Bautzen, DER LANDKREIS

Afrikanische Schweinepest: Landkreis Bautzen hebt Restriktionszonen auf

05.03.2026

Afrikanische Schweinepest erfolgreich bekämpft

Es ist soweit: Die Afrikanische Schweinepest wurde in Sachsen erfolgreich bekämpft: Der Landkreis Bautzen hob am 03.03.2026  mit zwei Allgemeinverfügungen alle Restriktionen auf.

Trotz intensiver Suche über ein Jahr wurde im Landkreis Bautzen kein positiver ASP-Fall  mehr gefunden. Damit gilt der Landkreis Bautzen als seuchenfrei, wie vor Beginn des ASP-Seuchenzuges im Jahr 2020.

Zäunungen werden planmäßig zurückgebaut. Die Beschilderungen können abgenommen werden.

Erleichterungen für Hausschweinehalter

Hausschweinehalter benötigen keine Genehmigungen oder Gesundheitsbescheinigungen zur  ASP-Freiheit für das Verbringen von Hausschweinen innerhalb Deutschlands. Sie können sich ihren Schlachtbetrieb wieder aussuchen.

Erleichterungen für Jäger

Im Landkreis Bautzen erlegtes Schwarzwild darf nun wieder unbegrenzt vermarktet werden. Die Untersuchungspflichten (ASP- und Trichinenuntersuchung) unter Nutzung der Sächsischen Wildmonitoring-App gelten unverändert.

Die Entsorgungspflicht für Fall- und Unfallwild sowie Aufbruch und Schwarte entfällt.

Weitere wichtige Änderungen

Der Entschädigungsanspruch beträgt je erlegtem Wildschwein 20 Euro für die Blutproben und ist weiterhin beim Veterinäramt mit der Sächsischen Wildmonitoring-App zu beantragen.

Die Kadaversammelpunkte des Veterinäramtes Bautzen werden geschlossen und zurückgebaut.

Für Jäger mit eigenen Entsorgungstonnen entfällt die Kostenfreiheit für die Kadaverentsorgung durch den Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen.

Allgemeinverfügungen vom 03.03.2026

Die beiden Allgemeinverfügungen vom 03.03.2026 zur Aufhebung der Allgemeinverfügungen vom 08.10.2025 wurden im elektronischen Amtsblatt 09/2026 bekannt gegeben.

Die Allgemeinverfügung der Landesdirektion und kartographische Darstellung der Sperrzonen

Die geänderte Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen wurde am 02.03.2026 veröffentlicht, und gilt ab 03.03.2026. Danach ist lediglich für den Landkreis Görlitz eine Pufferzone entlang der polnischen Grenze festgelegt.

Die Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachen sowie eine kartographische Darstellung der Sperrzonen finden Sie auf diesen Seiten: