Bautzen, DER LANDKREIS

Aufstufung einer öffentlichen Straße in der Stadt Weißenberg

Karte zur Umstufungsverfügung
11.05.2026

Das Landratsamt Bautzen, Straßen- und Tiefbauamt, hat am 04.05.2026 folgende straßenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen: Aktenzeichen: 650.1522:WBG-SÄR-21-ÖFW24_T.v.Kirschallee                                

Inhalt der Allgemeinverfügung

Im Gebiet der Stadt Weißenberg wird der innerhalb der Ortslage Särka verlaufende 0,233 km lange Teil des öffentlichen Feld- und Waldweges „Kirschallee“ zur Ortsstraße aufgestuft.

Gründe für die Aufstufung

Für die Umstufung von öffentlichen Feld- und Waldwegen ist das Landratsamt als untere Straßenaufsichtsbehörde zuständig. Die Stadt Weißenberg hatte die Aufstufung des Teilabschnittes vom öffentlichen Feld- und Waldweg zur Ortsstraße beim Landratsamt Bautzen beantragt. Der aufgestufte Teilabschnitt war nicht in die zutreffende Straßenklasse eingeordnet. Er dient innerhalb der geschlossenen Ortslage dem allgemeinen Verkehr, insbesondere der Erschließung anliegender Grundstücke. Er ist deshalb zur Ortsstraße aufzustufen.

Auslegung der Umstufungsverfügung

Die Umstufungsverfügung und die dazugehörige Karte können Sie vom 13.05.2026 bis zum 27.05.2026 im Landratsamt Bautzen, Straßen- und Tiefbauamt, Bahnhofstraße 4 in 02625 Bautzen, einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu vorher einen Termin.

Bekanntmachung und Wirksamwerden

Die Umstufungsverfügung wird im Elektronischen Amtsblatt 19/2026 vom 13.05.2026 veröffentlicht und gilt mit Ablauf der Niederlegungsfrist am 27.05.2026, 24:00 Uhr, als bekannt gegeben.

    Ihre Rechte

    Gegen diese Umstufungsverfügung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (bis zum 29.06.2026, 24:00 Uhr) Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift beim Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen einzulegen.

    Bautzen, den 04.05.2026

    Carina Rossille; Amtsleiterin Straßen- und Tiefbauamt                                                                                                                                               

    Rechtsgrundlage

    Ihr Kontakt im Landratsamt

    Für Ihre Fragen zur Umstufungsverfügung nutzen Sie bitte den Kontakt auf der Seite dieser Dienstleistung: