Straße "Am Dorfwasser" wird zur Ortsstraße aufgestuft
Das Landratsamt Bautzen, Straßen- und Tiefbauamt, hat am 16.07.2026 eine straßenrechtliche Allgemeinverfügung mit dem Aktenzeichen 650.1522:RDG-ULL-25-Aufstufung EW17-Am Dorfwasser zur Ortstraße erlassen.
Inhalt der Allgemeinverfügung
In der Großen Kreisstadt Radeberg wird die 0,119 km lange Straße mit der Bezeichnung “Am Dorfwasser” zur Ortsstraße aufgestuft.
Gründe für die Aufstufung
Die Straße war bisher gewidmet als Eigentümerweg Nummer 17 der Altgemeinde Ullersdorf. Sie war nicht in die zutreffende Straßenklasse eingeordnet. Eigentümerwege sind Wege, die vom Eigentümer des Wegegrundstückes in unwiderruflicher Weise dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt wurden. Die umzustufende Straße dient innerhalb der geschlossenen Ortslage dem allgemeinen Verkehr, insbesondere der Erschließung anliegender Grundstücke und ist deshalb als Ortsstraße einzustufen. Die Umstufung von sonstigen öffentlichen Straßen verfügt das Landratsamt als untere Straßenaufsichtsbehörde
Auslegung der Umstufungsverfügung
Die Umstufungsverfügung und die dazugehörige Karte können Sie vom 22.07.2026 bis zum 05.08.2026 im Landratsamt Bautzen, Straßen- und Tiefbauamt, Bahnhofstraße 4 in 02625 Bautzen einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu vorher einen Termin.
Bekanntmachung und Wirksamwerden
Die Umstufungsverfügung wird im Elektronischen Amtsblatt 29/2026 veröffentlicht gilt mit Ablauf der Niederlegungsfrist am 05.08.2026, 24:00 Uhr, als bekannt gegeben.
- Elektronisches Amtsblatt 29/2026 barrierearmes Dokument
Rechtsgrundlage
- https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4785 Sächsisches Straßengesetz: Webseite der Sächsischen Staatskanzlei
Ihr Kontakt im Landratsamt
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