Afrikanische Schweinepest erfolgreich bekämpft
Es ist soweit: Die Afrikanische Schweinepest wurde in Sachsen erfolgreich bekämpft: Der Landkreis Bautzen hob am 03.03.2026 mit zwei Allgemeinverfügungen alle Restriktionen auf.
Trotz intensiver Suche über ein Jahr wurde im Landkreis Bautzen kein positiver ASP-Fall mehr gefunden. Damit gilt der Landkreis Bautzen als seuchenfrei, wie vor Beginn des ASP-Seuchenzuges im Jahr 2020.
Zäunungen werden planmäßig zurückgebaut. Die Beschilderungen können abgenommen werden.
Erleichterungen für Hausschweinehalter
Hausschweinehalter benötigen keine Genehmigungen oder Gesundheitsbescheinigungen zur ASP-Freiheit für das Verbringen von Hausschweinen innerhalb Deutschlands. Sie können sich ihren Schlachtbetrieb wieder aussuchen.
Erleichterungen für Jäger
Im Landkreis Bautzen erlegtes Schwarzwild darf nun wieder unbegrenzt vermarktet werden. Die Untersuchungspflichten (ASP- und Trichinenuntersuchung) unter Nutzung der Sächsischen Wildmonitoring-App gelten unverändert.
Die Entsorgungspflicht für Fall- und Unfallwild sowie Aufbruch und Schwarte entfällt.
Weitere wichtige Änderungen
Der Entschädigungsanspruch beträgt je erlegtem Wildschwein 20 Euro für die Blutproben und ist weiterhin beim Veterinäramt mit der Sächsischen Wildmonitoring-App zu beantragen.
Die Kadaversammelpunkte des Veterinäramtes Bautzen werden geschlossen und zurückgebaut.
Für Jäger mit eigenen Entsorgungstonnen entfällt die Kostenfreiheit für die Kadaverentsorgung durch den Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen.
Allgemeinverfügungen vom 03.03.2026
Die beiden Allgemeinverfügungen vom 03.03.2026 zur Aufhebung der Allgemeinverfügungen vom 08.10.2025 wurden im elektronischen Amtsblatt 09/2026 bekannt gegeben.
- Elektronisches Amtsblatt 09/2026 barrierearmes Dokument
Die Allgemeinverfügung der Landesdirektion und kartographische Darstellung der Sperrzonen
Die geänderte Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen wurde am 02.03.2026 veröffentlicht, und gilt ab 03.03.2026. Danach ist lediglich für den Landkreis Görlitz eine Pufferzone entlang der polnischen Grenze festgelegt.
Die Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachen sowie eine kartographische Darstellung der Sperrzonen finden Sie auf diesen Seiten:
- https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/index.asp?ID=23422&art_param=810 6. Änderung der Allgemeinverfügung vom 20. April 2023 zur Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) und weitere Anordnungen vom 02.03.2026
- https://geoportal.sachsen.de/mapviewer/resources/apps/sachsenatlas/index.html?stateId=71c9920b-ac6a-4e5d-8992-0bac6ace5d70 kartografische Darstellung der Sperrzonen als interaktive Karte im Geoportal Sachsenatlas