthaltenen Auflagen wird für das Vorhaben die Baugenehmigung erteilt.
Ihre Rechte
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form, schriftformersetzend oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten..
Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:
Auslegung der Unterlagen
Als Nachbar im Sinne der Sächsischen Bauordnung können Sie die vollständige Baugenehmigung und die Verfahrensakte im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, Zimmer 109, während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Bauordnungsrechtliche Verfahren":
Zustellung der Baugenehmigung an die Nachbarn
Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt 33/2026 vom 19.08.2026 gilt die Baugenehmigung als den Nachbarn zugestellt.
- Elektronisches Amtsblatt 33/2026 barrierearmes Dokument
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für die Erteilung der Baugenehmigung sowie der öffentlichen Bekanntmachung können Sie auf Revosax, einer Seite des Freistaates Sachsen nachlesen:
- https://www.revosax.sachsen.de/saechsische-bauordnung/63 Sächsische Bauordnung, § 63 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- https://www.revosax.sachsen.de/saechsische_bauordnung/70 Sächsische Bauordnung, § 70 Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit