Bekanntgabe einer Baugenehmigung nach § 70 Absatz 3 Sächsische Bauordnung
Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, genehmigte am 12.02.2026 die Änderung zur Baugenehmigung "Umnutzung der ehemaligen Grundschule zur Tagespflege und altengerechten Wohngemeinschaft und Teilabbruch eines Nebengebäudes in 01877 Rammenau, Hauptstraße 38, Gemarkung Rammenau, Flurstück 844" (Aktenzeichen 632.20221556-Ä01, erste Tektur).
Verfügender Teil der Baugenehmigung
- Nach Maßgabe der eingereichten Bauvorlagen und der mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauzeichnungen sowie unter Beachtung der im weiteren Bescheid enthaltenen Auflagen wird für die Änderung der Ausführung die 1. Tektur zur Baugenehmigung vom 30.08.2022 erteilt.
- Die ursprüngliche Baugenehmigung vom 30.08.2022, bleibt unberührt, sofern durch diese Nachtragsgenehmigung nichts anderes bestimmt wird.
- Die eingereichten Pläne der 1. Tektur ersetzen folgende Pläne:
- Lageplan vom 23.05.2022 ersetzt durch Lageplan vom 29.08.2025
- Lageplan Abstandsflächen vom 23.05.2022 ersetzt durch Lageplan Abstandsflächen vom 29.08.2025
- Lageplan Medien vom 23.05.2022 ersetzt durch Lageplan Medien vom 07.01.2026
- Grundriss Kellergeschoss vom 23.05.2022 ersetzt durch Grundriss Kellergeschoss vom 29.08.2025
- Grundriss Erdgeschoss vom 23.05.2022 ersetzt durch Grundriss Erdgeschoss vom 07.01.2026
- Grundriss Obergeschoss vom 23.05.2022 ersetzt durch Grundriss Obergeschoss vom 07.01.2026
- Grundriss Dachgeschoss vom 23.05.2022 ersetzt durch Grundriss Dachgeschoss vom 29.08.2025
- neu: Dachaufsicht vom 29.08.2025
- Schnitt A-A vom 23.05.2022 ersetzt durch Schnitt A-A vom 29.08.2025
- neu: Schnitt B-B vom 29.08.2025
- Ansicht Nord vom 23.05.2022 ersetzt durch Ansicht Nord vom 29.08.2025
- Ansicht Süd vom 23.05.2022 ersetzt durch Ansicht Süd vom 29.08.2025
- Ansicht Ost vom 23.05.2022 ersetzt durch Ansicht Ost vom 29.08.2025
- Ansicht West vom 23.05.2022 ersetzt durch Ansicht West vom 29.08.2025
Die ersetzten Pläne werden damit ungültig.
Ihre Rechte
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form, schriftformersetzend oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten..
Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:
Auslegung der Unterlagen
Als Nachbar im Sinne der Sächsischen Bauordnung können Sie die vollständige Baugenehmigung und die Verfahrensakte im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, Zimmer E12 während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Bauordnungsrechtliche Verfahren":
Zustellung an die Nachbarn
Mit der Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt 07/2026 vom 18.02.2026 gilt die Baugenehmigung als den Nachbarn zugestellt.
- Elektronisches Amtsblatt 07/2026 barrierearmes Dokument
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für die Erteilung der Baugenehmigung sowie der öffentlichen Bekanntmachung können Sie auf Revosax, einer Seite des Freistaates Sachsen nachlesen: