Bautzen, DER LANDKREIS

Afrikanische Schweinepest: Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung zu Tierseuchenvehütungs- und -bekämpfungsmaßnahmen (Sperrzone 1)

08.04.2026

Erneuter Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Görlitz

Ein erneuter Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Görlitz hat die Einrichtung von Sperrzonen zur Folge, von denen die Sperrzone 1 (Pufferzone) auch Teile des Landkreises Bautzen betrifft.

Das Landratsamt Bautzen erließ daher am 07.04.2026 eine Allgemeinverfügung zur Festlegung der Sperrzone 1 und weitere Anordnungen:

Ihre Rechte

Gegen die Allgemeinverfügungen vom 07.04.2026 können Sie Widerspruch einlegen. Den genauen Wortlaut der Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen Sie bitte dem Text der Allgemeinverfügung
Da die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügungen angeordnet wurde, müssen Sie die Regeln bis zur Entscheidung über den Widerspruch dennoch beachten.

Betroffene Gebiete

In diesen Gebieten gilt die Allgemeinverfügung:

  • Gemeinde Hochkirch,
  • Gemeinde Malschwitz mit den Gemarkungen Baruth, Dubrauke, Buchwalde, Gleina, Rackel, Cannewitz, Guttau, Preititz, Kleinsaubernitz, Lömischau, Wartha,
  • Gemeinde Stadt Weißenberg

Im Geoportal des Freistaates Sachsen können Sie sich die Lage der Sperrzonen in der Karte anschauen.

Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen

Lesen Sie hier die 7. Änderung der Allgemeinverfügung vom 20. April 2023 zur Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) und weitere Anordnungen der Landesdirektion Sachsen.

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