Bautzen, DER LANDKREIS

Bau eines Antennenträgers in Radeberg genehmigt

09.09.2026

Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte mit Bescheid vom 03.09.2026 die Baugenehmigung zur Errichtung eines Antennenträgers (20 Meter Stahlgittermast) mit Outdoorsystemtechnik in 01454 Radeberg, Ortsteil Ullersdorf, Gemarkung Ullersdorf, Flurstück 93/a (Aktenzeichen 632.20260271).

Ihre Rechte

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form, schriftformersetzend oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten..

Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:

Auslegung der Unterlagen

Als Nachbar im Sinne der Sächsischen Bauordnung können Sie die vollständige Baugenehmigung und die Verfahrensakte im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, Zimmer E09 während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Bauordnungsrechtliche Verfahren":

Zustellung an die Nachbarn

Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt 36/2026 vom 09.09.2026 gilt die Baugenehmigung als den Nachbarn zugestellt.

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die Erteilung der Baugenehmigung sowie der öffentlichen Bekanntmachung können Sie auf Revosax, einer Seite des Freistaates Sachsen nachlesen: