Talstraße wird zur Ortsstraße aufgestuft
Das Landratsamt Bautzen, Straßen- und Tiefbauamt, hat am 14.04.2026 folgende straßenrechtliche Allgemeinverfügung unter dem Aktenzeichen 650.1522:DOG_COS_26-BÖW41Gau-Talstr.Anschl. K7258 erlassen:
Inhalt der Allgemeinverfügung
In der Gemeinde Doberschau-Gaußig wird die Straße mit der Bezeichnung “Talstraße", Ortsteil Cossern – Anschluss an die Kreisstraße 7258, welche bisher als beschränkt öffentlicher Weg Nummer 41 Gau gewidmet ist, in die Straßenklasse der Ortsstraßen aufgestuft. Die Gemeinde Doberschau-Gaußig bleibt Träger der Straßenbaulast.
Gründe für die Aufstufung
Die Straße war bisher als beschränkt-öffentlicher Weg Nr. 41 der Altgemeinde Gaußig gewidmet. Sie war nicht in die zutreffende Straßenklasse eingeordnet. Beschränkt-öffentliche Straßen, Wege und Plätze sind im Hinblick auf ihre Zweckbestimmung und/ oder die zugelassenen Verkehrsarten und/oder -zeiten eingeschränkt. Die umzustufende Straße dient innerhalb der geschlossenen Ortslage dem allgemeinen Verkehr, insbesondere der Erschließung anliegender Grundstücke und ist deshalb als Ortsstraße einzustufen. Die Umstufung von sonstigen öffentlichen Straßen verfügt das Landratsamt als untere Straßenaufsichtsbehörde. Es wurden keine Widmungsbeschränkungen verfügt. Die Gemeinde Doberschau-Gaußig wurde am 08.04.2026 dazu angehört.
Auslegung der Umstufungsverfügung
Die Umstufungsverfügung und die dazugehörige Karte können Sie vom 22.04.2026 bis zum 06.05.2026 im Landratsamt Bautzen, Straßen- und Tiefbauamt, Bahnhofstraße 4 in 02625 Bautzen einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu vorher einen Termin.
Bekanntmachung und Wirksamwerden
Die Umstufungsverfügung wird im Elektronischen Amtsblatt 16/2026 vom 22.04.2026 veröffentlicht und gilt mit Ablauf der Niederlegungsfrist am 06.05.2026, 24:00 Uhr, als bekannt gegeben.
Ihre Rechte
Gegen diese Umstufungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (bis zum 08.06.2026, 24:00 Uhr) Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten.
Bautzen, den 14.04.2026
Carina Rossille
Amtsleiterin Straßen- und Tiefbauamt
Rechtsgrundlage
- https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4785 Sächsisches Straßengesetz: Webseite der Sächsischen Staatskanzlei
Ihr Kontakt im Landratsamt
Für Ihre Fragen zur Umstufungsverfügung nutzen Sie bitte den Kontakt auf der Seite dieser Dienstleistung: