Die entscheidungsrelevanten Unterlagen können bis zum 29.12.2025 eingesehen werden.
Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu erwarten
Das Landratsamt Bautzen muss über den Antrag der Agrargenossenschaft Gnaschwitz e. G. zur Errichtung und dem Betrieb einer Anlage zum Halten und zur Aufzucht von Rindern am Standort in 02692 Doberschau-Gaußig OT Techritz, Grubschützer Straße, entscheiden.
Für das Vorhaben ist eine Vorprüfung im Sinne des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Die Vorprüfung ergab, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Unterlagen können eingesehen werden
Diese Feststellung des Landratsamtes Bautzen ist nicht selbstständig anfechtbar. Die entscheidungsrelevanten Unterlagen können im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Sachgebiet Immissionsschutz am Standort in 01917 Kamenz, Macherstraße 57 während der Öffnungszeiten bis zum 29.12.2025 eingesehen werden. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Rechtsgrundlagen
- https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/ Bundesimmissionsschutzgesetz: Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
- https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg/ Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung: Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
- https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18269-SaechsUVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen: Webseite der Sächsischen Staatskanzlei
- https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft : Webseite der Bundesregierung
Bekanntmachung
Das Ergebnis der Vorprüfung wird im Elektronischen Amtsblatt 48/2025 vom 26.11.2025 bekannt gegeben.
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