Die Unterlagen zur Vorprüfung können bis zum 21.08.2026 eingesehen werden.
Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu erwarten
Die FTR Fenster- und Türenwerk Rösler GmbH mit Sitz in Schirgiswalde-Kirschau beantragte eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Flüssiggasversorgungsanlage in 02681 Schirgiswalde-Kirschau, Lärchenbergweg 6, Gemarkung Schirgiswalde, Flurstück 1178/43.
Für dieses Vorhaben ist eine Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Die Vorprüfung ergab, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht selbstständig anfechtbar.
Unterlagen können eingesehen werden
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen können im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Sachgebiet Immissionsschutz, in 01917 Kamenz, Macherstraße 57 bis zum 21.08.2026 während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Bekanntmachung
Das Ergebnis der Vorprüfung wird im Elektronischen Amtsblatt 29/2026 vom 22.07.2026 bekannt gegeben.
Rechtsgrundlagen
- https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/ Bundesimmissionsschutzgesetz: Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
- https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg/ Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung: Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
- https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18269-SaechsUVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen: Webseite der Sächsischen Staatskanzlei