Bautzen, DER LANDKREIS

Allgemeinverfügung zur Nutzung des Silbersees erlassen

31.07.2026

Das Landratsamt Bautzen regelt die zulässige Nutzung durch eine Allgemeinverfügung für den Silbersee.

Baden ist nur auf dem ausgewiesenen Teil des Silbersees möglich

Das Landratsamt Bautzen hat eine neue Allgemeinverfügung zum sogenannten Gemeingebrauch am Silbersee erlassen.

Was ist erlaubt?

  • Baden
  • Wasser mit Handgefäßen zu schöpfen
  • Befahren des Sees mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne maschinellen Antrieb


Was ist weiterhin nicht erlaubt?

  • Niederschlagswasser einzuleiten
  • Eissport, wie zum Beispiel Schlittschuhlauf oder Eisstockschießen
  • das Tränken von Vieh

Ab wann gelten die neuen Regelungen?

Die Allgemeinverfügung, und damit die Regelungen zum Gemeingebrauch des Silbersees, ist am 02.07.2026 in Kraft getreten.

Warum ist eine Allgemeinverfügung nötig?

In Sachsen muss an künstlichen Gewässern der Gemeingebrauch, wie das Baden oder das Fahren mit kleinen Wasserfahrzeugen ohnemaschinellen Antrieb, erst ausdrücklich zugelassen werden. Tagebaurestgewässer, wie der Silbersee, sind solche künstlichen Gewässer.

Rechtsgrundlagen

Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für das Verfahren sind das Wasserhaushaltsgesetz und das Sächsische Wassergesetz. Auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz und des Freistaates Sachsen können Sie die Rechtsvorschriften einsehen.

Ihre Ansprechpartner

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Gewässeraufsicht" gern.