Bautzen, DER LANDKREIS

Afrikanische Schweinepest: Landkreis Bautzen erlässt neue Allgemeinverfügung

28.02.2024

Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bautzen zur Umsetzung der Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen

Verbringungsregelungen für erlegte Wildschweine, Fall- und Unfallwild, für frisches Wildschweinefleisch und -erzeugnisse und weitere Anordnungen festgelegt

Am 28.02.2024 erließ das Landratsamt Bautzen eine Allgemeinverfügung zur Festlegung der Verbringungsregelungen für erlegte Wildschweine, Fall- und Unfallwild, frisches Wildschweinefleisch und Wildschweinefleischerzeugnisse und weiterer Anordnungen.

Die Allgemeinverfügung wurde zur Umsetzung der Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen (ASP – Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen in der Fassung vom 19. Juli 2023 (Gz. 25-5133/125/48) und der 1. Änderung vom 13. September 2023 sowie der Allgemeinverfügung zur Anzeigepflicht, Mitwirkung und Entschädigung der Jagdausübungsberechtigten in der Fassung vom 03. November 2022 (Gz. 25-5133/125/60) und der 1. Änderung dieser Allgemeinverfügung vom 15. Februar 2024) erlassen.

Die Allgemeinverfügung regelt die Bedingungen für jagdlich gesund und krank erlegte Wildschweine.

Die Allgemeinverfügung setzt die bisher geltende Allgemeinverfügung vom 04.08.2021 gleichzeitig außer Kraft.

Ihre Rechte

Gegen diese Allgemeinverfügung können Sie bis zum 28.03.2024 Widerspruch einlegen. Den genauen Wortlaut der Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen Sie bitte dem Text der Verfügung.
Da jedoch die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung angeordnet wurde, müssen Sie die Regeln bis zur Entscheidung über den Widerspruch dennoch beachten.

Amtstierärztliche Allgemeinverfügung über Verbringungsregeln und weitere Anordnungen vom 28.02.2024

Hier lesen Sie die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bautzen vom 28.02.2024 in vollem Wortlaut: