Bautzen, DER LANDKREIS

Aufstufung einer öffentlichen Straße in der Stadt Radeberg

22.07.2026

Straße "Am Dorfwasser" wird zur Ortsstraße aufgestuft

Das Landratsamt Bautzen, Straßen- und Tiefbauamt, hat am 16.07.2026 eine straßenrechtliche Allgemeinverfügung mit dem Aktenzeichen 650.1522:RDG-ULL-25-Aufstufung EW17-Am Dorfwasser zur Ortstraße erlassen.

Inhalt der Allgemeinverfügung

In der Großen Kreisstadt Radeberg wird die 0,119 km lange Straße mit der Bezeichnung “Am Dorfwasser” zur Ortsstraße aufgestuft.

Gründe für die Aufstufung

Die Straße war bisher gewidmet als Eigentümerweg Nummer 17 der Altgemeinde Ullersdorf. Sie war nicht in die zutreffende Straßenklasse eingeordnet. Eigentümerwege sind Wege, die vom Eigentümer des Wegegrundstückes in unwiderruflicher Weise dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt wurden. Die umzustufende Straße dient innerhalb der geschlossenen Ortslage dem allgemeinen Verkehr, insbesondere der Erschließung anliegender Grundstücke und ist deshalb als Ortsstraße einzustufen. Die Umstufung von sonstigen öffentlichen Straßen verfügt das Landratsamt als untere Straßenaufsichtsbehörde

Auslegung der Umstufungsverfügung

Die Umstufungsverfügung und die dazugehörige Karte können Sie vom 22.07.2026 bis zum 05.08.2026 im Landratsamt Bautzen, Straßen- und Tiefbauamt, Bahnhofstraße 4 in 02625 Bautzen einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu vorher einen Termin.

Bekanntmachung und Wirksamwerden

Die Umstufungsverfügung wird im Elektronischen Amtsblatt 29/2026 veröffentlicht gilt mit Ablauf der Niederlegungsfrist am 05.08.2026, 24:00 Uhr, als bekannt gegeben.

Rechtsgrundlage

Ihr Kontakt im Landratsamt

Für Ihre Fragen zur Umstufungsverfügung nutzen Sie bitte den Kontakt auf der Seite dieser Dienstleistung: