Bautzen, DER LANDKREIS

Afrikanische Schweinepest: Landratsamt erlässt zwei Allgemeinverfügungen zu Verbringungsregelungen in den Sperrzonen 1 und 2

06.05.2026

Das Landratsamt Bautzen, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, erließ am 06.05.2026  zwei Allgemeinverfügungen zur Festlegung der Verbringungsregelungen für erlegte Wildschweine, Fall und Unfallwild, frisches Wildschweinefleisch und Wildschweinefleischerzeugnisse. Die Allgemeinverfügungen gelten zum einen für die Sperrzone 1 (Pufferzone) und zum anderen für die Sperrzone 2 (gefährdetes Gebiet).

Betroffene Gebiete 

Sperrzone 2

  • Gemeinde Hochkirch mit den Gemarkungen Breitendorf, Kohlwesa, Niethen, Rodewitz/Pommritz, Zschorna
  • Stadt Weißenberg mit den Gemarkungen Cortnitz, Gröditz, Kotitz, Lauske/W, Maltitz, Nechern, Nostitz, Särka, Spittel, Trauschwitz, Weicha, Weißenberg, Wuischke/W

Sperrzone 1

  • Stadt Bautzen mit den Gemarkungen Auritz, Basankwitz, Bautzen, Boblitz, Burk, Malsitz, Nadelwitz, Niederkaina, Oberkaina, Oehna, Strehla,
  • Gemeinde Cunewalde,
  • Gemeinde Großdubrau,
  • Gemeinde Großpostwitz/O.L.,
  • Gemeinde Hochkirch, sofern nicht bereits Teil der Sperrzone 2
  • Gemeinde Kubschütz,
  • Gemeinde Malschwitz,
  • Stadt Schirgiswalde-Kirschau mit den Gemarkungen Bederwitz, Halbendorf/Geb, Suppo, Wurbis,
  • Stadt Weißenberg, sofern nicht bereits Teil der Sperrzone 2

Ihre Rechte

Gegen die Allgemeinverfügungen vom 06.05.2026 können Sie Widerspruch einlegen. Den genauen Wortlaut der Rechtsbehelfsbelehrungen entnehmen Sie bitte den Texten der Allgemeinverfügungen. 

Da die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügungen angeordnet wurde, müssen Sie die Regeln bis zur Entscheidung über den Widerspruch dennoch beachten.

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